Motor an Bahnübergang nicht ausgemacht durchgefallen?
Mein Fahrlehrer meinte man fällt durch wenn Zug lang fährt und man den nicht ausmacht wegen der Umwelt.
was hat das bitte mit fahrkönnen zutun?
praxis Ist doch dafür da um das Verkehrs bewusste fahren zulernen ohne andere zu gefährden.
hier passiert weder das eine noch da andere
bin nicht durchgefallen wollt nur fragen
9 Antworten
"ohne andere zu gefährden."
Die Umwelt und die Menschen in dieser Umwelt gehören ja auch zu "den anderen". Ich zitiere mal den §1 der StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
"§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
(Unterstreichung von mir)
Unnötiger Lärm ist mindestens eine unnötige Belästigung, auch das gilt für den Bahnübergang. Der ist nämlich vermeidbar.
Leider doch. Der §1 gilt automatisch und immer, er beinhaltet die Grundregeln, die dann konkreter und somit verfeinert werden und immer der Maßgabe von §1 folgen müssen. Aber er thront über allen weiteren Paragraphen der StVO. Konkret wirst du sicherlich aufgrund eines anderen § belangt werden.
Das steht auch so am Anfang des §1.
"Eine Belästigung wird sich hier nicht wirklich ergeben können."
Das hängt vom konkreten Fall ab.
Da muss man meiner Meinung nach differenzieren.
Grundsätzlich ist der Motor bei längeren Standzeiten abzuschalten, um Kraftstoff zu sparen und damit die Umwelt zu entlasten. Das sehe ich auch vollkommen richtig.
Ausnahme ist ein kalter Motor. In diesem Fall wäre der Motor nicht in einem Betriebszustand, in dem ein Wiederstart ökologischer und ökonomischer ist, als ihn laufen zu lassen.
Die Umwelt spielt auch hier eine Rolle... Aber nur wegen des nichtausmachens des Motors fällt kleiner durch da muss schon noch anderes schief laufen
Wenn du es weißt, hältst du dich einfach dran. Das musst du doch hier nicht diskutieren. Nebenbei gehört auch umweltschonende Nutzung zu Autofahren.
Während des Fahrens in der Fahrschule und auch bei der Prüfung hat man sich eben an gewisse Regeln zu halten, egal wie logisch oder unlogisch das alles für dich ist. Was danach passiert ist deine Sache.
Nö. Da gilt § 30 und nicht § 1
Eine Belästigung wird sich hier nicht wirklich ergeben können.