Motorrad ohne Ummeldung vom Tüv abholen?
Hallo, Ich neulich den A2 Führerschein gemacht und mir ein Motorrad geholt. Das musste ich aber erstmal drosseln und steht jetzt beim TÜV. Es ist aber noch nicht umgemeldet und ich habe noch keine Versicherung abgeschlossen. (Müsste aber noch über den Vorbesitzer angemeldet sein.) Darf ich es jetzt trotzdem vom TÜV nach Hause fahren? Die Bestätigung vom TÜV für die Drossel habe ich ja schon.
5 Antworten
die frage ist , ob das motorrad noch zugelassen ist, sprich das kennzeichen ist dran und nicht entsiegelt. dann kannst du damit (auf risiko des vorbesitzers) und natürlich nur mit der zulassung 1 solange fahren, bis du es an-, bzw umgemeldet hast.
wenn es abgemeldet ist , musst du es stehen lassen, es auf dich anmelden und kommst mit deinem neuen kennzeichen zum tüv und holst es ab
Hey
was die Sache mit dem TÜV angeht:
Einfach draufsetzen und nach Hause fahren geht leider nicht so easy. Auch wenn das Motorrad noch über den Vorbesitzer läuft und die Drosselung vom TÜV schon durch ist, darfst du damit ohne Ummeldung und eigene Versicherung nicht einfach losfahren. Sobald du am Straßenverkehr teilnimmst, brauchst du nämlich eine eigene Haftpflichtversicherung und das Moped muss auf deinen Namen zugelassen sein.
Die alten Schilder vom Vorbesitzer zu benutzen ist nicht erlaubt, und wenn du trotzdem damit fährst und irgendwas passiert, hast du ein fettes Problem. Versicherung zahlt nicht, Bußgeld, Stress… das volle Programm. Selbst wenn du nur kurz vom TÜV heimrollen willst, bist du offiziell nicht abgesichert.
Was du jetzt am besten machst: Erst Versicherung abschließen, die eVB-Nummer holen, zur Zulassungsstelle gehen, alles auf dich anmelden und dann darfst du ganz entspannt losfahrn. Alternativ ginge noch ein Kurzzeitkennzeichen, aber dafür brauchst du auch wieder ’ne Versicherung.
Hat mir die Frau von der Zulassungsstelle erzählt. Wenn im Kaufvertrag bei Kauf einen Motorrades nicht explizit drin steht, dass das Fahrzeug, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt,durch den Käufer gefahren werden darf, dann ist das Fahrzeug nichtmehr versichert und darf auch nicht überführt werden, da die Versicherung des Vorbesitzers nichtmehr greift. So hat sie mir das erklärt.
Vergesse bitte diesen Unfug ebenso schnell wie gründlich.
Ich denke da hast du etwas gründlich Missverstanden, oder die Tante auf der Zulassungsstelle hat schlichtweg keine Ahnung.
selten so nen Blödsinn gelesen...wenn die Kiste noch angemeldet ist u der Verkäufer zustimmt kann er jetzt natürlich damit nach Hause fahren
Seit wann ist das so, ein Fahrer kann sich doch gar nicht versichern.
Wenn das Fahrzeug ordentlich versichert und zugelassen ist, könntest du es selbst fahren. Dazu gehört die Zulassungsbescheinigung teil1 und das Kennzeichen mit beiden stempeln.
Wenn nicht, dann nur mit Anhänger.
Das ist nicht der richtige Weg.
Die Teilnahme am Verkehr ohne entsprechende Versicherung ist hier nicht nur eine Owi sondern eine Straftat. Dazu kommen div. teure Ordnungswidrigkeiten, zudem droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Wieso ist es so schwer, sich bei der Versicherung den el. Nachweis zu holen und dann die Zulassung zu erledigen.
Müsste aber noch über den Vorbesitzer angemeldet sein.
Somit besteht auch eine Krafthaftpflichtversicherung.
Wenn das Siegel auf dem Nummernschild vorhanden ist, ist das Zweirad nicht abgemeldet.
Natürlich, so lange zugelassen ist, darf auch gefahren werden.
Merke: Ein Fahrer kann sich nicht versichern, mit dem Kauf wurden Kennzeichen und Versicherung mitgekauft, mit der Ummeldung wird vom Halter entschieden, ob die bleibt oder es eine neue gibt.
Allzeit gute Fahrt.
Wer hat dir diesen Unfug erzählt?
Und auch das ist verkehrt!