Unterhalt Nachzahlung nach Hartz IV - wer kann helfen?

6 Antworten

Was die Unterhaltsvorschusskasse betrifft: Vorrang hat der laufende Kindesunterhalt. Dann muss er mit der Rückzahlung an die Unterhaltskasse eben warten oder die Schulden in kleineren Beträgen abstottern.

Wenn der Unterhaltstitel nicht abgeändert wurde, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen, auch wenn er vorübergehend nicht zahlen kann. Der nicht gezahlte Unterhalt läuft dann als Rückstand auf.

Er denkt das der Anwalt ihm ein "reinwürgen" will, und mit einer Grundlage kann gesagt werden das es nicht so ist.

Wenn auf deiner bzw. Kinds Seite bereits ein Anwalt eingeschaltet ist , dann hätte der Anwalt dir deine Frage aber doch eigentlich bereits beantworten können.. inklusive der rechtlichen Grundlagen dafür. Oder von wessen Anwalt ist hier die Rede.. ?

Ex-mann bezieht Hartz IV - dementsprechend keine Unterhaltpflicht.

Dass jemand ALG2 bezieht, muss nicht zwingend bedeuten, dass er keinerlei Unterhalt leisten kann. Wenn man z.B. erwerbstätig ist (=Freibeträge hat) bzw. über mehr als das Existenzminimum verfügt (z.B. auch: wenn ein nicht "benötigter" Mehraufwandsbetrag aus einer 1-Euro-Maßnahme vorliegt) , kann von ihm durchaus ein Unterhaltsbetrag zu zahlen sein. -

muss er dann den offenen Betrag der Hartz IV Zeit nachzahlen?

Welche Ansprüche für wen und für welchen Zeitraum gegeben sind, hängt von versch. Faktoren ab (z.B. ob/ wann der UH-Pflichtige in Verzug gesetzt wurde; ob/seit wann ein pfändbarer Titel vorliegt usw.) . Siehe oben - dazu dürfte dir dein Anwalt Genaueres sagen können.

darf er den Betrag den das Kind vom Unterhaltvorschuss erhalten hat, von der Gesamtsumme,die er schuldet, abziehen? Da er den Betrag an die Unterhaltvorschusskasse zurück zahlt...und er nicht doppelt zahlen will...

Kommt darauf an, von welcher "Gesamtsumme" wir hier sprechen. Von der Gesamtsumme der Beträge, die er dem Kind und der UHV-Kasse schuldet ? Oder nur von der Gesamtsumme seiner Schulden bei der UHV-Kasse ?

Er hatte dem Kind in der Vergangenheit den vollen laufenden Unterhalt zu zahlen. Das hat er nicht getan/ nicht gekonnt. Darum hat das Kind in der Vergangenheit (aufgrund Vaters ausgebliebener UH-Leistung) Unterhaltsvorschuss erhalten. Zahlt der Vater nun seine UH-Schulden für die Vergangenheit an das Kind zurück, dann steht der UHV-Kasse von diesem nachgezahlten Unterhalt (nur) der Teil zu, den die Behörde als UH-Vorschuss geleistet hat.

Beispiel: Vater schuldet Kind für das Jahr 2012 eine Unterhaltsnachzahlung i.H.v. 3264 € Unterhalt. Das Jugendamt hat in 2012 einen UH-Vorschuss i.H.v. 2160,- an das Kind gezahlt -> = Vater muss ans Kind 1104,-€ Unterhalt nachzahlen und an die UHV-Kasse 2160,- € erstatten (1104+2160= 3264). Verzinsung mal außen vor lassend.-

Dem Kind steht aber natürlich auch weiterhin der angemessene laufende Unterhalt zu... also UH für diesen Monat, für nächsten Monat usw. Und dieser aktuelle laufende UH-Anspruch ist vom Vater vorrangig und in vollem Umfang zu bedienen - damit der aktuelle Lebensbedarf des Kindes gesichert ist. Erst (!) wenn und sobald der Vater seiner laufenden UH-Pflicht gegenüber dem Kind in vollem (tituliertem) Umfang nachkommt, sind von ihm seine nachrangigen (Nach-)Zahlungsverpflichtungen zu bedienen. Sprich: Er hat dem Kind aktuell jeden Monat den ungekürzten (!) vollen Unterhalt zu zahlen - und erst dann kann er (parallel) auch seine Schulden für die Vergangenheit abstottern, ggf. in Raten.

