Motorisierter Eigenbau auf Radweg zulässig?

5 Antworten

Nein. Alles, was mit einem Motor selbständig fährt und schneller als 6km/h ist, ist ein Kraftfahrzeug, muss auf der Straße fahren und bedarf einer Fahrerlaubnis.

Aus diesem Grund dürfen Pedelecs (Fahrräder mit Motor) auch nur unterstützen, wenn der Radler in die Pedale tritt.

Maddeyas 
Fragesteller
 20.04.2024, 21:44

Wäre es legal wenn ich das ganze so baue dass es per Definition ein E-Liegefahrrad ist

0
spelman  20.04.2024, 22:08
@Maddeyas

Ich glaube, das geht, bin mir aber nicht sicher. Es müsste aber zumindest alle Kriterien an solch ein Fahrrad erfüllen: zwei unabhängige Bremsen, Pedalantrieb, Motorleistung max.250W, Motorstützung nur bis 25km/h, Reflektoren, Beleuchtung, Klingel.

1

Mein benötigt eine Zulassung und eine Versicherung.

Hast du nicht, somit Straftat.
Zusätzlich dazu würdest du wohl einen Führerschein der Klasse B benötigen.

Es klingt nicht nur dumm, es ist es auch und alles andere als lustig.

Wie soll das denn ablaufen. Setzt Du Dich dann in den Einkaufswagen oder was.

Und wie hier bereits geschrieben wurde, gibt es Vorschriften, an die man sich halten muss, wenn man motorisiert in der Öffentlichkeit unterwegs ist bzw. sein will und das ist auch gut so.

Übrigens der Effekt wäre nur einmal groß, wenn Du damit zur Schule kämst. Danach wärst Du die Lachnummer. Denke doch mal etwas weiter, als nur bis vor die eigene Nase.

Die Idee ist nicht nur "voll lustig"...

Man baut so ein "Fahrzeug", bringt es zum TÜV, lässt eine Einzelabnahme machen - selbstverständlich mit Bremsberechnung - lässt überprüfen, ob es den Bestimmungen der StVZO entspricht, bessert nochmal nach, beantragt eine Betriebserlaubnis....und jetzt, einige Zeit und ein paar tausend Euro später, stellt man dann vielleicht fest, dass man vielelicht auf der Straße fahren darf aber nicht auf dem Radweg....

Denke bitte nochmal darüber nach, ob du für das Geld nicht lieber eine Fahrerlaubnis machst...

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Im öffentlichen Verkehrsraum geht das nicht.