Änderung Steuerklasse?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst Dir das nicht aussuchen können - somit wird Minijob 1 mit StKl I abgerechnet werden und Job 2 mit StKl VI ......

allerdings wirst Du die Lohnsteuer über eine Einkommenstuererklärung ab Beginn des Folgejahres komplett erstatten bekommen können. - Deine Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht.

Realistisch betrachtet rechnet sich ein derartiges Einkommen eher als Midijob, denn als 2 Minijobs ( mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen ).

lauara277 
Fragesteller
 24.11.2021, 21:20

Oke

Ich verdiene nicht bei beiden 450€ und ich bin grad mit der Schule fertig also übe keinen Beruf aus.

Das ich das nicht direkt aussuchen kann weis ich meine Frage war nur ob ich meinen Arbeitgeber Bescheid geben muss dass meine Steuerklasse geändert wird oder es automatisch passiert.

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wilees  24.11.2021, 21:27
@lauara277

Du musst AG I darüber informieren, dass Du einen weiteren "Minijob" angenommen hast / annimmst.

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lauara277 
Fragesteller
 24.11.2021, 21:33
@wilees

Ja das wissen sie ja bereits aber muss ich sie darauf auffordern meine Steuerklasse zu ändern?

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wilees  24.11.2021, 21:34
@lauara277

Der AG muss anders abrechnen - und zwar unter Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge - bei LStKl. I fällt ob der geringen Einkommenshöhe dann ehedem noch keine Lohnsteuer an.

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2 Minijobs?? Das ist nicht sinnig und soweit ich weiß geht nur bis 450€,

Besser ein Job gleitzone mit hohem Abzug für Rentenansprüche machen und dann kannst pauschalversteuerten Minijob machen. Im Alter hast dann aber nix von Rente...

lauara277 
Fragesteller
 24.11.2021, 21:15

Okey

Naja 1 Minijob 450€ Basis und ein Aushilfsjob ich bin gerade mit Schule fertig geworden und übe noch keinen Beruf aus das war ja nicht meine Frage

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