Mit 14-Jähriger aus der Schweiz zusammen?
Hey, ich (m18) habe folgendes Problem: Ich habe übers Internet ein 14-jähriges Mädchen aus der Schweiz kennengelernt. Wir schreiben seit Wochen, telefonieren viel etc. und sind jetzt halt beide ineinander verliebt. Sie wohnt von mir 7h entfernt und ihre Eltern wissen natürlich nichts von unserer Fernbeziehung. Wir haben jetzt geplant, uns im Mai oder Juni ( da wir vorher schulisch viel zu tun haben ) das erste mal zu treffen, indem ich dann zu ihr fahre. Wir wissen natürlich auch, dass ihre Eltern dann darüber informiert sein müssen und ich sie dann auch kennenlernen werde. Mein Problem ist jetzt, dass ich Angst habe, dass sie es, wenn sie es erfahren, nicht erlauben würden, dass ich sie besuche. Sie kann ihre Eltern halt gerade schlecht einschätzen, ob sie es erlauben würden, dass ich sie besuche und mit ihr zusammen bin wegen des Altersunterschieds. Dazu muss ich sagen, dass ich mir über den Altersunterschied natürlich im Klaren bin und auch die Gesetzeslage kenne, was das Sexuelle angeht und mich natürlich auch daran halten würde. Aber ich weiß nicht, ob das alles mit uns was wird wegen ihrer Eltern und mach mir jetzt halt darüber Gedanken. Ich bin halt verliebt und sie ist es auch und ich will, dass daraus was wird, weil es sich halt irgendwie alles richtig anfühlt.
Bitte helft mir irgendwie! Danke im Vorraus!
8 Antworten
18 und 14 würde in der CH selbst dann nicht strafrechtlich verfolgt, wenn die Eltern dagegen sind - sofern es sich um eine "normale Teenagerliebe" handelt.
Das Schutzalter liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Ist die Alterdifferenz nicht grösser als 3 Jahre, bleiben sexuelle Kontakte straffrei. Ohne sexuelle Kontakte gibt es kein Schutzalter.
Tellensohn
War das nicht so das es in der Schweit kein mindestalter für Sex gibt
Nein in der Schweiz wird das geregelt.
Laut Schweizer Gesetz dürfen keine sexuelle Handlungen bei unter 16 Jährigen vorgenommen werden. Ausnahme ist wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. 14 zu 18 sind aber 4 Jahre unterschied somit wären Sexuelle Handlungen verboten aber eine Beziehung nicht.
Quelle: Schutzalter STGB Artikel 187 und Blog Eintrag der Jugendseelsorge 147: Schutzalter – verständlich erklärt
Ja bei Beziehungen schon aber ich habe auf den Kommentar zum "Sex" kommentiert welches nicht erlaubt ist wenn eine der Personen unter 16 ist und der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt.
Dann lies bitte StGB Artikel 187 Absatz 1:
Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet, oder
es in eine solche Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Und Absatz 2:
Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Also wenn er weil er 18 ist mit seiner freundin die 14 ist Sex haben würde gilt StGB Artikel 187 und er macht sich strafbar.
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de und der bereits gesendete Artikel über Schutzalter der Stiftung 147.
Du kannst gerne auch der Kantons Polizei nachfragen oder bei der 147 direkt die würden bestätigen das es nach StGB Artikel 187 verboten ist.
Lies bitte auch die Fortsetzung! "Wenn er das 20. Jahr nicht überschritten hat, kann auf Überstellung ans Gericht verzichtet oder von Strafe abgesehen werden". Das ist im Land des Käses seit Jahrzehnten auch so Gerichtspraxis, wenn sie 14 oder 15 ist, der Altersunterschied nur gering ist.
Nach einer anfrage bei meiner Lokalen Kantonspolizei, Der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) meines Bezirkes, Kindes- und Erwachsenenschutzgerichtes & Allgemeine Anlaufstelle des Obergerichtes (Obergericht des Kanton) und dem Regionalgericht der Stadt wird einstimmig gesagt das es Strafbar ist und es auch Gerichtlich verfolgt wird. Dies auf Grundlage des StGB §5 Absatz 1b (Im Ausland), §66a Absatz 1h, §97 Absatz 2 & 4, §101 Absatz 1e und §187.
