Möglichkeiten zur Bebauung im Außenbereich?
Hallo Gemeinde!
vielleicht kennt sich ja jemand in o.g. Angelegenheit etwas aus.
Wir besitzen ein Grundstück von ca. 2500qm, welches als Gartengrundstück im Außenbereich liegt. Es ist seit Jahren in Familienbesitz und keine Kleingartenanlage oder Ähnliches.
Das Grundstück ist ansäßig an eine kleine Siedlung mit vielen EFH.
Es liegen sowohl Strom, als auch Wasser/Abwasser direkt an. Eine direkte Zuwegung ist auch vorhanden.
Nun würden wir natürlich sehr gern dieses Grundstück nutzen und ein EFH bauen.
Durch den Außenbereich stehen die Chancen dahingehend ja eher schlecht und eine Voranfrage ist Hinfällig.
Wir würden wie auf dem Bild ersichtlich, dass Grundstück günstig teilen und angrenzend an die bestehenden Häuser bauen wollen.
Welche Möglichkeiten haben, dass es irgendwann als Innenbereich anerkannt/ umbenannt wird?
wir dachten ggf. an eine Einbeziehungssatzung gem. §34 BauGB?
Im umliegenden Gebiet wurden bereits einige Grundstücke aus dem Außenbereich genommen und zur Bebauung freigegeben.
Vielleicht hat jemand Tipps, wie wir am besten das ganze angehen könnten?
Vor dem Grundstück wurde vor 5 Jahren ein provisorischer Pferdestall errichtet und angrenzend an unser Grundstück ist Ackerland bzw. andere Gärten, jedoch ohne direkte Zuwegung.
Ich freue mich über Tipps!
4 Antworten
Gibt es bei Euch eine Abrundungssatzung?
➽️ Abrundungssatzung - Definition & Bedeutung
Gut möglich, dass darin geregelt ist, was möglich ist. Ich weiß von unserer Gemeinde, das oftmals Änderungen gestellt werden zur Anpassung dieser Satzung, wenn ein Bauwerber am Ortsrand ein Haus bauen will. Entweder ist durch diese Satzung dann schon geregelt, dass es möglich ist oder unter welchen Voraussetzungen eine Änderung denkbar wäre.
Wenn, die Voraussetzungen, wie Du sie beschreibst, schon gegeben sind, also vor allem Zuwegung und Erschließung mit Versorgungsleitungen, weshalb sollte dann eine Gemeinde den Hausbau ablehnen?
Du hast schon den Tipp bekommen, einen Fachmann hinzu zu ziehen, also z. B. einen Architekten, aber mit Anwalt würde ich nicht gleich kommen, sondern, falls abgelehnt wird, den Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen, um erst dann mit anwaltlicher Hilfe ggf. Einspruch einzulegen.
Die Grundstücksteilung würde ein Vermessungsingenieur machen. Hier sollte ein öffentlich bestellter Vermesser ran.
Besonders wichtig ist die Erschließung des Grundstückzipfels. Keine Erschließung, keine Genehmigung.
Es muss ein Kanal bestehen, an den das Grundstück angegliedert werden kann. Das geht am Kanalkopf oder über einen freien Stutzen. Wenn es weder Kanalkopf noch freien Stutzen gibt, dann wird das schwer.
Des Weiteren eine Anbindung an Gas, Elektro, Trinkwasser, Telekommunikation mit entsprechenden Leitungen. Auch das gehört zur Erschließung.
Dann natürlich Geh- und Fahrrechte auf das Grundstück.
Mein Tipp wäre es, einen Fachmann auf diesem gebiet zu befragen, z.B. Architekten oder Anwalt.
Hier wird dir keiner helfen können, da die Vorgaben je nach Ort/Gemeinde abweichend sind und hier keiner weiß, wo das Grundstück liegt.
Ohje, im Eifer des Gefechts total vergessen… 😅 Danke für den Tipp!
Mein Tipp nach 46 Berufsjahren: VERGESSEN!
Die Änderung würde Jahre dauern und jeder A.... könnte Einspruch dagegen einlegen. Z.B. ein Rentner, der dich nur ärgern will; die Umweltschützer die berechnen, wieviele Ameisen und Regenwürmer sterben würden, usw. und so fort. Das kostet alles einen Haufen Geld und Nerven. Das war früher schon schwierig - heute noch viel viel mehr.
Im Außenbereich geht - wenn du nicht Landwirt bist - überhaupt garnix nicht.