Muss mein Freund für unser Kind und mich aufkommen?

12 Antworten

Schade, daß Du das nicht bereits mit Deinem Freund geklärt hast, bevor Du Dich von ihm schwängern lassen hast. Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie wenig sich Frauen über ihre finanzielle Situation rechtzeitig Gedanken machen.

Denn wie willst Du vorsorgen, wenn Eure Beziehung scheitert, wenn Dein komplettes Einkommen für den Lebensunterhalt draufgeht?

Seit Du wegen des Kindes zu Hause bist, kümmerst Du Dich um seine Betreuung, Du organisierst den Haushalt und zahlst auch noch einen Mietanteil von 50 %, der in keiner Relation zu Deinem aktuellen Einkommen steht, außerdem sämtliche Ausgaben für Euer gemeinsames Kind alleine.

Schon allein für Dein Kind hast Du Anspruch auf den Mindestunterhalt von Deinem Freund.

Gehe zum Jugendamt und informiere Dich über Deine Rechte. Wenn Dein Freund sich weigert, solltest Du gehen.

Deine eigenen Ansprüche an Deinen Freund sind sehr gering. Du hast keinen Erbanspruch und bei einer Trennung keinen Anspruch auf Unterhalt für Dich selbst.

Alles Gute für Dich und das Kind,

Giwalato


Vannjane 
Fragesteller
 04.03.2020, 11:24

Wie man immer so schön sagt, liebe macht Blind. Für die kleine würde ich selbstverständlich mein letztes Hemd geben. Er aber nicht, denn ihm sind mittlerweile seine eigenen Ansprüche wichtiger. Vom Amt bekomme ich aktuell keine Unterstützung, da wir zusammen leben und er genug Einkommen hat um die Miete zb allein zu zahlen, so dass mein Geld für Kind und mich zum Leben reicht. Unterstützung bekomme ich vom Amt erst wenn ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe. Mit ihm ist da leider auch kein Reden möglich. Deswegen wollte ich mich hier darüber informieren was mir zusteht bzw ob er das so machen kann/darf wie er es gerade nun mal macht. Danke für deine Antwort, war bisher die hilfreichste. Ich habe nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und werde schnellstmöglich versuchen aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, da es ohnehin zwischen uns nicht mehr funktioniert. Ich hoffe das es dann etwas besser wird

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wende dich ans jobcenter wenn du der meinung bist, dass du nicht über die runden kommst! oder ggf. an das jugendamt

Er muss lediglich für das Kind aufkommen, nicht aber für dich. Natürlich musst du entsprechend für dich deinen Teil zahlen. Wenn das Elter- und Kindergeld dafür nicht reicht soolltest du dich ans Jobcenter wenden und fragen was für möglichkeiten zur aufstockung du hast.


Bergfex49  04.03.2020, 10:01

Hallo, warum ist er für die Mutter nicht unterhaltspflichtig?

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Bergfex49  04.03.2020, 10:12
@Elfirin

ja, aber sie hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt; § 1570 BGB; dieser gilt sowohl für ehemals verheiratete als inzwischen auch für die nichteheliche Kindesmutter, denn diese darf gegenüber der geschiedenen oder getrennten Kindesmutter nicht schlechter gestellt werden;

im konkreten Fall der Fragestellerin wird die tatsächliche Zahlung von 'Betreuungsunterhalt aber an den geringen Einkommensverhältnissen des Kindsvaters scheitern;

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Was hast du für ein Kerl 🙄

Das er sagt du sollst dich an der Miete beteidigen finde ich noch okay aber da du und euer Kind ja seine Familie sind finde ich das recht fraglich das er nichts zum Lebensunterhalt dabei steuert und dich selbst essen etc bezahlen lässt.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat ist er sogar unterhaltspflichtig das heißt er muss jeden Monat einen Satz zahlen an DICH

Gehe zum Jugendamt Abteilung für Unterhalt und kläre das und wenn er sich weigert wird ihn ein Titel verhängt er ist dazu verpflichtet also würde ich mal mit ihn sprechen weil wenn du zum Amt gehst und die das festlegen dann wirds wohl teurer für ihn als ein paar Einkäufe zu bezahlen.

Ich bin mit meiner Freundin nach der Trennung gut verblieben muss aber für die kleine aufkommen zahle jeden Monat 257 Euro an sie.. Falls ich es nicht tun würde hätte ich sofort das Jugendamt im Nacken lg

Ihr wohnt zusammen. Da teilt man in der Regel die Kosten bzw. schmeißt das Geld eh zusammen und dann wird gekauft was benötigt wird. Verpflichtet für dich zu zahlen wäre er (also in Geldform), wenn ihr nicht zusammen wohnen würdet. Aber selbst da wäre das Kind im Unterhalt vor dir dran. Für Betreuungsunterhalt dürfte dann auch nichts mehr übrig bleiben.

Du solltest dir also überlegen dich zu trennen, wenn du das Gefühl hast, dass er sich in keinster Weise am "Familienunterhalt" beteiligt. Das hört sich auch eher nach "nebeneinander wohnen" an als "glückliche Familie".

Ansonsten macht einen Haushaltsplan. Was macht die Miete aus, was die Nebenkosten, was muss eingekauft werden, wie hoch sind die Versicherungsbeiträge, was benötigt das Kind etc.

Wenn ihr mit dem Geld nicht hin kommt, dann gehe zum Amt und frage nach ob du Anspruch auf Wohngeld hast oder aufstockendes Hartz 4.

Das er erwartet, da du ja auch "Einkommen" hast, dass du dich an der Miete beteiligst, ist wohl verständlich. Allerdings sollte es für ihn ebenso verständlich sein sich an den Kosten für das gemeinsame Kind zu beteiligen.

Du kannst dich natürlich auch gleich um eine eigene Wohnung kümmern. Wohnst du alleine mit dem Kind, dann kannst du Unterhalt von ihm verlangen. Unterm Strich hast du dann ggf. auch mehr Geld, wobei du die Miete dann auch alleine trägst. Frage auch dafür nach finanzieller Unterstützung.