Möglichkeiten zur Bebauung im Außenbereich?

4 Antworten

Gibt es bei Euch eine Abrundungssatzung?

➽️ Abrundungssatzung - Definition & Bedeutung

Gut möglich, dass darin geregelt ist, was möglich ist. Ich weiß von unserer Gemeinde, das oftmals Änderungen gestellt werden zur Anpassung dieser Satzung, wenn ein Bauwerber am Ortsrand ein Haus bauen will. Entweder ist durch diese Satzung dann schon geregelt, dass es möglich ist oder unter welchen Voraussetzungen eine Änderung denkbar wäre.

Wenn, die Voraussetzungen, wie Du sie beschreibst, schon gegeben sind, also vor allem Zuwegung und Erschließung mit Versorgungsleitungen, weshalb sollte dann eine Gemeinde den Hausbau ablehnen?

Du hast schon den Tipp bekommen, einen Fachmann hinzu zu ziehen, also z. B. einen Architekten, aber mit Anwalt würde ich nicht gleich kommen, sondern, falls abgelehnt wird, den Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen, um erst dann mit anwaltlicher Hilfe ggf. Einspruch einzulegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Grundstücksteilung würde ein Vermessungsingenieur machen. Hier sollte ein öffentlich bestellter Vermesser ran.

Besonders wichtig ist die Erschließung des Grundstückzipfels. Keine Erschließung, keine Genehmigung.

Es muss ein Kanal bestehen, an den das Grundstück angegliedert werden kann. Das geht am Kanalkopf oder über einen freien Stutzen. Wenn es weder Kanalkopf noch freien Stutzen gibt, dann wird das schwer.

Des Weiteren eine Anbindung an Gas, Elektro, Trinkwasser, Telekommunikation mit entsprechenden Leitungen. Auch das gehört zur Erschließung.

Dann natürlich Geh- und Fahrrechte auf das Grundstück.

Mein Tipp wäre es, einen Fachmann auf diesem gebiet zu befragen, z.B. Architekten oder Anwalt.

Hier wird dir keiner helfen können, da die Vorgaben je nach Ort/Gemeinde abweichend sind und hier keiner weiß, wo das Grundstück liegt.


Mick0811 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 12:40

Ohje, im Eifer des Gefechts total vergessen… 😅 Danke für den Tipp!

Mein Tipp nach 46 Berufsjahren: VERGESSEN!

Die Änderung würde Jahre dauern und jeder A.... könnte Einspruch dagegen einlegen. Z.B. ein Rentner, der dich nur ärgern will; die Umweltschützer die berechnen, wieviele Ameisen und Regenwürmer sterben würden, usw. und so fort. Das kostet alles einen Haufen Geld und Nerven. Das war früher schon schwierig - heute noch viel viel mehr.

Im Außenbereich geht - wenn du nicht Landwirt bist - überhaupt garnix nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979