Meine Eltern beziehen Hartz 4 kann ich trotzdem arbeiten?

10 Antworten

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Sicher darfst du arbeiten gehen, aber dein Erwerbseinkommen wird deinen Eltern dann auf deinen Bedarf angerechnet und dieser wird dann entsprechend zumindest gekürzt und du musst deinen Eltern dann im Normalfall aus deinem Einkommen deinen nicht mehr gezahlten Bedarf selber zahlen.

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir nach § 11 b SGB - ll auf dein Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen 450 € Brutto verdienen und diese dann auch Netto auf dein Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 170 € und die würden dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht und voraussichtlich dann 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben, die du deinen Eltern dann normalerweise geben müsstest.

Gehst du weiterhin zur Schule, dann gib im Internet mal folgendes ein ,, ALG - 2 Ferienjob " und lies dir durch was da für Sonderregelungen gelten, da würde sich eher ein bzw. mehrere Ferienjobs lohnen.

isomatte  07.03.2021, 05:49

Danke dir für deinen Stern !

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natürlich kannst du dennoch nebenbei dir etwas dazu verdienen. Deine Eltern haben aber recht dein Einkommen wird angerechnet. Allerdings darfst du (müsste jetzt lügen) 100-150€ ohne Abzüge dazu verdienen und darüber hinaus 20% oder so von jedem €

Sie haben nicht ganz unrecht !

1 100€ sind frei und können nicht angerechnet werden!

2 wen du 450€ verdienst darfst du 170 € behalten und den Rest von 280€ musst du deinen Eltern geben da es bei ihnen abgezogen wird!

3 Wen du stadtdesen ehrenamtlich arbeiten würdest darfst du 200€ behalten!

Also wen du arbeiten willst und nur 100€ verdienen darfst kannst du ja zb die mark stände auf und abbauen am Samstag und das gibt zb 35€ nur für das auf und abbauen!

Erstens, du hast immer noch Freibetrag(120€+20% vom Lohn nach Abzug von diesen 120€). Grob gesagt, wenn du 1120€ netto bekommst, bleiben dir 320€ ÜBER Hartz4-Satz.

Und zweitens, wenn du 18 bis und Geld verdienst, dann kannst du ausziehen. Dann bist du aus BG raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  07.03.2021, 05:56

Wo hast du denn diese Erkenntnisse her ?

Ich wusste gar nicht das sich an der Höhe der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll etwas geändert hat und nur weil man dann 18 ist und Geld verdient, bedeutet das noch lange nicht, dass man dann automatisch aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus wäre.

Das ist man unter 25 erst dann, wenn man seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

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Ichbinsmischa  07.03.2021, 15:11
@isomatte

Wenn du genug Geld hast um sich selbst zu versorgen, kann dich keiner Zwingen bei Eltern zu bleiben. So bin ich von Zuhause mit 19 abgehauen.

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isomatte  08.03.2021, 08:22
@Ichbinsmischa

Das habe ich auch nicht bestritten !

Mir geht es aber um deine Antwort auf die Frage, nicht nur deine Angabe des Grundfreibetrags ist falsch, dieser beträgt nach § 11 b SGB - ll nämlich nur 100 € und keine 120 €, sondern auch deine 20 % pauschaler Freibetrag ist nicht ganz korrekt.

Denn diese 20 % gelten nur von 100 € - 1000 € Brutto, von 1000 € - 1200 € Brutto kämen dann weitere 10 % an Freibetrag dazu, deshalb stimmen dann auch deine 320 € über ALG - 2 nicht, es könnten bei min. 1200 € Brutto max. 300 € Freibetrag sein.

Auch fehlt die Angabe wenn man genug verdient, aus deiner Antwort geht pauschal nur hervor, dass es ausreicht min. 18 zu sein und Geld zu verdienen und das ist so pauschal nicht korrekt.

Man muss dann schon so viel Einkommen haben, dass man seinen dann erhöhten Bedarf nach dem Auszug selber decken kann, oder man hat einen wichtigen Grund, beantragt das ganze vorher schriftlich beim Jobcenter und bekommt als unter 25 jähriges Kind dann die schriftliche Zusicherung für den Auszug bei den Eltern.

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Du könntest den Ausfall deiner Eltern ausgleichen. Gekürzt wird im übrigen nur dein Hartz4, nicht ihres,