Müssen Spezialbetrieb, die z.B. Kotflügel und Abgasanlagen für Youngtimer/Oldtimern herstellen, die es vom Hersteller nicht mehr gibt, Lizenzgebühren bezahlen?

2 Antworten

Nein. Bei Autoteilen für ältere Autos werden definitiv keine Lizenzgebühren fällig.

Zu mal die Teile ohnehin durch "passend für" als (nicht-originale) Nachbauten gekennzeichnet sind.

Selbstverständlich dürfte man sie nicht als Originalteile deklarieren - aber da geht es eher um eine fehlende Produkteigenschaft.

Und oft stellt der Hersteller selbst den Ersatzteil-Vertrieb bereits nach wenigen Jahren ein da unwirtschaftlich.

In sofern - gar kein Problem.

Woher ich das weiß:Hobby – Autoschrauber seit 2002

Nachdem einige Hersteller bereits nach 10 Jahren die verflichtende ersatzteilversorgung einstellen Hat es der Zubehör erheblich leichter sein Geld zu verdienen..

Lizenzen sind nur zu entrichten wenn es Patentgeschützte Bauteile sind und für Karrossereiteile istdas nicht Üblich.. Oltimerestauratoren produzieren häuffig noch von Hand was die geschichte Teuer macht aber Qualitativ auch erheblich besser.. Selbst Schwellerrepoaraturen kann man bei entsprechender Quaität deulich langlebiger gestallten wire die originalen Bauteile..

Ich hatte in Grauer Vergangenheit mal einen alten Heckflossenmercedes mit einem Neu handgefertigten Rahmenlängsträger über der Hinterachse ausgestattet anstelle 1,5 mm Blech hatte ich 2,5 mm verwendet und beim Tüv hat das dazu geführt das der Prüfer erst mal Nachgesehen hat ob das vieleicht ein anderes Fahrzeug gewesen ist oder die FG Nummer geändert wurde.. er war Begeistert . Das Fahrzeug läuft Heute noch mit dem Längsträger und das ist über dreissig Jahre her..