meine frau will zugewinn vom haus das ich vor der ehe geerbt habe steht ihr das zu?

10 Antworten

Egal, wann du das Haus geerbt hast (vor oder während der Ehe), gehört es zu deinem vorehelichen Vermögen oder auch "Anfangsvermögen". 

Sollte das Haus aber während der Ehe eine Wertsteigerung erfahren haben (z.B. anfangs 100.000 Euro wert gewesen sein und am Ende der Ehe dann 160.000 Euro), so fließt diese Wertsteigerung (das wären hier dann 60.000 Euro) in den Zugewinn ein, der am Ende der Ehe auf beide hälftig aufgeteilt wird.

Da aber jedem nach der Ehe wieder allein gehört, was er bereits vor der Ehe allein besaß, muss das "herausgerechnet werden".

Beispiel:

Du hattest zu Beginn der Ehe neben dem Haus noch 30.000 Euro Ersparnisse, die Frau 5.000 Euro, die ihr beide komplett in das Haus gesteckt habt... nach fertiger Renovierung des Hauses habt ihr dann gemeinsam nochmal 25.000 Euro angespart... Daraus ergäbe sich dann:

  • Anfangsvermögen: Mann = 130.000 / Frau = 5.000 Euro, zusammen 135.000 Euro
  • Das Endvermögen der Ehe beläuft sich auf insgesamt 185.000 Euro (Haus + Ersparnisse), wovon die Anfangsvermögen abgezogen werden, so dass noch 50.000 Euro aufzuteilen wären, also 25.000 Euro pro Nase.

Nach Abzug der Ersparnisse (jeder erhält davon 12.500) gehören jedem noch weitere 12.500 am Zugewinn.

Der eigentliche Zugewinn der Frau am Haus selbst beträgt somit noch 12.500 Euro, die ihr ausgezahlt werden müssten...

Der Teil, der das Haus seit eurer Heirat an Wert zugenommen hat, auf den hat sie Anspruch auf Zugewinn.

schelm1  18.01.2016, 18:03

Knapp und präzise richtig beantwortet!

Grundsätzlich nein, da der ausgleichsrelevante Zugewinn nur aus dem Vermögenszuwachs besteht, welcher während der Ehe erlangt wurde. Das Anfangsvermögen ist nicht zugewinnpflichtig. Der inflationsbedingte Wertzuwachs gilt dabei nicht als Zugewinn.

Ausnahmsweise kann aber ein Ausgleichsanspruch bestehen, wenn die Ehefrau aus eigenem Geld werterhöhend in die Immobilie investiert hat.

grubikater61 
Fragesteller
 18.01.2016, 17:24

nein hat sie nicht das geld kam auschliesslich von mir und ihr anwalt besteht darauf

marcussummer  18.01.2016, 17:35
@grubikater61

Dann hat ihr Anwalt möglicherweise keine Ahnung oder hofft, dass du auf so was reinfällst und freiwillig eine sehr ungünstige Auseinandersetzungsvereinbarung unterschreibst. Das wird dir dein Anwalt hoffentlich auch so erklären. Solltest du dir vielleicht nehmen, falls du noch keinen hast. Bei Scheidungen gilt häufig: Kein Anwalt ist teurer als ein Anwalt. Wer weiß, was dir sonst vielleicht beim Thema Unterhalt untergejubelt werden soll...!

schelm1  18.01.2016, 17:48
@marcussummer

Selbstverständlich besteht im Hinblick auf vorhandenes Grundvermögen ein Zugewinnausgelichsanspruch hinsichtlich des während der Ehe generierten Mehrwertes des Hauses, soweit ein solcher Zugewinnausgleich bei der Eheschließung nicht ausdrücklich gegnseitig verzichtet wurde, was bei unterschiedlichen Vermögensaugangssituationen häufig der Fall ist.

@marcusummer - Ihre Antwort ist schlicht falsch!

webya  18.01.2016, 22:37
@schelm1

Auch wenn die Kreditraten von ihrem Konto kamen und sie auch das Geld verdient haben, steht ihrer Frau hiervon die Hälfte zu. In der Ehe wird geteilt. Da hat der Anwalt ihrer Frau absolut recht.

marcussummer  19.01.2016, 11:30
@schelm1

Vielleicht habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt: Mit "nicht ausgleichspflichtig" meinte ich lediglich den Zugewinn, der durch die Marktschwankungen entsteht und nicht Äquivalent einer Investition der Eheleute ist. In diesem Fall (keinerlei Investitionen) ist die Wertsteigerung nämlich nicht die Frucht der gemeinsamen Eheführung und der damit verbunden Vermögensverwaltung - und somit nicht ausgleichspflichtig.

Wenn die Eheleute gemeinsam (zumindest wirtschaftlich) in das Haus investiert haben und dadurch eine Werterhöhung herbeigeführt haben, ist diese ausgleichspflichtig. Denn dann basiert der Zugewinn ja darauf, dass ein Ehepartner Geld nicht für die gemeinsame Lebensführung verwendet hat, sondern auf "sein" Haus. Dafür darf er natürlich nicht privilegiert werden.

Nehmen wir an  ihr hattet beide vor der Ehe null.

Nur Du hattest aus der Erbschaft das Haus im Wert von 100.000,- Euro.

Nun am Ende der Ehe habt Ihr beide noch immer kein Geld auf den Konten, aber Dein Haus ist inzwischen 140.000,- Euro Wert.

Dann hattest Du in der Ehe einen Zugewinn von 40.000,-, Deine Frau Nein.

Somit wird der Zugewinn ausgeglichen udn Du musst Ihr 20.000,- zahlen.

Das ist ein vereinfachtes Beispiel, weil natürlich Sparverträge, Altersvorsorge usw. in diese Berechnungen eingehen und so wird es eine komplizierte Rechnerei. Aber es ändert nichts an der Grundlage. Dein Haus ist udn bleibt es. Aber Dein Zugewinn in der Ehe an dem Haus, geht in die gesamte Berechnung zum Zugewinn ein.

Doktorfruehling  18.01.2016, 17:31

Genau so ist es, musste auch zahlen obwohl die Ex Frau nie getilgt hat oder sich an sonstigen kosten beteiligt hat da der Wert der Immobilie gestiegen war

grubikater61 
Fragesteller
 18.01.2016, 17:38

mein noch haus ist 95.000 € wert ich bekomm es aner für 65.000 € verkauft davon gehen schulden weg  und somit bekommt sie Null seh ich das richtig? vielen dank für die antwort

schelm1  18.01.2016, 18:02
@grubikater61

Ihre Ansicht ist unerheblich! Das Haus wird bei Uneinigekit von einem keit von einem vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen auf den Tag der Eheschließung und den Tag der güterrechtlichen Auseinandersetzung bewertet. Diese Wertvorstellung wäre im Zweifel für ein Gericht Basis zur Festsetzung des Zugewinnausgleichsanspruches.

nein, deine Frau hat da keinen Anpruch Die Erbschaft fällt ohnehin nicht unter den Zugewinn und schon gleich 2x nicht, weil du vor der Eheschließung gerbt hast.

Zugewinn das das, was während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen wurde.