Mitbewohnerin droht an, Miete nicht zu zahlen?

12 Antworten

Kündigungsfrist für den Untermieter: 2 Wochen

Anders als bei der Anmietung unmöblierten Wohnraums verkürzt sich die gesetzliche Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Die Kündigung muss spätestens bis 15. Eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis zum Ende des gleichen Monats beendet wird.

Gleiches gilt auch für den Hauptmieter. Auch in diesem Fall muss der Vermieter kein berechtigtes Interesse für die Kündigung nachweisen. Die Kündigung an den Untermieter muss fristgerecht bis 15. eines Monats überstellt werden, um das Untermietverhältnis am Ende des gleichen Monats zu beenden.

https://rechtecheck.de/kuendigung-untermietvertrag-fristen/#:~:text=K%C3%BCndigungsfrist%20f%C3%BCr%20den%20Untermieter%3A%202,des%20gleichen%20Monats%20beendet%20wird.

Wird sie also renitent und schuldet sie dir noch Miete vom Juli? Dann am 15.07. online einen Mahnbescheid rausjagen. Widerspricht sie diesem nicht, hast du am 01.08. einen vollstreckbaren Titel in der Hand und kannst den Gerichtsvollzieher losjagen. Der ermittelt dann später auch, wo die Dame hingezogen ist.

Hä? Drei Monate.

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@verreisterNutzer

DU hast in den Mietvertrag 3 Monate reingeschrieben. Damit gilt halt diese Frist. Gesetzlich beträgt die Frist nur 14 Tage zum Monatsende bei Untervermietung.

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@verreisterNutzer

Da ich die Formulierungen in deinem Vertrag nicht kenne, ist keine belastbare Antwort möglich. OHNE Nennung von Kündigungsfristen im Vertrag gilt die von mir zitierte gesetzliche Frist von 14 Tagen zum Monatsende.

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@Dea2019

Google bitte mal Mietrecht und zwar: Untermieter kündigt dem Hauptmieter, Kündigungsfrist und dann reden wir noch mal.

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@Dea2019

Sorry, kannst du lesen? Das Zimmer ist UNMÖBLIERT! Genau auf deiner verlinkten Seite steht DAS:

Kündigungsfrist für den Untermieter: 3 Monate

Wie auch bei einem herkömmlichen Mietverhältnis greift hier die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Das Gesetz regelt, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Erhält der Vermieter die Kündigung also beispielsweise am 3. Juni, so ist das Mietverhältnis zum 31. August beendet.

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Ich hoffe für die Kinder, dass nichts an den Vorwürfen dran ist und für euch beide, dass ihr in absehbarer Zeit erwachsen werdet.

Natürlich schuldet sie dir die Miete. Aber wenn ihr mal befreundet wart, wäre es auch nicht unmöglich, ihr ein bisschen entgegenzukommen.

Sie hier als Kindesmisshandlerin und Kaufsüchtige hinzustellen, ist jedenfalls unter der Gürtellinie und bestimmt nicht hilfreich beim Versuch, irgendwie an dein Geld zu kommen.

Absolut angemessen. Man muss solchen Leuten mal den Spiegel vor halten. Sie findet es offenbar auch ok, kleine Kinder zu schlagen und auch sonst alles nur zu ihren Gunsten drehen zu wollen und nur aus ihrer Perspektive zu betrachten.

Wozu wurde schließlich die Kündigungsfrist nicht nur vertraglich vereinbart, sondern auch gesetzlich so festgelegt?

Sie wurde ausfallend, aber sie wird sich schon wieder einkriegen. Behalte auf jeden Fall die Kaution und verlange trotzdem von ihr die Miete. Notfalls direkt von ihren Eltern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Verträge sind zum vertragen da. Ihr habt einen Mietvertrag. Du hättest dich nicht auf ihr Niveau herablassen brauchen. Das Recht ist auf Deiner Seite...

Menschlich gesehen könntest du darüber nachdenken und ihr entgegen kommen.

Wie war das Mietverhältnis? Über welchen Betrag streitet ihr eigentlich? Macht dich dieser Betrag ärmer/reicher? Gibst du dieses Geld ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung an? Bist du sicher, dass sie dir aus diesem unguten Ende nicht noch irgendwie einen sachlichen Schaden zufügen könnte? von Sachbeschädigung bis Diebstahl? Manche können sehr kreativ werden, wenn sie sich ungerecht und schlecht behandelt gefühlt haben.

Könnte sie, aber habe ja die Kaution und ich schließe immer mein Zimmer ab, bevor ich gehe.

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@verreisterNutzer

na, dann scheint ja für dich alles in bester Ordnung zu sein. Sie darf bis zum letzten Tag ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume betreten/nutzen...

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Ganz einfach, Vertrag ist Vertrag und an den hat man sich zu halten. Die Kaution kannst Du selbstverständlich behalten, bis alle Schulden beglichen sind.

Das ist leider nicht richtig, weil die Kaution spätestens 6 Monate nach Mietende abzurechnen ist. Ein Teil der Kaution kann auch zur Besicherung der BKabrechnung einbehalten werden. Mietschulden können aus der Kaution bezahlt werden. Wenn die nicht reicht, musst der Rest eingeklagt weden.....

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