Du kannst nicht Wohnungsmieten von Ländern vergleichen. In Zürich sind die Mieten sehr hoch, dafür ist die Einkommenssteuer nur ein Drittel von Deutschland.

Wir in der Schweiz haben jedes Jahr mehrere 10'000 Einwanderer aus Deutschland. Ich kenne mehrere Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, diese jammern, dass das deutsche Finanzamt noch doppelt so viel Steuern verlangt, wie in der Schweiz die Quellensteuer abgezogen wurde. Ein Doppelverdiener Ehepaar, es arbeiten beide in der Schweiz sagte, sie seien in die Schweiz gezogen weil sie in Deutschland 40'000 Steuern bezahlen musste, als sie noch Grenzgänger waren. Die Löhne sind bei uns natürlich auch höher. Was die Wohnungen mehr kosten, spart man bei den Steuern.

Ich bin Schweizer Bürgerin und wohne in der Schweiz

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Wo reiche ich eine Räumungsklage in Deutschland ein?

Ich vermiete ein Haus in Deutschland nur "für vorübergehenden Gebrauch". Nach dem Gesetz ist das bis zu 6 Monaten erlaubt. Die jetzigen Mieter haben einen Vertrag, in dem der Zweck für vorübergehenden Gebrauch beschrieben ist, und dieser läuft bis zum 1. September 2025. Das Haus ist möbliert und mit Geschirr und Bettwäsche ausgestattet. Da ich schon älter bin, habe ich keine Kraft mehr, es ein oder zwei Wochen an Feriengäste zu vermieten. Ich plane, das Haus nächstes Jahr nach 10 Jahren Haltedauer zu verkaufen, um keine Spekulationssteuern zahlen zu müssen.

Da ich nicht sicher bin, ob meine Mieter tatsächlich am 1.09.2025 ausziehen, frage ich vorsorglich, wo ich eine Räumungsklage einreichen muss. Kündigen muss ich nicht, da der Vertrag abläuft. Die Mieter können jederzeit mit 30 Tagen Kündigungsfrist auch vorzeitig ausziehen. Den Mietern habe ich per E-Mail mitgeteilt, dass sie in eine andere Ferienwohnung umziehen müssen, wenn sie bis zum Ablauf des Mietvertrages nichts Passendes finden.

Das Mietrecht in Deutschland ist sehr streng, und ich möchte vermeiden, dass der befristete Vertrag für maximal 6 Monate plötzlich als unbefristeter Vertrag angesehen wird. Ich denke, die Kosten für eine Räumungsklage muss dann der Mieter tragen, wobei mir klar ist, dass ich diese Kosten zunächst vorstrecken muss. Der Herr arbeitet in der Schweiz und hat für deutsche Verhältnisse ein etwas höheres Einkommen. Die Pauschalmiete, die inklusive Nebenkosten ist, wird regelmäßig überwiesen. Danke für Antworten.

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Klarstellung vom Fragesteller

Der Mietvertrag lautet:

Mietvertrag für Wohnen auf Zeit Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch, 4,5 Zimmer Ferienhaus anschliessend die Adresse des Hauses

Nach Angabe von Name der Mieter und mir als Vermieterin kommt gleich

Grund des vorübergehenden Gebrauchs: das was mir die Mieter angegeben haben

Mietdauer läuft vom 1. März 2025 bis 31.08.2025, da dies ein Sonntag ist verschiebt sich das Auszugsdatum 1.09.2025

Kündigen kann man beidseitig im Vertrag also Vermieter und Mieter mit 30 Tagen Kündigungsfrist, da es ein Ferienhaus ist muss nicht zwingend auf ein Monatsende gekündigt werden.

Wohnungsgeberbestätigung machte ich keine und werde auch auf Verlangen keine geben, denn die Leute wohnten 15 km davon entfernt und gesetzlich muss man sich nicht ummelden wenn die Mieter nicht mehr als 6 Monate an einem anderen Ort wohnen, da die Mieter bereits in Deutschland Steuern bezahlen.

Ich hoffe die Mieter finden eine Wohnung bis zum 1.09.2025 sonst müssen sie in eine andere Ferienwohung umziehen, das habe ich mitgeteilt.

Falls die Mieter nicht ausziehen ,könnte ich vielleicht noch eine Räumungsvereinbarung mit Unterschriften von Mieter und mir als Vermieterin abschliessen (aussergerichtliche Einigung) mit auszugsdatum, kommt billiger als 2000 für eine Räumungsklage. (die Jahresmiete ist nicht billig). Die Mieter müssten die Räumungsklage bezahlen, es arbeiten Her und Frau es sind Doppelverdiener. Für die Antwort betreffend MWST für Hotels und Beherbergungs-Vermieter, ich komme nicht bis zu den Bruttoeinnahmen von 22'000 erst ab diesem Betrag muss MWST abgeliefert werden. Ich habe Leerstände durch das Jahr und eine Menge NK, bei Pauschalmiete wird weder Strom noch Flüssiggas für Heizung gespart. Ich muss auch keinen Gaszähler montieren, da Ferienhausvermietung.

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Es gibt Vermieter, die ein Immobilienbüro in Deutschland Makler genannt anstellen. Diesen Makler bezahlt der Vermieter. In einem solchen Fall wird der Vermieter eine Mindestmietdauer wünschen wegen der bezahlten Maklergebühren.

In der Schweiz ist ein Vertragsabschluss ein gültiges Dokument, wo auch bei einem wichtigen Grund nicht gekündigt werden kann. Es gibt auch kein 14 tägiges Widerrufsrecht. Nur wenn du einen Nachmieter zu den gleichen Konditionen bringen kannst, kommst du vorzeitig aus dem Vertrag. Natürlich kann man bei einem Stellenwechsel den Vermieter fragen ob er mit einer Mietauflösungsvereinbarung einverstanden ist. Anders als in Deutschland kann der Vermieter auf dem Vertrag vieles verbieten z.B. Rauchen, Untermiete, Hunde das Gesetz in der Schweiz kann Mieter stärker einschränken als das deutsche Recht.

www.comparis.ch bringt unter Immobilienmarkt viele Inserate von verschiedenen Homepages, so dass du nicht auch noch www.homagate.ch oder newhome.ch usw. durchstöbern musst. In der Schweiz bezahlst du weniger Steuern als in Deutschland, was die Wohnung teurer ist sparst du in der Regel an den Steuern.

Es gibt 80'000 leere Wohnungen in der Schweiz, da die Pensionskassen wegen des Negativzinses mehr bauen als der Bedarf ist. Ich hoffe comparis hilft dir etwas passendes zu finden.

Grüsse aus der Schwiez

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