Nach der Ausbildung gehen?

3 Antworten

Er bittet sich (aus familiären Gründen) Bedenkzeit aus, vermeidet jedenfalls eine klare Zusage, die er u.U. später brechen würde. Das muss sein Chef akzeptieren.

Ich meine etwas gelesen zu haben, dass jegliche „Absprachen“ diesbezüglich erst ein halbes Jahr vor Beendigung der Ausbildung geführt werden dürfen/sollen. Alles davor hat keine rechtliche Wirksamkeit.

Sage ich aber nur unter Vorbehalt, eventuell kannst du diesbezüglich mal nachlesen, ob du etwas dazu findest.

Wir wissen jetzt nicht wie die rechtliche Lage da ist

Nach bestehen der letzten Prüfung und Bekanntgabe endet das Ausbildungsverhältnis.

Dann kann er gehen wenn er keinen Vertrag unterschrieben hat.
Nur dann darf er auch nicht mehr dort weiterarbeiten, dann entstände ein Vertrag.