Klarstellung vom Fragesteller
Der Mietvertrag lautet:
Mietvertrag für Wohnen auf Zeit Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch, 4,5 Zimmer Ferienhaus anschliessend die Adresse des Hauses
Nach Angabe von Name der Mieter und mir als Vermieterin kommt gleich
Grund des vorübergehenden Gebrauchs: das was mir die Mieter angegeben haben
Mietdauer läuft vom 1. März 2025 bis 31.08.2025, da dies ein Sonntag ist verschiebt sich das Auszugsdatum 1.09.2025
Kündigen kann man beidseitig im Vertrag also Vermieter und Mieter mit 30 Tagen Kündigungsfrist, da es ein Ferienhaus ist muss nicht zwingend auf ein Monatsende gekündigt werden.
Wohnungsgeberbestätigung machte ich keine und werde auch auf Verlangen keine geben, denn die Leute wohnten 15 km davon entfernt und gesetzlich muss man sich nicht ummelden wenn die Mieter nicht mehr als 6 Monate an einem anderen Ort wohnen, da die Mieter bereits in Deutschland Steuern bezahlen.
Ich hoffe die Mieter finden eine Wohnung bis zum 1.09.2025 sonst müssen sie in eine andere Ferienwohung umziehen, das habe ich mitgeteilt.
Falls die Mieter nicht ausziehen ,könnte ich vielleicht noch eine Räumungsvereinbarung mit Unterschriften von Mieter und mir als Vermieterin abschliessen (aussergerichtliche Einigung) mit auszugsdatum, kommt billiger als 2000 für eine Räumungsklage. (die Jahresmiete ist nicht billig). Die Mieter müssten die Räumungsklage bezahlen, es arbeiten Her und Frau es sind Doppelverdiener. Für die Antwort betreffend MWST für Hotels und Beherbergungs-Vermieter, ich komme nicht bis zu den Bruttoeinnahmen von 22'000 erst ab diesem Betrag muss MWST abgeliefert werden. Ich habe Leerstände durch das Jahr und eine Menge NK, bei Pauschalmiete wird weder Strom noch Flüssiggas für Heizung gespart. Ich muss auch keinen Gaszähler montieren, da Ferienhausvermietung.