Haus vor der Ehe geerbt, verkauft während der Ehe.

6 Antworten

Als normale "Zugwinngemeinschaft" (Ehe ohne extra Ehevertrag...) gehört das Haus bzw. der Verkauferlös daraus zu Deinem "Anfangsvermögen", welches nicht in den Zugewinn eingerechnet wird.

Nur, wenn Ihr einen Ehevertrag mit "Gütergemeinschaft" abgeschlossen hättet, hätte das geerbte Haus ab Eheschließung (bzw. Ehevertragsabschluss) Euch beiden gemeinsam gehört.....

Das eererbte Haus war Anfangsvermögen, weil es erbschaft war.

Das Kapital aus dem Verkauf also auch Anfangsvermögen.

Die Wertsteigerungen des in der Ehe gebauten Hauses, fallen in den Zugewinn.

Beispiel:

Ihr hattet bei Eheschließung beide ncihts.

DU erbst ein Haus . Es wird verkauft für 200.000,-. Das ist nun Dein Anfansvermögen.

Ihr kauft ein Haus für 300.000,-. Dein Geld 200.000,-, 100.000,- Kredit.

Bei Scheidung ist das Haus bezahlt und nun 400.000,- Wert.

400.000,- gemeinsames Endvermögen. abzüglich 200.000,- Anfangsverm. Du, abzüglich Anfangsvermögen Ehepartner(in) o,- Euro. Zugewinn 200.000,-. Jeder 100.000,-.

Du 300.000,-, Ehepartner 100.000,-. Vermutlich woirst Du das Haus bekommt udn der/dem Ehegatten(in) 100.000,- Auszahlen müssen.

Da Ihre Frau dem Verkauf, soweit es sich um wesentliche Teile Ihres seinerzeitigen Vermögens gehandelt hat, deren Zustimmung nach § 1365 BGB erteilt hat, war sie sich seinerzeit über die Tragweite eines verzichteten Ausgleichsanspruchs im Klaren. Insoweit haben Sie "volle Möhre" Eigenkapital aus dem erzielten Verkaufserlös eingebracht.

ich glaube dass es jetzt im Zugewinn ist. Ihr hättet das vorher ausdrücklich schriftlich regeln müssen, aber ich bin kein Fachanwalt....

Wenn ihr keine Gütertrennung habt, dann ist es glaub Zugewinn für beide.

Aber ich bin kein Fachmann, also keine Garantie.

DFgen  26.01.2015, 11:05
Wenn ihr keine Gütertrennung habt, dann ist es glaub Zugewinn für beide.

Falsch.

Eine Ehe ohne extra Ehevertrag ist eine "Zugewinngemeinschaft", in der das Prinzip der Gütertrennung gilt, welche besagt:
Beiden Ehepartnern gehört auch während und nach der Ehe allein , was ihnen bereits vor der Ehe allein gehörte.
Nur der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete "Zugewinn" muss am Ende der Ehe aufgeteilt werden.

DFgen  26.01.2015, 11:06

DFgen  26.01.2015, 11:10

Nein.

In einer "Zugewinngemeinschaft" gilt automatisch das Prinzip der Gütertrennung, wonach während und auch wieder nach der Ehe jedem das allein gehört (bzw. der Wert dessen...), was ihm bereits vor der Eheschließung allein gehörte.