Mit 18 zu einer Freundin ziehen?

7 Antworten

klar geht das, du bis dann volljährig und kannst über deinen wohnsitz selbst entscheiden. du kannst sogar wenn du nicht mehr zuhause wohnst bessere konditionen für bafög haben, da musst du dich mal schlau machen



Wenn du 18 bist, brauchst du niemanden um Erlaubnis fragen.

Du kannst das Kindergeld dann direkt an dich auszahlen lassen. Ob deine Eltern in der Lage sind, dir Unterhalt zu leisten, ist eine andere Frage.



Der Ausdruck "Kindergeld" wird oft falsch verstanden. Er bedeutet, dass das das Geld für die Erziehungsleistung von Eltern  - also für die Eltern ist. Also hat das Kind mMn absolut keinen Einfluss auf die Auszahlung dieses Betrags. 

Anders sieht es mit Unterhalt (Jugendamt weiß Rat) aus obwohl da geprüft werden muss ob wirklich nicht eine andere Lösung möglich ist.


Zu deiner Frage; Ich finde es ein Unding mit 18 bei der Freundin aufzutauchen und dort einzuziehen. Dabei ist es wohl rein rechtlich möglich, jedoch menschlich unklug  und verpflichtend,  aber natürlich musst Du das selbst entscheiden.


DerHans  28.12.2015, 13:10

Ich finde es genau so verrückt, den spätpubertären Gedanken der jungen Dame zu folgen. Trotzdem kann sie mit 18 tun und lassen was sie will.

Wer das finanziert ist eine ganz andere Frage

Huflattich  28.12.2015, 13:17
@DerHans

....Aber Kindergeld kann sie sich doch denn noch nicht auszahlen lassen... (?)

Wenn die Familie Dir das angeboten hat, dass Du da mit 18 einziehen darfst, dann nehme das gerne an. Rede nochmals in Ruhe mit ihnen darüber, und frage, ob Du schon mal persönliche Dinge dort unterbringen kannst. Da Du hauptsächlich Stress Zuhause hast, und Gespräche nicht möglich sind, sage Deiner Famile vorerst nichts vom Auszug; so kannst Du weitere Streitereien vermeiden. Ich wünsche Dir "Viel Glück" für alles Weitere

wenn du 18 bist, dann darfst du ausziehen u. leben wo du willst. voraussetzung ist natürlich, dass du weißt wie du miete, strom, lebensmittel etc zahlst.wenn deine eltern damit nicht einverstanden sind, wirst du alles alleine finanzieren müssen. auch ist der aufenthalt bei diener kumpeline ja kein daueraufhalt, sondern in der regel sollte es eine übergangslösung sein bis du eine eigene wohnung und eigene möbel erarbeitet hast.

Du bist in 1 Monat volljährig und lernst gerade erschreckend mühsam Deine Rechte kennen. Natürlich darfst Du mit 18 Deinen Aufenthaltsort frei bestimmen. Wie dieser normale Abnabelungsprozess allerdings in der Praxis aussehen wird, ob Deine Eltern ihrer RedQueen das alles zutrauen oder sie in gewohnter Manier für nicht ganz zurechnungsfähig halten, spielt rein rechtlich keine Rolle. Welches Konfliktpotential alle Beteiligten in sich tragen, wirst vermutlich nur Du allein beantworten können. Für mich sieht es nach einem Drama aus, in dem alle Beteiligten nicht aus ihrer Rollen herauskommen. Sorge frühzeitig für Vermittler (Großeltern, Tanten, Onkel?)!

Weitere "weiche" Begleiterscheinungen sind die mittel- und langfristige Entwicklung. Gerade im Bereich der Pubertät entwickeln sich Freundschaften aber vor allen Dingen Liebesbeziehungen sehr sprunghaft - mein 17-jähriger Sohn hat auch schon die Finger einer Hand durch und die 2.Hand zeichnet sich ab - daher solltest Du vielleicht mal einen realistischen Blick auf "Bibi und Tina leben für immer auf ihrem inneren Pferdehof" werfen. Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Eltern Deiner Freundin ihr großzügiges Angebot schon nach wenigen Wochen bereuen werden. Die Freundin meines Sohn ist Dauergast in unserer Wohnung und sie geht mir und meiner Liebsten dermaßen auf die Nerven, ohne dass wir exakt benennen könnten, woran das liegt. "She simply sucks", wie Amis sagen würden.

Zuletzt spielt natürlich Kohle eine Rolle. Hier setze ich leichtfertig darauf, dass Du als fast volljährige Gymnasiastin selbst in der Lage bist, den Elternunterhalt und die Auswirkungen auf Kindergeld und (Schüler-)Bafög zu recherchieren.

Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht, immerhin bist Du nicht einmal fähig zu erkennen und zu verarbeiten, was Volljährigkeit bedeutet. Ihr seid echt eine merkwürdige verlorene Generation. Vermutlich werden Eure Kinder Euch Tranfunzeln die Hölle heiß machen....


blumenkanne  28.12.2015, 12:52

wenn die eltern gegen den umzug sind, fließt kein unterhalt. sie verweisen kind einfach ans kinderzimmer und wählen naturalunterhalt.

lastgasp  28.12.2015, 13:20
@blumenkanne

Das meinte ich mit Volljährigkeit und der damit verbundenen Kompetenz, sich z.B. die unterhaltsrechtlichen Konsequenzen auszurechnen. Es gab auch sinnvolle Gründe, weshalb die Volljährigkeit früher bei 21 angesetzt wurde.