Note nach Konferenz noch ändern?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WEnn die Note wirklich ungerechtfertigt ist und du BEWEISE dafür hat bzw sehr sehr gut begründen kannst warum die Note unfair ist, dann kann sie freilich noch geändert werden.

Zum Thema Vorwarunug ist zu sagen: Man kann nur vorwarnen wenn was bekannt ist, sprich wenn du erst dermaßen geschludert hast nachdem die Vorwarnungen rausgegangen sind dann kann da auch keiner was für.

Reden hilft oder kann helfen. Dann aber dennoch nicht lospoltern die Lehrer sind so unfair und gemein und bla bla bla.

Sondern in normalem Tonfall darlegen warum man die Note(n) als ungerechtfertigt ansieht

Ich glaube das wenn die Noten unberechtigt sind du tatsächlich noch mit dem Rektor/Klassenlehrerin reden solltest.

Was ist aber dein Grund für eine nicht gerechtfertigte Note? Ich bezweifel das du da einen guten Grund hast.

Die Lehrer meinten mit der 4-5 das sie ihre Kollegen fragen ob sie eher aufrunden oder abrunden (zumindest so wie du es geschrieben hast)

Viel Erfolg

Ich habe in den Tests, die wir geschrieben haben immer eine 3 und habe mündlich eine 4, da er trotzdem 5 sagte, habe ich noch eine Power Point gemacht und 10 Seiten mit Aufgaben abgegeben, da er meinte so kann ich auf eine 4 kommen. Nun stehe ich trotzdem mit einer 5 da und ein Mädchen aus meinem Kurs, dass nur den Unterricht stört und in den Tests nur 6 schreibt bekommt eine 3. Ich habe auch schon meine Mitschüler gefragt, was ihre Meinung ist und auch die sagen, dass da etwas nicht stimmt 🤷🏼‍♀️

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@Anonym4479267

Frag doch den Lehrer einfach mal. Es kann auch sein, dass er beim Eintragen eine Zeile verrutscht ist.

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Die Zensurenkonferenzen sind dazu da, dass unter allen Lehrern eine gerechte Notengebung erzielt wird! Sie spiegeln also deinen wirklichen Leistungsstand und sind damit nie ungerecht! Eine Beschwerde deinerseits ist also vollkommen zwecklos!

Nur die Fachlehrer können die Noten ändern, nicht der Schulleiter.

Nach der Zeugniskonferenz auch nicht mehr der Fachlehrer

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@WECoyote

In welchem Bundesland? In NRW wäre das illegal. Siehe auch APO-S1 oder APO-GOSt

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@grubenschmalz

Kannst du mir bitte den genauen Abschnitt nennen. Ich habe die genannten Vorschriften gerade überflogen und nichts gefunden, was eine Notenänderung ausschließt.

Als ich noch in NRW unterrichtet habe, war eine Änderung nach der Notenkonferenz noch möglich.

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