Mittelpunkt und Radius berechnen?

6 Antworten

x² + y² – 8 x = 9 |+4²

x² – 8 x + 4² + y² = 9 + 4² |bin. Formel

(x – 4)² + y² = 9 + 4² |vereinf.

(x + 4)² + y² = 5²

also m1 = –4, m2 = 0 und r = 5.

Woher ich das weiß:Hobby – Mathematik (u. Physik)
ProfFrink  15.05.2023, 12:27

x² + y² - 8 x = 9 war gefragt. Somit müsste m1 = +4 herauskommen

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Um die Kreisgleichung aus einer normalen Gleichung wie x^2 + y^2 -8x = 9 zu erhalten, müssen wir die Gleichung umstellen. Zunächst müssen wir die x-Terme und y-Terme auf jeweils eine Seite der Gleichung bringen. Dann müssen wir die x-Terme und y-Terme quadratisch ergänzen. Anschließend können wir die Gleichung in die Form (x-m1)^2 + (y - m2)^2 = r^2 bringen, indem wir den Mittelpunkt m1 und m2 sowie den Radius r bestimmen.

Für die Gleichung x^2 + y^2 -8x = 9 ergibt sich:

x^2 - 8x + y^2 = 9

(x-4)^2 - 16 + y^2 = 9

(x-4)^2 + y^2 = 25

Die Kreisgleichung lautet also (x-4)^2 + y^2 = 25.

Von Experte nobytree2 bestätigt

Löse bei der allgemeinen Kreisgleichung die Klammern auf und vergleiche die Koeffizienten.

Damit Du die Berechnung der Kreisgleichung bekommen könntest, wirst Du die folgende machen.

Eine normale Gleichung lautet :

und eine Kreisgleichung lautet :

wobei das Ergebnis des Mittelpunktes ( a, b ) lautet. Für den Radius bekommst Du einfach die Würzel von r^2, welches r ergibt.

Um den RADIUS zu berechnen, solltest Du die quadratische Ergänzung machen, bzw.

Also, die Würzel von 25 ist 5, und daraus kann man den Radius berechnen.

Der Mittelpunkt wäre ( 4, 0 ).

Hoffentlich könnte ich Dir helfen :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Mathematik ist seit langem mein Lieblingsfach.🧮
Halbrecht  20.03.2024, 04:43

was für eine normale Glg soll das sein ?

Eine normale Gleichung lautet :



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ethan227  20.03.2024, 11:39
@Halbrecht

Ich meinte der Normalform einer Kreisgleichung. Das ist x^2 + y^2 + ax + by + c = 0, wobei a, b, c € R.

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Von Experte Halbrecht bestätigt

   Das führt zu

  

ProfFrink  15.05.2023, 12:30

Diese Antwort verdient 5 Sterne in ihrer Allgemeingültigkeit.

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