Nationaler Notstand und die SPD?

4 Antworten

Hallo

Nationaler Notstand und die SPD?
Bundeskanzler Merz hat den "Nationalen Notstand" verkündet, um Asylanten an den Grenzen sofort zurückweisen zu können.

FALSCH !

Quellen: rnd, Stern, Focus

Auch möchte er damit wohl den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft setzen.

Schade, dass Du offensichtlich nicht einmal den Artikel 16a, des Grundgesetzes kennst oder aber nicht über Absatz 1 hinausgekommen bist.

Deswegen hier für Dich der Artikel 16a des Grundgesetzes in vollem Wortlaut.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer...

...aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

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 - (CDU, Regierung, Bundestag)

Wozu? Grenzkontrollen gibt es seit Jahren, ist also nichts neues, egal ob ein Friedrich Merz einen "Notstand" ausruft, den es dann schon vor 10 Jahren hätte geben müssen um illegale Einwanderer ein Zeichen zu geben, sich nicht mehr auf dem Weg zu machen.

Oder was soll jetzt anders an den Grenzkontrollen sein, wie in den letzten Jahren?

Hat er gar nicht

Focus: 17.59 Uhr: Regierungssprecher Stefan Kornelius teilte am frühen Donnerstagabend mit, dass Bundeskanzler Friedrich Merz keine nationale Notlage ausruft. Im Gespräch mit "Bild" dementierte er den vorangegangenen "Welt"-Bericht (Eintrag 16.28 Uhr). "Der Bundeskanzler setzt keinen nationalen Notstand in Kraft", bestätigte Kornelius.

Er setzt damit nicht den Artikel des Grundgesetzes außer Kraft, er setzt ihn erstmals wieder um. Ließ doch mal Absatz 1 dieses Artikels. Jesus, schei.. Propaganda.