Mindestmietdauer rechtens?

11 Antworten

Es gibt Vermieter, die ein Immobilienbüro in Deutschland Makler genannt anstellen. Diesen Makler bezahlt der Vermieter. In einem solchen Fall wird der Vermieter eine Mindestmietdauer wünschen wegen der bezahlten Maklergebühren.

In der Schweiz ist ein Vertragsabschluss ein gültiges Dokument, wo auch bei einem wichtigen Grund nicht gekündigt werden kann. Es gibt auch kein 14 tägiges Widerrufsrecht. Nur wenn du einen Nachmieter zu den gleichen Konditionen bringen kannst, kommst du vorzeitig aus dem Vertrag. Natürlich kann man bei einem Stellenwechsel den Vermieter fragen ob er mit einer Mietauflösungsvereinbarung einverstanden ist. Anders als in Deutschland kann der Vermieter auf dem Vertrag vieles verbieten z.B. Rauchen, Untermiete, Hunde das Gesetz in der Schweiz kann Mieter stärker einschränken als das deutsche Recht.

www.comparis.ch bringt unter Immobilienmarkt viele Inserate von verschiedenen Homepages, so dass du nicht auch noch www.homagate.ch oder newhome.ch usw. durchstöbern musst. In der Schweiz bezahlst du weniger Steuern als in Deutschland, was die Wohnung teurer ist sparst du in der Regel an den Steuern.

Es gibt 80'000 leere Wohnungen in der Schweiz, da die Pensionskassen wegen des Negativzinses mehr bauen als der Bedarf ist. Ich hoffe comparis hilft dir etwas passendes zu finden.

Grüsse aus der Schwiez

dass man unterschreibt ... mindestens 1 jahr zu bleiben, kann sowas rechtens sein? In Deutschland ist sowas verboten, oder?

Nein: Auch hierzulande sind Vermieter an langfristigen Mietverhältnissen interessiert und dürfen wechselseitig auch mehrjährigen Kündigungsverzicht vereinbaren. Kurzzeitmieter gehen erfahrungsgemäß so unpfleglich mit der Mietsache um wie Urlauber mit ihrem Leihwagen und die ständige Mietersuche kostet unnötig Zeit und Geld.

... auch in meinem Bestand kann es so eine Vereinbarung geben, wenn ich z.B. den Makler bezahlt habe.

Ich bin lernwillig und habe für gemeinsame Geschäfte zwischen Makler und Mieter nichts übrig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

in Deutschland ist das nicht verboten.. wie kommst du denn auf diesen Käse ?

2. Wann ist die Mindestmietdauer zulässig?

Wie oben beschrieben, muss eine Mindestmietdauer ausdrücklich vereinbart worden sein. Das setzt voraus, dass die Schriftform gemäß § 550 BGB eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, ist die Klausel unwirksam. Damit ist die Mindestlaufzeit im Mietvertrag hinfällig – und der Mietvertrag gilt als unbefristet.

In diesem Szenario hat der Mieter dann – nach Ablauf eines Jahres – eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mindestmietdauer-rechtsberatung-zum-mietrecht-durch-anwaelte.html

Im deutschen Mietrecht gibt es keine Mindestmietdauer. Was es gibt ist die Möglichkeit eines Kündigungsverzichtes. Der muss aber wechselseitig vereinbart sein. Die zulässige Dauer beträgt in der Regel (Formularmietvertrag) 4 Jahre. Individuell darf aber eine längere Frist vereinbart werden.