Seine UHV-Schuldenabzahlung vom laufenden UH-Anspruch des Kindes "abzuziehen" ist nicht , nein. Der laufende UH-Anspruch des Kindes ist vorrangig vor Erstattungsansprüchen des Jugendamts für die Vergangenheit. Das müsste dir aber auch dein Anwalt bereits gesagt haben.

spiffy74 
Fragesteller
 23.09.2013, 16:28

Seine UHV-Schuldenabzahlung vom laufenden UH-Anspruch des Kindes "abzuziehen" ist nicht , nein. Der laufende UH-Anspruch des Kindes ist vorrangig vor Erstattungsansprüchen des Jugendamts für die Vergangenheit. Das müsste dir aber auch dein Anwalt bereits gesagt haben.

Danke für die ausführliche Antwort :)

Folgender Fall: Kind bekommt von januar bis Juli Leistungen von der UHV, Vater kann Unterhalt nicht zahlen. Nun schuldet der Vater Geld der UHV UND dem Kind... Gesamtsumme offene Schuld gegenüber Kind = 6000 Euro gesamt. Schulden bei UHV 1000 Euro ( habe nur mal so Zahlen genommen). Ergo kann der Vater nicht hingehen und sagen Schulden an Kind 5000 weil ich 1000 an die UHV zurück zahlen muss...??? Er muss beides bezahlen, was ihm natürlich nicht lieb ist...???

Lieben Dank und MfG

Larah10  23.09.2013, 21:40
@spiffy74

Gesamtsumme offene Schuld gegenüber Kind = 6000 Euro gesamt. Schulden bei UHV 1000 Euro

Käme darauf an, ob bei dieser "Schuld gegenüber Kind" der UH-Vorschuss bereits berücksichtigt wurde oder nicht.

Um beim Beispiel 272 € zu zahlender Unterhalt zu bleiben: Sechs aufgelaufene Unterhaltsmonate à 272 € ergäben 1632 € nachzuzahlen. Von diesen 1632 € gingen (bei 6x 133 € UH-Vorschuss:) 798 € als Erstattung an die UHV-Kasse und die restlichen 834 € gingen ans Kind. Meines Wissens wird das üblicherwiese so gehandhabt .. mit zwei getrennten Überweisungen des Vaters.

Falls er aber den Gesamtbetrag 1632 € an die Mutter überweist, dann müsste sie davon entsprechend 798 € an die UHV-Kasse weiterleiten.

Hartz4 suspendiert nicht die Unterhaltspflicht! >Der Ex bleibt auch weiterhin unterhaltspflichtig! Da er aber nicht zahlen kann, übernimmt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss und holt sich das Geld bei ihm zurück, sobald er aus dem hartz4 bezug herausfällt.

Kommt er dann seiner Unterhaltspficht nach, kann er das natürlich nicht von seinen Schulden gegenüber dem Jugendamt abziehen. Er zahlt Unterhalt und stottert die Schulden ab! Das mag er nicht wollen, muss er aber.

Ich denke mal, mögliche Ansprüche aus diesem Autoverkauf sind mittlerweile verjährt.

spiffy74 
Fragesteller
 22.09.2013, 18:07

Erstmal danke :)

Dachte ich mir nämlich auch, das mit der Vorschusskasse und nach Hartz IV weiter zahlen. Gilt das denn auch für Ehegattenunterhalt? Hab vergessen bei zu schreiben dass das erste für die Ex-Frau gilt ;)

Danke

Atzea  22.09.2013, 19:15
@spiffy74

Mit Ehegattenunterhalt kenne ich mich nicht aus. Aber da denke ich, dass es nur um die erste Phase geht und aktuell kein Ehegattenunterhalt zu leisten wäre...

spiffy74 
Fragesteller
 22.09.2013, 20:52
@Atzea

Danke trotzdem,

schaun wir mal was da noch so rum kommt... Er sieht es nämlich nicht ein, siehe oben... an die UK zu zahlen UND zusätzlich an das Kind für die Zeit.

In Höhe des Unterhaltsvorschuss hat sich die Behörde die Forderung abtreten lassen.

Unterhalt ist aber nur nach eigenem Können zu zahlen. Wer nichts hat, kann auch nichts zahlen.

