Mit welchem Rechnungssoftware kann ich kundenbasierte Rechnungsnummer erstellen?

4 Antworten

Easybill.de kann es. Und es ist auch zulässig. Rechnungsnummern müssen nur eindeutig sein, weder lückenlos noch aufsteigend.

Ich habe über 30 J. ERP-Software entwickelt - auch Fibu Modul - solch eine Anforderung hatten wir noch nie. Lösbar wäre aber alles, es wären Sonderwünsche.

Ich kenne kein Softwarepaket, das diesen Wunsch standardmäßig abdeckt, meistens werden AR-Nummern lückenlos fortgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rechnungsnummern müssen fortlaufend - ohne Lücken sein. Bedeutet eigentlich, dass die nächste, eine 3. Rechnung für einen anderen Kunden, der evtl. die Kunden-Nr. 4711 hat - lauten müsste:

0231-003 -

Frage da lieber noch mal beim Finanzamt oder Steuerberater nach (falls vorhanden), ob die Ziffern davor unterschiedlich sein können und nur die "letzten" Nummern fortlaufend sein müssen? Ich meine, das ist nicht erlaubt, kann sich aber geändert haben im Laufe der Zeit, so dass es erlaubt wäre.

Also Lexoffice ist doch ne recht gute Software, besteht nicht die Möglichkeit, die Kunden-nummer noch in einer Zeile darunter mit einzufügen?

Hier ist auch Lexware als beste Software beschrieben:

https://www.lexware-rechnungssoftware.de/?chorid=03308864&adword=google_LP/02_f+a_LP_Rechnungssoftware_%22%22/rechnungssoftware/Rechnung%20software&gclid=CjwKCAjwxaXtBRBbEiwAPqPxcIZiP_axTv5gJ9Z4TvhLw4jCXFbzo8G6ETVkA3mNJkt4Ky3ytqLGHBoCbLEQAvD_BwE&utm_expid=.V6ctw1pZSV6HEwT3GAvQkg.0&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

https://www.easybill.de/?affiliateID=google&gclid=CjwKCAjwxaXtBRBbEiwAPqPxcC4J6jyvtrAhE_yDxYb2aCCMFMILN_aIOR6PP3fD54TVOmxWtLfBDhoCYykQAvD_BwE

https://praxistipps.chip.de/die-3-besten-rechnungsprogramme_38012

wurzlsepp668  18.10.2019, 19:44

steht jetz genau WO?

Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern

Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies allein das Finanzamt nicht zur Hinzuschätzung. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 7.12.2017 (15 K 1122/16) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden.

https://www.nwb-experten-blog.de/keine-pflicht-zur-vergabe-lueckenlos-fortlaufender-rechnungsnummern/

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Lorimara  19.10.2019, 07:52
@wurzlsepp668

Natürlich ist das Pflicht, lies mal das Urteil, da gehts um was anderes, nicht um simple Rechnungen und Rechnungsnummern.

Natürlich steht das im Umsatzsteuergesetz - das weiß jeder Kaufmann sofort.

Es ist so, wenn eine Rechnung falsch ist, kannst du die nicht venrichten und dann eineneue schreiben, mit anderer Nummer. Die falsche Rechnung muss einsichtbar in den Unterlagen verblieben (für die Prüfung - Finanzamt) - Deshalb gibts "Gutschriften" - oder Stornos in der Buchhaltung und im Rechnungswesen.

Eine Rechnungsnummer darf nur "einmalig" vergeben werden, eine Rechnung muss "einmalig" sein:

§ 14 Abs. 4 - https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/grundsaetzliches-allgemeines/umsatzsteuer-pflichtangaben-rechnungen/1167708

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Lorimara  19.10.2019, 07:53
@Udavu

Laien wissen das natürlich nicht, Laien, die vom Kaufmännischen oder von Steuern keine Ahnung haben - das ist klar. Selbständige wüssten das aber, wenn sie selbst die Buchhaltung erledigen - oder deren beste Ehefrauen von allen.

Wo das wohl steht - tssss - natürlich im Umsatzsteuergesetz.

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wurzlsepp668  19.10.2019, 08:52
@Lorimara

um was ging es im Urteil dann?

es ging im Urteil darum, dass die Rechnungsnummern NICHT fortlaufend waren.

das Gericht hat dem STEUERPFLICHTIGEN Recht gegeben.

somit:

wo steht es im Gesetz?

