Nachweis berufliche Ausgaben (EKS) Jobcenter ...?
... reichen die Kontoauszüge? Oder verlangen die einzelne Quittungen?
2 Antworten
Kontoauszüge für den tatsächlichen Geldfluss und Rechnungen/Quittungen bzgl. der Inhalte. ABER: alle personenbezogenen Daten sind zu schwärzen, also insb. Empfänger/Absender (sofern keine juristische person) und ggf. der Verwendungszweck sofern dort personenbezogene Daten vorkommen.
Typisch wäre z.B. eine Mietzahlung an einen Privatvermieter oder alle Privatkundenrechnungen. Weitergabe der Daten gemäß DSVGO nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
dir ist schon klar dass du auch finanzamtseitig eine ordentliche Buchhaltung haben musst samt dieser Belege, oder? :). Da du eine 10 jährige Aufbewahrungsfrist hast kann das Jobcenter die auch anfordern, du musst dich nur an den Datenschutz halten und entsprechend Schwärzen.
Das läßt sich pauschal nicht beantworten.
Quittungen vorlegen zu können, ist jedoch nicht falsch.
Hm - ich habe nur noch die Abbuchungen in den Kontoauszügen ...
Und wenn ich nur noch die Nachweise auf den Kontoauszügen habe? Abbuchungen bei der Post sind ja zum Beispiel klar: Porto und Dinge wie Briefkuverts ...