Forderungen, die 2008 entstanden sind, sind verjährt wenn sie damals nicht eingeklagt worden sind.

VirtualSelf  22.09.2013, 19:07

In Höhe des Unterhaltsvorschuss hat sich die Behörde die Forderung abtreten lassen.

Das schließt du woraus?

spiffy74 
Fragesteller
 22.09.2013, 20:57
@VirtualSelf

Unterhalt ist aber nur nach eigenem Können zu zahlen. Wer nichts hat, kann auch nichts zahlen.

Das ist mir bewusst, das schließt aber trotzdem nicht aus das er, sobald wieder verdient wird... er das doch nachher rückwirkend zahlen muss oder nicht?

Es ruht doch nur und verfällt nicht????

DFgen  23.09.2013, 08:31

"Unterhalt ist aber nur nach eigenem Können zu zahlen. Wer nichts hat, kann auch nichts zahlen"

Sollte ein Unterhaltstitel vorhanden sein, so bräuchte nur dann nicht (nach-) gezahlt zu werden, wenn für die Zeit, in der keine Leistungsfähigkeit bestand/ besteht ein "Abänderungsurteil" erwirkt wurde.

Hätte der Unterhaltspflichtige versäumt, eine Abänderung des Titels anzustreben, so würde die Unterhaltspflicht in voller Höhe weiter bestehen... Würde dann nicht gezahlt werden (können), so könnte dieser Unterhalt nachträglich eingefordert werden (Verjährungszeit: 30 Jahre)

Das mit dem Auto von 2008, da wird jetzt wohl nichts mehr zu machen sein, das hätte man tun müssen im Scheidungsverfahren.

Normalerweise muss man den Rückstand nicht mehr zurückzahlen, wenn man nicht leistungsfähig war. Erst wenn er wieder leistungsfähig werden würde, dann könnte er den laufenden Unterhalt leisten. Das gilt aber nur, wenn er das dem Jugendamt ordnungsgemäß nachgewiesen hat, zahlt er einfach nur nichts, dann kann es anders aussehen. Aber bei Leistungsunfähigkeit muss für diese Zeit nichts nachgezahlt werden. Laufender Unterhalt geht aber immer vor.

Zusätzlich gibt es inzwischen neue Regelungen, wonach ein Anspruch schon sehr früh nicht mehr eingefordert werden kann, wenn man nicht laufend pfändet. Das ist bei mir z.B. so, mein Sohn hat ja noch nie Unterhalt bekommen seit 13 Jahren und da ist der Anspruch trotz Unterhaltstitel (30 Jahre gültig) jetzt verjährt, weil ich mir die erfolglosen Pfändungsversuche, die ich ja vorlegen muss, nicht leisten konnte.

Sollte der Vater hier wieder zahlungsfähig werden, dann wird berechnet, wie viel er zahlen kann und das geht dann entweder an das Jugendamt, das weiter den Vorschuss zahlt. Oder man beendet den Vorschuss und der Vater zahlt direkt (evtl. über das Jugendamtskonto) an die Kindsmutter. Letzteres bedeutet aber, dass die Mutter sich dann auch selbst und die Pfändung kümmern muss, wenn er dann nicht zahlt. Nach 6 Jahren läuft der Unterhaltsvorschuss aber auch eh aus, bzw. wenn man vorher wieder heiratet auch.

Erfahrungsgemäß kann man sich von Unterhaltsrückständen eh zum großen Teil verabschieden. Wenn einer mal Hartz 4 kriegt, dann kriegt der meist danach keinen super Job mehr, dass er so massig verdient, um laufenden und noch Rückstände abzahlen zu können. Und dann soll der Unterhaltsverpflichtete ja auch wieder auf die Beine kommen können und mit Unterhaltsschulden geht das nicht mehr.

Und es hängt dann oft von der Entscheidung eines Richters ab, bzw. wie clever der Vater ist, wenn er auf Aufforderung den Rückstand zahlt, dann klappt das eben, wenn er sich aber einen Anwalt sucht, der ihm sagt, dass er das gar nicht muss, dann zahlt er eben nichts. Zwingen kann man ihn meist nicht.

petrapetra64  26.09.2013, 20:08

Sorry, die Antwort auf eine Frage ist hier irrtümlich als Frage rausgegangen, keine Ahnung, wie das passiert ist und wie ich das wieder löschen kann.