Mit 5Gramm Cannabis erwischt worden?

5 Antworten

Die Frage ist erstmal ob bei dir das Jugendstrafrecht angewendet wird, oder nicht.

Die Möglichkeiten die eintreten können:

  • Es wird fallen gelassen
  • Die bekommst eine Geldstrafe
  • Du bekommst Sozialstunden (Bei Jugendstrafrecht)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zwei Jahrzehnte Erfahrung mit Cannabis

Erst einmal: Bullen stehen im Stall oder auf der Weide - du meinst sicher die netten Polizisten, welche dich /zu recht) erwischt haben.

Fallen lassen wird der Staatsanwalt das Verfahren ganz sicher nicht. Er KANN das Verfahren gegen Auflagen einstellen, muss es aber nicht.

Die Frage stellt sich auch, ob hier noch Jugend- oder schon Erwachsenenstrafrecht in Frage kommt - das macht für die Beurteilung bzw. ein Urteil schon gewaltigen Unterschied.

Also abwarten, was da dann noch kommt - kann aber durchaus mehrere Monate dauern. Melden werden die sich auf jeden Fall.

Mit Google kann halt nicht jeder umgehen 😁😎

"Bei Haschisch (Cannabisharz) und Marihuana (Cannabiskraut) gilt:

Hat ein Ermittlungsverfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG zum Gegenstand, so sieht die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung nach § 31a BtMG in der Regel ab, wenn sich die Tat auf eine Bruttomenge von nicht mehr als 6 Gramm Haschisch oder Marihuana bezieht, die beschuldigte Person diese Menge ausschließlich zum Eigenverbrauch angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, durchgeführt, erworben, sich in sonstiger Weise verschafft oder besessen hat und eine Fremdgefährdung ausgeschlossen war. "

https://www.drogenwelt.com/saarland-eigenbedarfsgrenze-bzw-geringe-menge-fuer-cannabis-gras-weed/

chleone 
Fragesteller
 11.10.2020, 16:54

vielen dank

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gri1su  11.10.2020, 17:07

Er KANN unter gewissen Voraussetzungen das Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Schon gar nicht, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

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alarm67  11.10.2020, 17:17
@gri1su

Du irrst!!!

Hättest Du mal meinen Link benutzt, dann hättest Du so nicht kommentiert!!!

In Saarland ist die Grenze von 6 Gramm eine SOLLBESTIMMUNG, der Staatsanwalt soll einstellen, wenn es sich um Eigenbedarf handelt!

Bis 10 Gramm "kann" er einstellen, soll aber nicht, das darf dieser dann selbst entscheiden!

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alarm67  11.10.2020, 17:19
@alarm67 „Kann“ oder „Soll“ von einer Strafverfolgung abgesehen werden?

Neben den individuellen Eigenbedarfsgrenzen legen die einzelnen Bundesländer weiterhin sogenannte „Soll-Bestimmungen“ und „Kann-Bestimmungen“ fest. Ein Strafverfahren soll bis zur Soll-Grenze eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse einer Strafverfolgung besteht und von Eigenbedarf auszugehen ist. Bei der „Kann-Bestimmung“ kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, ein Staatsanwalt entscheidet jedoch immer im Einzelfall, ob es schließlich zu einer Anklage kommt.

  • Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein: Soll-Bestimmung
  • Thüringen und Rheinland-Pfalz: Soll-Bestimmung
  • Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Kann-Bestimmung
  • Saarland: Soll 6 Gramm, Kann 10 Gramm
  • Berlin: Soll 10 Gramm, Kann 15 Gramm
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gri1su  11.10.2020, 17:23
@alarm67

Was verstehst du unter dem Begriff " ....in der Regel...." nicht? Das sagt ja wohl eindeutig aus, dass es keine Zwangsbestimmung ist. Im Übrigen ist es -wie beschrieben- auch von weiteren Faktoren abhängig. Und das ist im Saarland nicht anders als im übrigen Bundesgebiet (oder gelten dort die Bundesgesetze nicht?)

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alarm67  11.10.2020, 17:36
@gri1su

Wenn jemand was nicht versteht, dann wohl eher DU!

Schon alleine der Begriff "SOLL-BESTIMMUNG" sagt alles aus!

Und es heißt wortwörtlich, sofern Du denn auch "lesen und verstehen" kannst:

"Ein Strafverfahren soll bis zur Soll-Grenze eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse einer Strafverfolgung besteht und von Eigenbedarf auszugehen ist."

Und logisch, schreibe ich und steht da auch, dass gilt für den Eigenbedarf!

Und RICHTIG erkannt 👏👏👏👏👏, die Feinheiten des Bundesgesetzes dürfen die Bundesländer selbst regeln/festlegen 👏👏👏👏👏

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Artus01  11.10.2020, 17:38
@alarm67

Es gibt keine Unter- oder Obergrenzen, denn in § 31a BtMG steht überhaupt keine Mengenangabe.

Was Du da anführst sind Richtwerte um eine halbwegs gleiche Vorgehensweise bei solchen Verfahren zu erreichen. Kein Staatsanwalt ist daran gebunden, denn, wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an.

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gri1su  11.10.2020, 17:41
@alarm67

na, dann bleib bei deiner Meinung und vertraue einer privaten Seite. Ich sage dir nur noch: Als langjähriger Schöffe habe ich guten Einblick in diese Sachen bekommen können - wenn auch nicht im Saarland, und weiß daher unter Anderem auch, welche Faktoren zur Beurteilung herangezogen werden. Für mich ist diese Diskussion beendet - schönen Tag noch.

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Einstellung ist bei Ersttäterschaft sehr wahrscheinlich gegen Geldstrafe oder Auflagen wie z.B.
Sozialstunden abarbeiten und/oder
an Drogenpräventionsgesprächen teilnehmen und/oder
Verpflichtung zu Urin-Screenings.

Es können Probleme beim/mit dem Führerschein auftreten.

Ja also was ich hier mit Jugendstrafrecht gelesen habe das stimmt schon. Ganz schwierig wäre es wenn du die 5g zum Verkauf in mehrer Tüten abgepackt hättest. Weil dann noch der Gewerbliche Handel mit BTM dazu kommt und dann wird’s schwierig. Falls du von der Polizei eingeladen wirst zwecks verhört kannst du dich ruhig etwas unwissend stellen und viel Reuhe zeigen das hilft vor Gericht. Viel Glück dir. SH.