Möbel bei Poco gekauft, Gewährleistung abgelehnt. Rechtens?

4 Antworten

Was genau hast du denn gegenüber Poco gesagt? Hast du explizit auf den Mangel hingewiesen und Nacherfüllung verlangt?

Ich verstehe zwar nicht viel von Möbeln, würde aber rein anhand des Fotos nicht davon ausgehen, dass diese Beschädigung ungewöhnlich ist bzw. der Annahme, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand, widerspricht. Im Streitfall müsste Poco hier das Gegenteil beweisen (vgl. Grüneberg/Weidenkaff § 477 Rn. 9).

Sofern du noch nicht explizit die Nacherfüllung verlangt hast, würde ich das noch einmal tun. Wenn Poco sich hier weiterhin querstellt, wende dich gerne an die nächste Verbraucherzentrale und mache einen Termin in der Abteilung allgemeines Verbraucherrecht / kollektiver Rechtsschutz aus. Das Briefpapier der VZ hat bei Unternehmen oft eine für den Verbraucher sehr positive Wirkung und die VZ verlangt standardmäßig auch, dass das Unternehmen dir die Beratungsgebühr zurückerstattet.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht
Von Experte ruhrgur bestätigt

Nein, nicht rechtens.

Die Gewährleistungsdauer ist 2 Jahre. Du befindest dich noch im ersten Jahr, womit der Händler in der Beweislast ist, dass dieser Stuhl frei von Sachmängeln war.

Entgegen Aussagen wie: "Wer billig kauft, kauft 2x" hat ein geringer Kaufpreis überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun. Hier will sich der Händler nur rausreden.

Und "Das ist nun mal so" ist auch kein valides Argument. Von 6 Stühlen sind immerhin 5 noch in Ordnung.


Shiro674 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:29

Vielen Dank, mit dieser Aussage kann ich mehr anfangen als mit den meisten, wer billig kauft kauft zwei Mal..ich bin kein Spitzenverdiener von daher waren knapp 105€ pro Stuhl für uns schon teuer und nicht billig.

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Nein, nicht rechtens.

Ich bin auch der Meinung, dass man nicht allen Schrott kaufen sollte, nur weil er gut aussieht und "billig" ist. Allerdings habe ich mit vor einem Jahr 6 Stühle für 59,- Euro erworben. Nicht, weil sie "billig" waren, sondern weil sie akzeptabel aussehen, weil sie gut verarbeitet sind und, das wichtigste Argument, weil ich/wir auf diesen Stühlen gut und lange sitzen können. So, nun zu deinem defekten Stuhl. Du musst ihn schriftlich, per Einschreiben, erneut reklamieren und die Bilder hinzufügen. Ein Reissverschluss, der auf dem Rücken aufreisst war mit großer Wahrscheinlichkeit entweder von vornherein defekt oder der Bezugsstoff war zu stramm gespannt, so dass bei der geringsten Belastung des gespannten Stoffes eine Überbelastung des Reissverschlusses entstand. Gib deinem Möbelhändler eine Frist, bis wann er das Teil zur Instandsetzung abholen muss. Falls er diese Frist, ca. 14 Tage, nicht einhält, behältst du weitere Schritte vor (Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale, Bildzeitung usw. usw., führe ds ruhig in deinem Schreiben auf). Das mit dem Anwalt nur wahrnehmen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast. Auch nehmen sich viele Anwälte einem solch geringen Streitwert erst gar nicht erst an.... Also bleibt nur Verbraucherzentrale. Weise deinen Händler darauf hin, was du bei Nichteinhaltung des Termins für einen weiteren Schritt folgen lässt und teile ihm mit, dass die 2 jährige Gewährleistungsfrist nicht abgelaufen ist, die Stühle sachgemäß behandlet wurden und er eventuelle weitere Folgekosten zu übernehmen hat.

Es ist im Übrigen keine Dekoreissverschluss sondern eine Montagehilfe. Der Reissverschluss an sich sollte ja wohl durch den doppelten Keder verdeckt werden, denke ich.

Natürlich ist das Rechtens, man kann von Billigprodukten nicht erwarten, dass sie lange und viel aushalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Shiro674 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:22

7 Monate ist lange ? Okay. Dachte lange ist so eher im Jahres bereich. Aber gut danke

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neroren  20.05.2024, 12:23
@Shiro674

Wenn Die Produkte entsprechend billig verarbeitet werden ist das üblich.

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TheQ86  20.05.2024, 12:26

Billig oder nicht hat rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun.

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tinalisatina  20.05.2024, 14:08

Welche "Berufserfahrung" bringst Du bitte mit, dass Du zum Thema Sachmangelhaftung so einen Sch*** schreibst?

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