Mit 14-Jähriger aus der Schweiz zusammen?

8 Antworten

18 und 14 würde in der CH selbst dann nicht strafrechtlich verfolgt, wenn die Eltern dagegen sind - sofern es sich um eine "normale Teenagerliebe" handelt.


Tellensohn  17.02.2025, 12:59

Das Schutzalter liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Ist die Alterdifferenz nicht grösser als 3 Jahre, bleiben sexuelle Kontakte straffrei. Ohne sexuelle Kontakte gibt es kein Schutzalter.

Tellensohn

Lassmickdoch  17.02.2025, 12:52

Das wollte ich auch sagen. War das nicht so das es in der Schweit kein mindestalter für Sex gibt / gab oder sowas ?

Soracent  17.02.2025, 13:00
@Lassmickdoch
War das nicht so das es in der Schweit kein mindestalter für Sex gibt 

Nein in der Schweiz wird das geregelt.

Laut Schweizer Gesetz dürfen keine sexuelle Handlungen bei unter 16 Jährigen vorgenommen werden. Ausnahme ist wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. 14 zu 18 sind aber 4 Jahre unterschied somit wären Sexuelle Handlungen verboten aber eine Beziehung nicht.

Quelle: Schutzalter STGB Artikel 187 und Blog Eintrag der Jugendseelsorge 147: Schutzalter – verständlich erklärt

FKKKuno99  17.02.2025, 14:44
@Soracent

In der Schweiz wird von Strafe bei Beziehungen unter Teenagern abgesehen.

Soracent  17.02.2025, 15:24
@FKKKuno99

Ja bei Beziehungen schon aber ich habe auf den Kommentar zum "Sex" kommentiert welches nicht erlaubt ist wenn eine der Personen unter 16 ist und der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt.

FKKKuno99  17.02.2025, 16:13
@Soracent

Mit "Beziehung" meinte ich Sex. Bitte das schweizer Sexualstrafrecht unD die Kommentare durchlesen.

Soracent  17.02.2025, 19:06
@FKKKuno99

Dann lies bitte StGB Artikel 187 Absatz 1:

Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet, oder
es in eine solche Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Und Absatz 2:

Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Also wenn er weil er 18 ist mit seiner freundin die 14 ist Sex haben würde gilt StGB Artikel 187 und er macht sich strafbar.

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de und der bereits gesendete Artikel über Schutzalter der Stiftung 147.

Du kannst gerne auch der Kantons Polizei nachfragen oder bei der 147 direkt die würden bestätigen das es nach StGB Artikel 187 verboten ist.

FKKKuno99  17.02.2025, 19:09
@Soracent

Lies bitte auch die Fortsetzung! "Wenn er das 20. Jahr nicht überschritten hat, kann auf Überstellung ans Gericht verzichtet oder von Strafe abgesehen werden". Das ist im Land des Käses seit Jahrzehnten auch so Gerichtspraxis, wenn sie 14 oder 15 ist, der Altersunterschied nur gering ist.

Soracent  18.02.2025, 12:54
@FKKKuno99

Nach einer anfrage bei meiner Lokalen Kantonspolizei, Der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) meines Bezirkes, Kindes- und Erwachsenenschutzgerichtes & Allgemeine Anlaufstelle des Obergerichtes (Obergericht des Kanton) und dem Regionalgericht der Stadt wird einstimmig gesagt das es Strafbar ist und es auch Gerichtlich verfolgt wird. Dies auf Grundlage des StGB §5 Absatz 1b (Im Ausland), §66a Absatz 1h, §97 Absatz 2 & 4, §101 Absatz 1e und §187.

Anmerkung der Kantonspolizei ist auch das es Gerichtlich verfolgt wird wenn der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt und wenn das gegenüber das 18. Lebensjahr vollendet hat, diese beruhen auch auf das Schutzalter gemäß §187.

Quelle: Anfrage bei der Kapo, KESB, Obergericht und Regionalgericht

Soracent  18.02.2025, 15:49
@FKKKuno99

Ja bin ich sonst hätte ich nicht schreiben können das ich eine anfrage bei meiner Lokalen Kantonspolizei, KESB und dem Kantonalen Obergericht und Regionalgericht gestellt habe.

Ich selbst habe das Schweizer StGB und natürlich auch den genannten Artikel 187 nur in der Ausbildung angeschaut zusammen mit den anderen Gesetzbücher wie ZGB, OR, usw. und habe mich daher bei den bereits genannten stellen erkundigt und diese haben meine Behauptung bestätigen. Falls du der Meinung bist diese Behauptung stimmt dennoch nicht kannst du gerne der Kantons Polizei deines Kantons, das KESB deines Kantons oder Bezirkes oder das Kantonale Gericht deines Kantons, anfragen.

