Bevorstehende Scheidung, was kommt auf mich zu?
Hallo, es wird wohl demnächst soweit bei uns sein. Meine Frau ist bereits ende letzten Jahres aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen. Folgendes, ich habe ein Haus mit in die Ehe gebracht. Wir sind beide berufstätig, meine Frau bekommt 1400,00 und bei mir sind es 1700,00 Euro. Kinder haben wir keine. 2012 haben wir das Dachgeschoss ausgebaut und ich habe einen Kredit in höhe von 50000,00 Euro aufgenommen. Kredit habe ich alleine Unterschrieben, da meine Frau keine Haftung dafür übernehmen wollte. So hat sie es damals erwähnt. Sie hat jetzt erwähnt, dass sie nicht streiten will und wir im guten auseinander gehen? Gibts sowas? Braucht jeder einen Anwalt, oder können wir wirklich gemeinsamm einen nehmen? Sie möchte nichts weiter als Unterhalt für sich und den Zugewinn. Hat sie einen anspruch auf Unterhalt? Wie verhält sich das mit dem Zugewinn? Wir habe ein gemeinsammes Konto, auf dieses ging unser Lohn ein und davon wurden auch unsere Ausgaben und Urlaube getätigt. Sie meinte, sie hat ein Anrecht auf den Dachgeschossausbau, denn es wäre eine Wertsteigerung. Hat sie darauf einen Anspruch, auch wenn sie sich aus der verantwortung bisher gezogen hat? Den Kredit bediene ich selbständig aus meinen Mieteinnahmen von meiner Einliegerwohnung. Wir sind seit fast 14 Jahren verheiratet, was muss ich noch alles beachten? Nach unserem letzten Gespräch, habe ich doch das Gefühl, dass sie mich melken will bis ich fertig bin.
dd
7 Antworten
Du musst berechnen bzw. ermitteln lassen, welchen Wert Dein Haus hatte, als Ihr geheiratet habt. Als zweites musst Du den heutigen Wert berechnen, also den Wert im aktuellen zustand des Hauses inklusive Dachausbau. Der Dachausbau kann natürlich zu einer Wertsteigerung gefühlt haben. Andererseits kann es sein, dass der Hauswert aus anderen gründen in der Zwischenzeit gesunken ist, z.B. weil andere Reparaturen unterblieben sind oder einfach weil in der Gegend die Grundstückspreise gefallen sind. Das muss man halt berechnen.
Vom aktuellen Wert ziehst Du dann die Schulden ab, und zwar auch den aktuellen Stand. ist der aktuelle Hauswert nach Abzug der aktuellen Schulden höher , als der Hauswert bei Heirat war, so stellt die Differenz Deinen Zugewinn dar. Der Zugewinn beider Eheleute muss im Falle einer Scheidung zur Hälfte geteilt werden.
man kann sich gütlich einigen, das habe ich so gemacht, wir wurden beim Anwalt gemeinsam beraten, der Anwalt hat für mich als Mandant dann die Scheidung eingereicht. Die Kosten gingen dann alle auf mich, er hat sich keinen Anwalt genommen. Die letzte gemeinsame Steuererklärung mit hoher Rückerstattung ging dann auf mein Konto und ich habe alles behalten, damit waren dann die Scheidungskosten ungefähr hälftig geteilt.
In deinem Fall würde ich dir aber dringend raten, dich definitiv erst mal so schnell es geht von einem Anwalt beraten zu lassen, damit dich deine Ex nicht über den Tisch zieht.
Zugewinn ist nur das, was in der Ehezeit hinzugekommen ist. Das sollte in eurem Fall genau ermittelt werden. Erst will sie nichts, am Ende alles. Wenn ihre Schulden jetzt weg sind, dann gehört das ja auch in die Ehe mit rein. Das sollte alles berücksichtigt sein, was genau Zugewinn ist.
