Kann man kurzfristig einer Zusage bei einem Ausbildungsplatz doch absagen?

4 Antworten

Ja, das wäre es. Bei einem Ausbildungsverhältnis kannst Du während der Probezeit sowieso jederzeit fristlos von heute auf morgen kündigen. Da ist eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung auch möglich.

Reich am 1. Tag die Kündigung ein (Probezeit).

Markus373 
Fragesteller
 09.01.2023, 14:11

Das geht also ohne Probleme?

0
MrMixAlpak  09.01.2023, 14:26
@Markus373

Klar. Selbst wenn du es nicht rechtlich korrekt machen würdest, ich glaube kein Arbeitgeber würde einen angehenden Azubi verklagen. Das wäre viel mehr Aufwand als sich für die Lohnen würde.

Aber wenn du es so machst wie von mir beschrieben, ist das kein Problem. In der Probezeit kannst du bei einer Ausbildung jederzeit ohne angabe von Gründen kündigen.

0

Hast Du einen Vertrag unterschrieben, dann bist Du an Inhalte / Vereinbarungen gebunden.

Hast Du lediglich eine Zusage ohne Vertrag, wäre eine Absage ohne Konsequenzen für Dich möglich.

Überlege es Dir aber sehr gut.

Rein rechtlich kann man das nicht mehr, sobald der Vertrag unterschrieben ist, faktisch wird man das mit einem beauernden Schulterzucken zur Kenntnis nehmen.

Rheinflip  09.01.2023, 12:41

Faktisch falsch

0
HugoHustensaft  09.01.2023, 12:48
@Rheinflip

Dann lies mal § 22 BBiG durch, das könnte erhellend wirken. Demnach darf man in der Probezeit fristlos kündigen, allerdings hat diese vor Ausbildungsbeginn noch nicht begonnen, ergo gibt es auch noch kein Kündigungsrecht. Da aber klar ist, dass dann am ersten Tag der Probezeit gekündigt werden könnte, wird das regelmäßig vorher schon hingenommen.

1
HugoHustensaft  09.01.2023, 12:57
@Rheinflip

Problem: Die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich auf den § 15 BBiG a.F. - dasselbe BAG hat auch Vertragsstrafen bei Nichtantritt der Ausbildung für zulässig erachtet - die Rechtsnorm wurde seitdem deutlich verändert.

1