Misslungene Klausur aufgrund der Schriftart?
Ich war in der Schule damals ein durchschnittlicher Schüler. evtl. eher schlecht. Meine Deutschlehrerin war jedoch überzeugt davon, dass es nicht ins leere laufen wird. Also nicht schlechter als eine 3.
Ich bin jedoch aufgrund meiner unerkennbaren Schrift vor Jahren schon zu Druckschrift gewechselt, damit die Schrift einigermaßen erkennbar ist. Ich hatte mich auch schließlich dran gewöhnt. Da ich den Mittleren Schulabschluss an einer anderen Schule geschrieben habe und die Arbeit von anderen Lehrern geprüft wurde, sagte meine Lehrerin nach der Klausur, dass man mit Schreibschrift schreiben soll, weil die Arbeit nicht gezählt wird, wenn diese mit Druckschrift geschrieben wurde.
Ich frage mich nur, ob ich die Arbeit tatsächlich vergeigt habe oder es an meiner Druckschrift lag, über die meine Lehrerin sprach. Leider habe ich eine 5 bekommen. Ich glaube zwar nicht, dass man aufgrund der Druckschrift fehlschlägt aber was wisst ihr?
Die Prüfung war in Berlin Brandenburg, falls es was ausmacht.
Danke im voraus
1 Antwort
Hast du eine Diagnose? Ich weiß, dass Schüler mit bestimmten Diagnosen, meines Wissens z.B. Asperger, teilweise den Computer/ die Tastatur für Klausuren verwenden dürfen, weil die nicht krampflos schön schreiben KÖNNEN. Eine nachträgliche Diagnose wäre natürlich schwierig. Aber evlt. könnten deine vorherigen Lehrer bestätigen, dass du aufgrund eines speziellen Problems jahrelang vorher schon in Druckbuchstaben geschrieben hast?
und sollte die 1. wiederholen. Heute denke ich vllt. an Legasthenie, weil ich ab und zu die Buchstabe b und d verwechselte, was jedoch nicht so auffällig war. 2. Variante ist ads aber nicht sicher
Aspgerer war jetzt nur ein Beispiel. Es gibt auch Menschen mit Muskelproblemen etc., bei denen die Hände leicht verkrampfen. Oder z.B. von ganz früher umgeschulte Linkshänder.
Ich würde erst mal beim zuständigen Sekretariat etc. anrufen und versuchen herauszufinden, ob die Schrift überhaupt Einfluss auf die Note hat und in welcher Weise. Dazu im Sekretariat anrufen oder mailen und um Rückmeldung bitten, wenn das mit der zuständigen Person (Prüfer etc.) in Erfahrung gebracht wurde.
Ich muss sagen, dass es schon knapp 3 Jahre her sind. Ich glaub zwar nicht, dass sich da was tun kann. Aus neugier wollte ich mal fragen, ob ich es tatsächlich vergeigt habe oder die Lehrerin recht hatte. Lustiger weise hatte sie es leider nie bemängelt als wir kurze Klausuren gemacht haben.
Also ich schrieb schon mit Schreibschrift, mir gefiel jedoch die Druckschrift, weil sie etwas vernünftig aussieht, wenn ich es mal so sagen darf. Asperger, Autismus etc. ist nicht bekannt, bezweifel ich auch. In der Grundschule bekam ich auch privat unterricht mit einer Schülerin aus der Klasse. Den genauen Grund kannte ich als Kind nicht.