Lohnerhöhung durch Fortbildungen möglich?
Hi,
ein Kollege fragte mich gestern folgendes: Vor fünf Jahren habe er sich als Pfleger auf Wundmanagement spezialisieren lassen. Die Fortbildung wurde damals von der Senioreneinrichtung gewünscht und finanziell getragen, mit dem Versprechen on-top, er würde danach auch etwa 100,-€ mehr Bruttolohn erhalten. Von dem Geld habe er danach aber nie etwas gesehen. Einer anderen Kollegin wurde das gleiche versprochen. Mit gleicher Qualifikation und der gleichen Vorgeschichte (sprich: Arbeitgeber wünscht die Fortbildung und zahlt sie), erhält sie seitdem sogar knapp 200,-€ mehr.
Ist das rechtens? Hat der Kollege einen Anspruch auf die versprochenen 100,-€? Kann er als Vergleich die Kollegin heranziehen und sich auf die ungerechte Bezahlung berufen? Er hat nur eine mündliche Zusage damals bekommen, es liegt also nichts schriftlich vor.
Liebe Grüße
5 Antworten
Man kann bei der Personalabteilung schreiben und bitten die Bezahlung zu prüfen.
Ansonsten kann man sich bewerben.
Hat der Kollege eine Bescheinigung über seine erweiterten Kenntnissen?
Er sollte wissen, dass qualifiziertes Personal händeringend gesucht wird.
Langfristig zahlt sich nicht die einzelne Qualifikation aus, sondern die Selbstständigkeit, die immer zeit, dass ein Mitarbeiter eigenständig selbst gute Arbeit leisten kann.
So einen Mitarbeiter will kein Unternehmen verlieren.
Die Fortbildung wurde zertifiziert. Er hat also einen Nachweis dass er diese zusätzliche Qualifikation hat. Danke für die rasche Antwort.
Gibt es einen Tarifvertrag? Also einen rechtlichen Anspruch?
Wenn nein, gibt es einen Betriebsrat?
Ich würde das schon thematisieren. In der Pflege findet sich schnell was anderes. Ich würde da nicht drauf verzichten.
Entscheident ist welcher für DICH zuständig ist und ob deine Qualifikation zu einer Gehaltsanpassung führen müsste.
MAV= mit hoher Wahrscheinlichkeit kirchliches Arbeitsrecht. Im AVR (Tarifvertrag Caritas) gibt es eine Möglichkeit, dass Tätigkeiten in Spezialbereichen eine höhere Eingruppierung bedeutet. Wundmanagment ist so ein Spezialbereich.
Entscheidend ist jedoch nicht der Lehrgang, sondern, dass er diese Tätigkeit auch ausübt.
Nein die Kollegin bringt nichts.
Er kann die MAV kontaktieren, evtl die Pflegedienstleitung. Von einer Klage in dem Bereich würde ich abraten, dann tatsächlich lieber Bewerbungen schreiben.
Er übt die Tätigkeit aus. Danke für die Antwort, die hilft schon sehr weiter!
Wieso hat er sich denn nach Abschluss dieser Zusatzqualifikation nicht gegen diese ungerechte Behandlung gewehrt? dafür gibt es das Arbeitsgericht.
Allerdings kann er das jetzt nur noch für die letzten 3 Monate reklamieren. Nach 3 Monaten sind die Gehaltsabrechnung rechtskräftig und man hat sie akzeptiert.
Ich schätze er hat nichts reklamiert weil er sich mit den deutschen Gesetzen nicht so gut auskennt. Unsicherheit, vllt auch falsche Höflichkeit spielten da sicher noch mit ein. Danke für die flotte Antwort.
Versprechen immer schriftlich festhalte, mündliche Versprechen lassen sich schlecht bis gar nicht nachweisen.
Leider ja. Das sagte ich dem Kollegen gestern auch schon :/
Es gibt die MAV (Mitarbeitervertretung) und es gibt einen Tarifvertrag. Ich weiß nur leider nicht welchen der Kollege hat.