Muss ich bei einem befristeten Mietvertrag bis zum 20. des Monats die volle Monatsmiete zahlen?
Hallo zusammen,
ich hatte einen befristeten Untermietvertrag vom 1. April bis zum 20. Juni.
Die Warmmiete betrug 550 € pro Monat und wurde so im Voraus vereinbart.
Nun fordert der Hauptmieter, dass ich für den gesamten Juni die volle Monatsmiete (550 €) zahlen soll,
obwohl der Vertrag ausdrücklich nur bis zum 20. Juni lief.
Er begründet das mit §535 BGB („vereinbarte Miete“) und behauptet, es sei üblich, die volle Monatsmiete zu zahlen,
wenn man nach dem 15. auszieht – auch wenn der Vertrag früher endet.
Ich bin aber der Meinung, dass laut §542 BGB das Mietverhältnis am 20. Juni endet
und ich deshalb nur anteilig bis zum 20. Juni zahlen muss, also etwa zwei Drittel der Monatsmiete.
Zudem wohnt der Hauptmieter selbst ab dem 21. Juni wieder in der Wohnung.
Es handelt sich also auch nicht um Leerstand.
Frage:
Muss ich wirklich die volle Monatsmiete zahlen, obwohl der Vertrag nur bis zum 20. Juni lief?
Gibt es dazu Urteile oder klare rechtliche Regeln?
Vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Dein Vermieter spinnt. Wenn das Mietverhaeltnis am 20. Juni endet, musst du natuerlich auch nur bis zum 20. Juni Miete und Betriebskosten zahlen. In dem Fall fuer Juni also genau 2/3 der Monatsmiete sowie der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen (falls ueberhaupt vereinbart).
Ich vermute, der Zeitmietvertrag nach § 575 (1) BGB wurde im Vertragstext ordentlich begründet mit Eigenbedarf ab 21.06.2025. Dann endet das Mietverhältnis ohne Kündigung am 20.06.25 um 24:00h und damit auch die Mietzahlung.
Dein Vermieter schiebt hier vor, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich sei aber es gibt ja keine Kündigung. Daher ist die Forderung zurückzuweisen und die Wohnung an den Vermieter spätestens am 21.06.25 herauszugeben.
In §535 BGB steht nichts drin, was die Forderung des Vermieters bestätigen würde.
Deswegen steht ihm nur die Miete bis zum 20. zu.
Btw. Wenn er die ganze Monatsmiete will, würde dir im Gegenzug auch das Nutzungsrecht für den ganzen Monat zustehen.
Überweise ihm für Juni EUR 366,60. Das reicht.
Miete selbstverständlich anteilig.
und ganz ehrlich. Wenn er schon so kommt würde ich sicherheitshalber die letzte Miete direkt gar nicht überweisen sondern von der Kaution abziehen lassen wenn er nicht klar schreibt dass die miete nur anteilig zu zahlen ist. Lieber das Geld unter Kontrolle behalten.