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Lorimara  19.10.2019, 09:18
@wurzlsepp668

Es ging daraum: Für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung. Dann, entschied das Gericht in DEM besonderen Fall, müssen die Nummern nicht fortlaufend sein. Die fortlaufende Rechnungs-Nummer ist weiterhin Pflicht. Sie dient überwiegend dem Vorsteuerabzug. Ist bei der Betriebsprüfung des Finanzamtes (und das Finanzamt prüfte JEDES Unternehmen, irgenwann kommen die vorbei... und dürfen rückwirkendnatürlich prüfen) - eine Lücke in den Rechnungsnummern, wollen sie diese REchnungen sehen. Fehlen die, können sie schätzungsweise die Steuer erheben, obendrein ein Ordnungsgeld erlassen, für fehlerhafte buchführung. Die Schätzung ist fast immer zu Ungunsten des Unternehmers.

DAs Finanzamt versteht keinen Spaß, gehts um Umsatzsteuer! Da kanns nicht nur Strafgelder hageln, sondern auch Gerichtsprozesse können nachfolgen, bzw. es kann bis zur Geschäftsschließung führen- könnte jenach Fall. Die wollen bei Prüfung sogar von einigen Rechnungen die Lieferscheine sehen, den gesamten Geschäftsvorgang. Lücken finden die bei der Prüfung immer raus, das haben die drauf. Ein Grundsatz lautet auch (neben fortlaufender Rechnungsnummer): keine Buchung ohne Beleg!

Und hier wird nochmals genau der Fall im Link geklärt - bei dem man sofort erkennt: das Eine hat mit dem Anderen - fortlaufende Rechnungsnummer Pflicht - nix zu tun:

Zwar verlange das Umsatzsteuerrecht die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Nach Ansicht der Richter steht diese Vorschrift aber im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug. Sie dient also lediglich dem umsatzsteuerlichen Zweck, die Umsatzsteuerschuld des Leistenden und Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers prüfen zu können.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuertipp-ordnung-bei-der-gewinnermittlung-muss-sein-lueckenlose-rechnungsnummern-nicht/22878708.html?ticket=ST-47112160-tJTbqAcuZTckenPYDVxH-ap1

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wurzlsepp668  19.10.2019, 09:32
@Lorimara

sagt der Umsatzsteueranwendungserlas etwas ANDERES:

Klarstellungen vom Finanzamt

Nachzulesen sind die Klarstellungen im Detail auf Seite 478 des aktuellen Umsatzsteueranwendungserlasses (Stand: 9/2019). Dort heißt es klipp und klar:

  • „Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend“
  • „Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.“
  • Es bleibt dem Rechnungsaussteller „überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird.“
  • „Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend lückenlos sein.“ Und:
  • „Kleinbetragsrechnungen (= bis 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer) müssen keine fortlaufende Nummer enthalten.“

kleiner Tipp:

der Umsatzsteueranwendungserlass gilt für alle Gewinnermittlungsarten

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Lorimara  19.10.2019, 10:12
@wurzlsepp668

Wow! sry - Tatsache, das kommt davon, wenn man nicht mehr in der Buchhaltung ist, wieich. Du hast Recht, das wurde geändert, ganz neu ist das. Die neuesten Paragraphen hab ich natürlich nicht mehr. Okay, aber denke daran, DU musst beweisen, dass eine Rechnung einmalig ist. Du musst sie vorweisen können und abheften - deshalb würde ich doch fortlaufend empfehlen, ist schon beim Suchen und Abheften einfacher. Zumindest im gewissen Nummernkreis fortlaufend.

Ja dann, dann kanst du ja die Rechnungs-Nummer nach der Kundennummer wählen. Hier allgemein was dazu (das Fortlaufende entällt ja, der Link ist noch von 2018):

https://www.papierkram.de/aktuelles/wie-muss-ein-korrekter-rechnungsnummernkreis-aufgebaut-sein/

Trotzdem würde ich lexware empfehlen. Funktioniert das nicht mit deiner Software, die Kundennummer übernehmen als RG-Nr.?

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vermutlich mit gar keiner, da im § 14 UStG ausdrücklich eine "fortlaufende" Rechnungsnummer gefordert wird.

Lorimara  19.10.2019, 07:54
  • wird gerade bezweifelt, dass das "Gesetz" wei - lol. Stell dir das mal vor.

Ich hatte das noch gar nicht gesehen, als ich meine Antwort schrieb, sorry - hätte ich mir meine ersparen können.

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