Lohnsteuer 2 Jobs?

5 Antworten

Grundsätzlich ist es so:

  • Steuerklasse 1: ledig
  • Steuerklasse 2: alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4: Standardfall bei verheirateten
  • Steuerklasse 5: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6: Jeder Nebenjob der nicht Minijob ist 6

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerklasse 4 mit Faktor, diese hat eine genauere Verteilung der Steuerlast in Abhängigkeit vom Lohn.

Jeder Arbeitgeber betrachtet nur sein Gehalt das er zahlt, deswegen besteht in der Konstellation wie du sie hast am Ende auch eine Abgabeverpflichtung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Biggi032 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 19:49

Also bekomme ich bei dem einen Job das volle Gehalt ohne Abzüge, weil er unter der Grundfreibetragsgrenze (aber rein theoretisch mit Steuerklasse 1 abgerechnet wird) liegt und beim Zweiten Steuerklasse 6. Und die Steuern vom ersten Job muss ich dann per Steuererklärung nächstes Jahr nachzahlen?

anTTraXX  04.06.2025, 19:51
@Biggi032

Jein

E werden beide Job zusammengerechnet und etwaige gezahlte Lohnsteuer auf die festgesetzte Steuer angerechnet

Beim Lohnsteuerabzug wird erstmal jeder job für sich gesehen. Der eine Arbeitgeber weiß ja nicht was man beim andern verdient. Deshalb wird der eine job mit Steuerklasse 1 berücksichtigt, da wird dee grundfreibetrag und der Arbeitnehmer pauschbetrag für die Werbungskosten berücksichtigt.

Der andere wird mit Steuerklasse 6 besteuert. Da dann ohne grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag

Bei der Einkommensteuer Veranlagung, die steuererklärung ist für dich verpflichtend, werden dann beide Jobs zusammengerechnet dann die Einkommensteuer anhand des gesamten zu versteuernden Einkommen berechnet und die Lohnsteuer wird wie eine Vorauszahlung angerechnet

Ist das richtig so?

Ja.

Wird jeder Job seperat und für sich betrachtet

Ja.

und das Finanzamt holt sich über die Steuererklärung die Steuern von dem Job nächsts Jahr?

Ja. Deswegen besteht auch Abgabepflicht für die Steuererklärung, § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nun habe ich allerdings von meinem Arbeitgeber Gehalt überwiesen bekommen ganz ohne Steuerabzüge, ...

Ja klar - beim Job mit Lohnst.klasse 1 werden dir als Single erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1400€ die Lohnsteuer einbehalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn bei Steuerklasse 6, die ja sehr hoch ist, auch nichts einbehalten wurde, dann solltest Du vorsichtshalber beim Finanzamt nachfragen,