3 Antworten
Zur rechtlichen Seite: Religionsmündig ist man in der Schweiz ab 16:
In der Schweiz entscheidet ein Jugendlicher gemäss Art. 303 Abs. 3 Zivilgesetzbuch (ZGB) mit dem vollendeten 16. Lebensjahr selbständig über sein Bekenntnis
Und in Deutschland und Österreich ab 14 (in Polen ab 18):
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit#Schweiz
Wenn das Kind religionsmündig ist, kann es nicht mehr zu Kulthandlungen gezwungen werden. Und kann selbstständig (ohne Erlaubnis der Eltern) aus einer Religionsgemeinschaft austreten.
Bei manchen Kirchen ist ein offizieller Kirchenaustritt notwendig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Einzelne_L%C3%A4nder
Deine Eltern erfahren davon nichts..
ab 14 Jahren kannst du deinen Glauben selbst bestimmen
Ich war Christin und bin zum Islam konvertiert.
Ich hab es ohne die Entscheidung meiner Eltern gemacht.
Vorher hab ich nur schon mal etwas angedeutet das ich mich für den Islam interessiere...trotzdem habe ich alles für mich gemacht.
Ich denke du kannst das frei entscheiden weil es ist eine Religion und DU musst dich wohlfühlen