Und mit dem Unterhalt muss man auch schauen, ob ihr der überhaupt zusteht, sie verdient ja ausreichend und fast genauso viel wie du. Höchstens kriegt sie ein Jahr lang 150 Euro dazu.
Wenn ihr euch dann gemeinsam mit ihr und ihrem Anwalt zusammen setzt, kann man dann alles gemeinsam regeln und niederschreiben, dann läuft über das Gericht nur noch die Scheidung und Rentenausgleich, das ist am Ende auch viel billiger als sich um alles zu streiten vor Gericht.
Rentenausgleich?
Wie muss ich das verstehen? Was passiert da? Bekommt sie auch noch einen Teil meiner Rente wenn ich mal das Rentenalter erlebe?
dd
Unterhalt wird sie keinen bekommen da sie eigenes Einkommen hat. Das Haus ist und bleibt deins da es vor der Ehe schon vorhanden war. Was den Dachausbau angeht so werden erst mal die Schulden abgezogen. Eine Zugewinngemeinschaft bedeutet das nicht nur die "Zugewinne" sondern auch die Schulden die in der Ehe entstanden sind geteilt werden. Und es ist dabei vollkommen egal ob beide oder nur einer unterschrieben hat für Kredite oder ähnliches.
Wenn du jetzt in der "neuen" Wohnung wohnst zahlst du das soviel ich weiß (frag da aber lieber mal jemand anderes)
Was ich aber genau weiß das du keinen Unterhalt für sie zahlen musst weil ihr ja keine Kinder habt die bei ihr wohnen
Ich wohne weiterhin in unserer gemeinsammen Wohnung. Meine Frau ist erstmal zu ihren Eltern. Kinder haben wir keine, aber sie meinte ich solle ihr Unterhalt zahlen.
Nein das musst du nicht weil du Jan nicht für sie verantwortlich bist. wenn ihr Kinder hättet und sie bei ihr wohnen würde müsstest du schon Unterhalt zahlen. aber es kann auch sein wenn ihr gemeinsam die Wohnung gekauft habt und nur du bewohnst sie kann es möglich sein das du Unterhalt zahlen musst. Frag da lieber mal einen Anwalt das hängt meistens von der Lebenslage.... ab
Hallo,
ich hatte jetzt nochmal ein Gespräch mit ihr. Sie möchte aus den Mieteinnahmen von meiner Einliegerwohnung auch die hälfte ab haben, denn es ist ja auch zugewinn. Ich habe damals ein Auto mit in die Ehe gebracht und als wir uns ein neues gekauft haben wurde der verkaufswert ins neue Fahrzeug mit gesteckt. Soweit ok, aber ihr Auto das sie mitgebracht hat und in der Ehe verkauft hat, das Geld hat sie auf ihr eigenes Sparbuch denn es war ja ihr auto. Auch die Mieteinnahmen die sie damals hatte als sie ihre Wohnung bei ihren Eltern vermietet hatte gingen auf ihr Sparbuch, davon hab ich auch nichts gesehen. Ich musste mich nur bei der Steuer mit beteiligen. Das Auto was wir in der Ehe für meine Frau gekauft hatten wurde ausschließlich von meinen Mieteinnahmen abgezahlt. Als sie in die Ehe kam hat sie 40000,00 DM Schulden mitgebracht und in unserer Zeit von unserem gemeinsammen Konto abgebaut. Auch an die Lebensversicherungen wenn ich denke, alle Monate zahlten wir in ihre bestehende Lebensversicherung fast 100,00 Euro.Das sind auch grob 16000,00 Euro die sie mitnimmt und ich nichts davon habe. Meine Lebensversicherungen wurden alle beitragsfrei gestellt und anschließend gekündigt. Ich sehe mitlerweile, dass die Scheidung nochmal richtig viel kostet, zu dem was ich verloren habe finanziel und vor allem Gefühlsmäßig und Vertrauen.
dd