Scheidung: Erbschaft bei Auszahlung der Geschwister
Hallo zusammen, mich beschäftigt indirekt folgende Problematik:
Während der Ehe erbt der Mann mit seinen 2 Geschwistern zu gleichen Teilen ein Haus. Wert ca. 120.000€.
Er möchte das Haus zum Vermieten behalten und zahlt beiden Geschwistern daher 40.000€. Er nimmt dafür einen Kredit auf. Dieser wurde während der Ehejahre weitestgehend abbezahlt.
Nun ruft die Scheidung ins Haus. Klar ist: Geerbtes wird nicht nicht als Zugewinn betrachtet.
So nun unter Nichtbetrachtung von einer Wertsteigerung des Hauses lautet meine Vermutung: Wert des Hauses: (120.000) - geerbte Summe: (40.000) = gemeinsames Gut (80.000€) -> 40.000€ Auszahlung an die Frau nach Scheidung.
ODER gibt's da eine andere Regelung?
Natürlich weiß ich, dass dies keine Rechtsberatung ist. Wäre trotzdem schön wenn sich jemand äußert der ähnliches erfahren hat oder schonmal mitbekommen hat.
4 Antworten
Geerbet hat er ein Vermögen von 40.000,- (120.000,- - 80.000,- gegenleistungen).
Es ist nun am Ende der Ehe zu prüfen, wie hat sich ein Vermögen in der Ehe verändert.
Anfang war 40.000,- (wenn es nur das Erbe war. Wenn es nun am Ende 140.000,- Wert des hauses und noch 40.000,- Schulden wären, son wäre sein Endvermögen 100.000,-.
Also hat er einen Zugewinn von 60.000,- udn seiner Frau stünde ein Zugewinnausgleich von 30.000,- zu. Ausser sie hätte bei ihrem Vermögen auch einen Zugewinn erzielt.
Na ja, Wann ist man sich sicher? Aber ich habe Jura studiert, bin Steuerberater und habe 42 Jahre Berufspraxis (in der Steuerberatung). Bisher war es immer so. Die Fachliteratur der letzten 7 Tage ist noch nicht gesichtet. ;-) :-)
Zunächstmal ist die Ehe, sofern kein notarieller Ehevertrag gemacht wurde eine Zugewinngemeinschaft.
... gemeinsames Gut ...
Gibt es nur bei der Gütergemeinschaft. Und da gibt es wiederum keinen Zugewinn.
ODER gibt's da eine andere Regelung?
Ja die Zugewinnberechnung. Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen. Ein negativer Zugewinn wird als 0 betracht. Bei negativen Anfangs / Endvermögen wirds noch etwas komplizierter.
Es ist der Zugewinn von beiden Ehegatten zu berechnen. Die Erbschaft von 40000€ fällt dabei in das Anfangsvermögen. Von der Differenz des Zugewinns kann dann die Hälfte als Ausgleich verlangt werden.
Beispiel:
Frau hat vor der Ehe 10000€ nach der Ehe 20000€ Mann hat vor der Ehe 0€ + 40000€ nach der Ehe 120000€ ( das Haus ).
Damit ergibt sie für Ehefrau Zugewinn von 10000€ für Ehemann Zugewinn 80000€ mach einen Ausgleich von 35000€.
So nun unter Nichtbetrachtung von einer Wertsteigerung des Hauses
Eine Wertsteigerung fällt implizit unter den Zugewinn und das auch bei einen Erbe. Wenn das Haus also nun 200000€ wert ist, dann ist der Zugewinn 160000€.
hi, rubbeldiekatzz, das hört sich erst einmal "schwierig" an. Natürlich fällt Geerbtes nicht unter Zugewinn. Aber mit der "Wertsteigerung" ist es schon anders, denn, wenn die Frau dazu beigetragen hat in der Ehe, daß er durch das Abtragen des Kredites einen indirekten Zugewinn hatte, weil er ja nun das Haus vermieten konnte, dann könnte das schon wieder ganz anders bewertet werden. Aber ich bin kein Anwalt. Alles Gute. juste55
Danke für deine Antwort. Genau das ist die Frage. Die Frau hat nicht effektiv zur Tilgung des Kredites beigetragen, da Hausfrau. Aber natürlich gab es Mieteinnahmen und Einschränkungen vom 'gemeinsamen' Haushaltsgeld.
Du schreibst doch selbst, daß ein Erbe nicht als Zugewinn betrachtet wird. Also hast du mit dem Erbe auch nichts zu tun. Du kannst ja auch deinen Anwalt befragen.
jajah, das sagte ich. Es geht aber doch jetzt um die restlichen 80.000. Es betrifft mich nicht direkt, die Betroffenen werden es sicherlich über Anwälte klären. Mich interessiert es einfach generell :)
Ja so habe ich's mir auch gedacht. Du bist dir da sicher?