Mussten Schiffer früher an jeder Burg am Rhein Zoll entrichten?

4 Antworten

Kurze Antwort: So ungefähr/meistens!
Lange Antwort: Früher mussten Schiffer tatsächlich Zollgebühren entrichten, wenn sie den Rhein entlangfuhren. An bestimmten Stellen wie Brücken, Toren und Burgen wurden diese Gebühren eingetrieben. Die Flusszölle dienten als Maut für die Nutzung der Wasserstraße, und die Schiffe und Boote mussten diese Gebühren bezahlen, um den Fluss passieren zu dürfen. Man erinnert sich besonders an bekannte Zollstellen wie die Burg Lövestein, die Burg Pfalzgrafenstein und die Burg Kaiserswerth. Durch diese Mautgebühren wurden wichtige Einnahmen generiert, um die Instandhaltung und den Unterhalt des Flusses sowie der umliegenden Infrastruktur zu finanzieren.

Im Mittelalter war es ganz normal, von Reisenden und Kaufleuten Mautgebühren für die Nutzung von Straßen und Wasserwegen zu verlangen. Ähnlich wie bei den Flusszöllen wurden auch an strategischen Orten wie Brücken und Toren Mautgebühren erhoben. Im Heiligen Römischen Reich gab es ein System von Mautstationen entlang bestimmter Strecken, um kleine Mautbeträge einzusammeln. Die Straßen- und Flussmaut bildete eine wichtige Einnahmequelle für das jeweilige Land oder den Staat.

Es ist aber zu sagen, dass die Erhebung von Mautgebühren je nach Ort und Zeit variieren konnte. Einige Burgen und Festungen hatten die alleinige Aufgabe, Flusszölle einzuziehen, während andere zusätzliche Funktionen hatten. Das Mautsystem war Teil eines größeren Handels- und Transportnetzwerks im Mittelalter.

Bitteschön :)

Hessen001 
Fragesteller
 27.07.2023, 16:32

Vielen Dank

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Eisenwind  12.08.2023, 13:05

Es sind nicht die Burgen, welche die Aufgabe hatten, sondern deren Herren. Ob also eine Burg dort war oder nicht, hatte nichts mit dem Zollgebühren zu tun. Außerdem waren solche Zollstellen weniger häufig als in späteren Jahrhunderten.

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In 1790 gab es in Deutschland rd. 1.800 Zollstationen.

Bei einem Transport von Königsberg nach Köln beispielsweise wurde die Ware etwa achtzigmal kontrolliert und auch mit Zoll oder anderen Abgaben belegt - zudem überall andere Währungen, Maße, Gewichte und Uhrzeiten.

Von "Schnäppchenpreisen" konnte also keine Rede sein.

Und ab und zu wurde man ja auch noch ausgeraubt...

Eisenwind  12.08.2023, 13:03

Das war im 18. Jahrhundert so. Im Mittelalter war es ganz und gar nicht so.

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Flüsse - die mittelalterliche Wirtschaftsadern

Bild zum Beitrag

Neuzeitliche Darstellung der Binnenschifffahrt

Mussten Schiffer früher an jeder Burg am Rhein Zoll entrichten?

Nein! Burgen waren zunächst nichts weiter als eine Mischform militärischer Zweckbauten und Repräsentationsbau der minestralen Krieger und späteren Ritter. Ihnen waren zumeist Ländereien nebst Siedlungen zugehörig. Die Aufgabenteilung der feudalistischen Gesellschaft sah vor, dass sich die Ritter als militärische Verfügungsmasse bereitzuhalten hatten und sich dafür aus ihren Ländereien versorgen konnten. Mitunter stand ihnen das Recht zu, Brücken- oder Wegezölle zu erheben. Aber dies beinhaltete ebenso die Pflicht, für Sicherheit zu sorgen, die Brücken und Straßen zu unterhalten und zu pflegen. Das gab es, war jedoch längst nicht überall und war keinesfalls die Regel.

Falls ein Zoll verlangt wurde, handelt es sich stets nur um sehr kleine Summen und betrafen nicht das einfache Volk. Händler mussten das zahlen, die Kosten waren aber sehr moderat. Wir zahlen ja auch solche Gelder, allerdings weitaus mehr in Form der KFZ-Steuer, Mautgebüren, Abgaben. Da bist du doch auch nicht pleite, wenn du Waren durch Europa transportierst!

Mit der Schifffahrt hatten sie Burgen prinzipiell überhaupt nichts zu tun. Es galt aber in einigen Städten das sogenannte Stapelrecht, welches Händler verpflichtete in der Stadt seine Waren zum Kauf anbieten zu müssen. Dies kam vor allem dort vor, wo sich Städte z.B. von der Hanse vom Warenverkehr abgeschnitten fühlten, wie beispielsweise in Frankfurt, aus dessen Hinterland viele Waren in die Hansestädte transportiert wurden. Dann konnten die Händler allerdings trotzdem marktübliche Preise verlangen.

Auch waren solche Zollstationen nicht so häufig, denn nur wenige Grundherren hatten auch das Recht Zölle zu erheben. Dies musste nämlich vom Lehnsgeber ausdrücklich zugestanden werden. Du konntest als Ritter also nicht einfach ans Wasser gehen und die Hand aufhalten. Viel gewinnversprechender war es hingegen, sich als Gemeinde um das Marktrecht zu bemühen. Doch das musste ebenfalls vom König gewährt werden.

Das Mittelalter ist eine recht klagefreudige Zeit, in der Rechte, Privilegien und Freiheiten und die Absprachen darüber überaus ernst genommen wurden. Jeder kannte seinen Platz, sei e Rechte und Pflichten und nur weil du von Adel warst, konntest du nicht alles auf deinem Gebiet bestimmen.

Auch wenn viele es glauben: im Mittelalter war Willkür äußerst selten und in Friedenszeiten undenkbar. Die Ritter konnten also nicht, wie hier jemand geantwortet hatte, einfach eine Hütte zum Abkassieren an den Fluss stellen.

Also:

Ja, an einigen Stellen wurden Wegezölle erhoben, aber zu vernünftigen Preisen und stets aus guten Gründen. Burgen hatten nichts damit zu tun, auch wenn einige berechtigte Landesherren natürlich dennoch auf einer gewohnt haben.

 - (Deutschland, Gesellschaft, Mittelalter)

So ungefähr war das.
Pleite waren die eher nicht, sonst wären die gar nicht erst losgepaddelt.

So'n bedauerlich verarmter Burgbesitzer musste ja von irgendwas leben, oder.
Deshalb hat er ja seine Hütte dort hingestellt.

Eisenwind  12.08.2023, 13:07

Kein Burgherr, wenn er denn überhaupt Herr der Ländereien war, durfte einfach eine Hütte ans Wasser stellen und abkassieren. Das kam auch nicht vor. Das war im nur gestattet, wenn er erstens das Privileg dazu erhalten hatte und zweitens in der Regel auch Verpflichtungen wie z.B. den Erhalt einer Brücke etc.

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