Anmerkung der Kantonspolizei ist auch das es Gerichtlich verfolgt wird wenn der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt und wenn das gegenüber das 18. Lebensjahr vollendet hat, diese beruhen auch auf das Schutzalter gemäß §187.
Quelle: Anfrage bei der Kapo, KESB, Obergericht und Regionalgericht
Ja bin ich sonst hätte ich nicht schreiben können das ich eine anfrage bei meiner Lokalen Kantonspolizei, KESB und dem Kantonalen Obergericht und Regionalgericht gestellt habe.
Ich selbst habe das Schweizer StGB und natürlich auch den genannten Artikel 187 nur in der Ausbildung angeschaut zusammen mit den anderen Gesetzbücher wie ZGB, OR, usw. und habe mich daher bei den bereits genannten stellen erkundigt und diese haben meine Behauptung bestätigen. Falls du der Meinung bist diese Behauptung stimmt dennoch nicht kannst du gerne der Kantons Polizei deines Kantons, das KESB deines Kantons oder Bezirkes oder das Kantonale Gericht deines Kantons, anfragen.
Siehst du das Ganze nicht ein bisschen zu romantisch? Euch trennen viele Kilometer, ihr habt euch noch nicht ein einziges Mal überhaupt live gesehen! Und du machst schon Pläne. Das liest sich in meinen Augen ziemlich unreif. Mal davon abgesehen, dass auch eine 14jährige wohl schnell zu romantischen Gefühlen neigt, wenn sie mit jemandem schreibt oder telefoniert, der sich geheimnisvoll und erwachsen anhört und ihr das sagt, was sie hören will. Mit 18 müsstest du zudem wissen, dass verliebt-sein einfach nicht reicht, vor allem unter Teenagern nicht, um eine Fernbeziehung zu führen. Letztlich, wenn du zu eurer Ist-Situation was beantwortet bekommen möchtest: ruf bei den Eltern an, erzähl ihnen, dass du mit ihrer Tochter tickerst und dass du bald in die Schweiz fahren willst, um das Mädchen kennenzulernen. Frag, ob es okay ist, dass du dich persönlich vorstellst. Im Übrigen denke ich, dass dir die Eltern dieselbe Fragen stellen werden, wie ich, wie mehrere hier: wie stellst du dir die Weitere "Beziehung" mit dem Mädchen vor?
Mein Freund wohnt auch in der Schweiz (ein Jahr jüger als du) lass dich nicht einschüchtern wenn ihr euch liebt klapp das
Viel Glück
LG Lara
Das Mädel ist minderjährig Finger weg wenn du kein Ärger rechtlich willst und im Internet -wer sagt dir das da nicht ein Mann phädophil dahiinter steckt der Jungs sucht? ganz schlechte Idee
Warum sollte ich rechtliche Konsequenzen bekommen, wenn wir keine sexuellen Handlungen unternehmen werden? Und ich kenne sie und weiß, dass sie ein Mädchen ist.
habt ihr euch real getroffen schreiben kann man viel und Bilder kann man faken musst du wissen und die Konsequenzen tragen
Hast du den text überhaupt gelesen weil da steht die haben telefoniert :D
aber sich nicht real gesehen oder getroffen ich wär da dennoch vorsichtig muss er oder die beiden aber wissen habe nur mitgeteilt was ich darüber denke its aber deren Sache und grenzwertig da sie minderjährig ist
Ka also ich finde ihre eltern sollten das auf jeden vorher wissen sonst kanns echt übel für dich werden weil man da als anwalt auch grooming draus machen kann wenn mans will. Und wenn ihre eltern das nd wissen aber dann iwie rausfinden und dich anzeigen dann biste game over
Also wenn ihre eltern nd wollen das ihr euch trefft dann machts auch nd und respektiert das weil man kanns ja auch verstehn
Naja doch weil er is mit 18 erwachsen und sie is mit 14 minderjährig
Nach Schweizer Recht wäre jegliche sexuelle Handlung zwischen beiden strafbar weil das Mädel unter 16 ist und der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt.
Kann ist keine "Muss" Vorschrift. Darauf würde ich mich persönlich nie verlassen. Ähnlich wie ich mich nie im deutschen Strafrecht auf § 176 Abs. 2 StGB verlassen würde.
Das wollte ich auch sagen. War das nicht so das es in der Schweit kein mindestalter für Sex gibt / gab oder sowas ?