Muss ich bei einem befristeten Mietvertrag bis zum 20. des Monats die volle Monatsmiete zahlen?

6 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Dein Vermieter spinnt. Wenn das Mietverhaeltnis am 20. Juni endet, musst du natuerlich auch nur bis zum 20. Juni Miete und Betriebskosten zahlen. In dem Fall fuer Juni also genau 2/3 der Monatsmiete sowie der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen (falls ueberhaupt vereinbart).

Ich vermute, der Zeitmietvertrag nach § 575 (1) BGB wurde im Vertragstext ordentlich begründet mit Eigenbedarf ab 21.06.2025. Dann endet das Mietverhältnis ohne Kündigung am 20.06.25 um 24:00h und damit auch die Mietzahlung.

Dein Vermieter schiebt hier vor, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich sei aber es gibt ja keine Kündigung. Daher ist die Forderung zurückzuweisen und die Wohnung an den Vermieter spätestens am 21.06.25 herauszugeben.

In §535 BGB steht nichts drin, was die Forderung des Vermieters bestätigen würde.

Deswegen steht ihm nur die Miete bis zum 20. zu.

Btw. Wenn er die ganze Monatsmiete will, würde dir im Gegenzug auch das Nutzungsrecht für den ganzen Monat zustehen.

Überweise ihm für Juni EUR 366,60. Das reicht.

Miete selbstverständlich anteilig.


geheim007b  02.06.2025, 07:49

und ganz ehrlich. Wenn er schon so kommt würde ich sicherheitshalber die letzte Miete direkt gar nicht überweisen sondern von der Kaution abziehen lassen wenn er nicht klar schreibt dass die miete nur anteilig zu zahlen ist. Lieber das Geld unter Kontrolle behalten.