FKKKuno99  18.02.2025, 16:06
@Soracent

Ihr Schwyzer bringt es fertig, einem 18-jährigen das ganze Leben kaputt zu machen. Wegen einer Teenagerliebe, die in D und A völlig normal wäre. Nichtsdestotrotz müsste man den beiden ja erstmal etwas nachweisen.

Siehst du das Ganze nicht ein bisschen zu romantisch? Euch trennen viele Kilometer, ihr habt euch noch nicht ein einziges Mal überhaupt live gesehen! Und du machst schon Pläne. Das liest sich in meinen Augen ziemlich unreif. Mal davon abgesehen, dass auch eine 14jährige wohl schnell zu romantischen Gefühlen neigt, wenn sie mit jemandem schreibt oder telefoniert, der sich geheimnisvoll und erwachsen anhört und ihr das sagt, was sie hören will. Mit 18 müsstest du zudem wissen, dass verliebt-sein einfach nicht reicht, vor allem unter Teenagern nicht, um eine Fernbeziehung zu führen. Letztlich, wenn du zu eurer Ist-Situation was beantwortet bekommen möchtest: ruf bei den Eltern an, erzähl ihnen, dass du mit ihrer Tochter tickerst und dass du bald in die Schweiz fahren willst, um das Mädchen kennenzulernen. Frag, ob es okay ist, dass du dich persönlich vorstellst. Im Übrigen denke ich, dass dir die Eltern dieselbe Fragen stellen werden, wie ich, wie mehrere hier: wie stellst du dir die Weitere "Beziehung" mit dem Mädchen vor?


zebra997  17.02.2025, 13:07

Genau darum geht es! Aber scheint er nicht zu begreifen...

Mein Freund wohnt auch in der Schweiz (ein Jahr jüger als du) lass dich nicht einschüchtern wenn ihr euch liebt klapp das

Viel Glück

LG Lara

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Intuition würd ich sagen 😁🤗

Das Mädel ist minderjährig Finger weg wenn du kein Ärger rechtlich willst und im Internet -wer sagt dir das da nicht ein Mann phädophil dahiinter steckt der Jungs sucht? ganz schlechte Idee


FKKKuno99  07.02.2025, 07:14

Alle meine Klassenkameradinnen hatten mit 14 Boyfriends über 20.

Finn1718114 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 13:36

Warum sollte ich rechtliche Konsequenzen bekommen, wenn wir keine sexuellen Handlungen unternehmen werden? Und ich kenne sie und weiß, dass sie ein Mädchen ist.

ArminJ19732023  06.02.2025, 13:38
@Finn1718114

habt ihr euch real getroffen schreiben kann man viel und Bilder kann man faken musst du wissen und die Konsequenzen tragen

ArminJ19732023  06.02.2025, 14:15
@josephin12

aber sich nicht real gesehen oder getroffen ich wär da dennoch vorsichtig muss er oder die beiden aber wissen habe nur mitgeteilt was ich darüber denke its aber deren Sache und grenzwertig da sie minderjährig ist

Ka also ich finde ihre eltern sollten das auf jeden vorher wissen sonst kanns echt übel für dich werden weil man da als anwalt auch grooming draus machen kann wenn mans will. Und wenn ihre eltern das nd wissen aber dann iwie rausfinden und dich anzeigen dann biste game over

Also wenn ihre eltern nd wollen das ihr euch trefft dann machts auch nd und respektiert das weil man kanns ja auch verstehn


FKKKuno99  08.02.2025, 09:59

Sorry, Grooming gibt es in der Konstellation 18 und 14 nicht.

josephin12  08.02.2025, 14:18
@FKKKuno99

Naja doch weil er is mit 18 erwachsen und sie is mit 14 minderjährig

Mungukun  17.02.2025, 13:27
@FKKKuno99

Nach Schweizer Recht wäre jegliche sexuelle Handlung zwischen beiden strafbar weil das Mädel unter 16 ist und der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt.

FKKKuno99  17.02.2025, 14:40
@Mungukun

Du scheinst weder das das schweizerische Sexualstrafrecht noch die Kommentare und die Gerichtspraxis zu kennen. Es heißt ausdrücklich: "es kann jederzeit von Überstellung ans Gericht oder von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter unter 20 ist".

Mungukun  17.02.2025, 14:43
@FKKKuno99

Kann ist keine "Muss" Vorschrift. Darauf würde ich mich persönlich nie verlassen. Ähnlich wie ich mich nie im deutschen Strafrecht auf § 176 Abs. 2 StGB verlassen würde.

FKKKuno99  17.02.2025, 14:47
@Mungukun

Jedenfalls ist mir aus den letzten 20 Jahren bekannt, wo ein 18-jähriger wegen einer Beziehung zu einer 14-jährigen verurteilt wurde. Eine Anklage käme ohnehin nur auf Antrag der Eltern infrage, nicht durch eine Anzeige Dritter.