Listenhund vom verstorbenen?

5 Antworten

Die Frage ist halt erst mal: wollt ihr diesen Hund tatsächlich haben und euch so lange um seine körperlichen, wie mentalen/psychischen Bedürfnisse kümmern, bis er stirbt? Habt ihr die Nerven, die Ausdauer, die Erfahrung, um so einen Hund halten zu können?

Listenhunde sind nämlich in der Regel eher nichts für Anfänger - nicht, weil sie einfach aggressiver sind (das ist Blödsinn), sondern weil sie oftmals viel sensibler sind, als andere Rassen und man schon wissen sollte, wie man gewisse Verhaltensmuster erkennen, deuten und handhaben sollte.

Erst wenn ihr euch wirklich sicher seid, dass ihr euch um dieses Tier kümmern wollt und ihr die Zeit, die Kraft, das Geld habt und auch trotz eventuell kommenden Rückschlägen in der Erziehung und Durchsetzung der Regeln & Grenzen am Ball bleiben könnt, solltet ihr der "Anschaffung" zustimmen.

frodobeutlin100  10.11.2023, 11:11

Zustimmen muss der Freitaat Bayern - Listenhunde dürfen da nicht "einfach so" gehalten werden

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Lmorg  10.11.2023, 11:17
@frodobeutlin100

Das ist mir klar und ich habe auch nirgendwo das Gegenteil behauptet.

Zu allererst muss der zukünftige Halter sich aber wirklich sicher sein, sich um so ein Tier kümmern zu können/wollen. DANN kommen die weiteren Hürden mit den Behörden.

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Ahnungslos581 
Fragesteller
 10.11.2023, 11:27

bin selbst mit einem „listenhund“ aufgewachsen, als ich noch bei meiner Familie gewohnt habe. Ich weiß auf was ich mich da einlasse. Wir würden auch sofort umziehen, das geht aber arbeitsbedingt bei meinem Freund nicht so einfach. Ich selbst arbeite nur 4h am Tag, weil ich selbstständig bin und ihn auch mit zur Arbeit nehmen kann.
Sachkundenachweis habe ich und auch eine reine Weste. Wesenstest sollte kein Problem darstellen. Der Hund ist knapp über 1 Jahr alt. Das einzige Problem ist die Begründung für den Staat Bayern…

der Hund liegt uns wirklich am Herzen und das plötzliche ausscheiden macht uns allen zu schaffen…

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Erst mal mein Beileid.
Für mich klingt das schon nach einem gutem Grund.
Der Hund würde in eine Familie kommen die er schon kennt und würde nicht irgendwo untergebracht werden wo ihn keiner kennt, oder gar im Tierheim landen, die Vermittlung von Listenhunden ist nicht einfach und viele kommen nicht aus dem Tierheim raus.
Der Hund ist schon ein Teil der Familie und würde dadurch es auch weiter bleiben und hat Halter denen er schon vertraut ist.
Allerdings solltet ihr auf jedenfall die Hundeschule mit ihm machen, Listenhunde sind tolle Hunde, aber nicht ohne, aber ich nehme an ihr kennt den Hund ja eh und könnt mit ihm besser umgehen als irgend ein Fremder, dennoch ist Hundeschule, egal wie alt ein Hund ist immer gut, zumal jeder Hund individuell ist.
Es ist ja keine Neuanschaffung des Hundes, sondern der Hund eines verstorbenen Familienmitgliedes, da ist es gut wenn der Hund Personen um sich hat die er kennt.

Habt aber im Hinterkopf dass die Haltung eines Listenhundes nicht so einfach ist, es sind tolle Hunde, aber viele mit Arbeitsdrang, mit Gassi gehen und Spielen kommt man da nicht weit und brauchen eine Strenge, aber vertrauensvolle Hand.
Gebrauchshundesport, Fährtensuche, Agility etc. schaut euch um was dem Hund gefällt, und was ihr Regelmäßig machen könnt, wenn der Hund jetzt nicht bereits ein Senior ist und schon etwas gesetzter ist.
Hundeschule und am besten Hundeführerschein ist sehr empfehlenswert, solltet ihr jetzt nicht sooo viel Hundeerfahrung haben, also in der Eigenhaltung.
Habt ihr schon ordentlich Hundeerfahrung, vergesst einfach den zweiten Teil, dann kennt ihr euch wahrscheinlich eh mit der Haltung aus, wobei ein Listenhund dennoch meist ein anderes Kaliber ist, aufgrund des meist vorhanden Arbeitsdranges und sind meistens auch seeeeehr stur. XD

in Bayern gibt es zwei Kategorien von Listenhunde. In Kategorie 1 ist z.B. der Amstaff, Pit Bull, Bandog, etc.. Kreuzungen mit den Rassen fallen ebenfalls unter der Kategorie 1. Hier wird ein Nachweis über ein berechtigtes Interesse benötigt, dies zu bekommen ist nahezu unmöglich. Sollte dennoch ein Hund der Kategorie angeschafft werden, wird dieser eingezogen und kommt ins Tierheim. Eine saftige Geldstrafe wird verhängt.

Bei Kategorie 2 z.B. mit dem American Bulldog braucht man kein Nachweis über ein berechtigtes Interesse. Dennoch wird ein Sachkundenachweis benötigt. Es kann bei dem Hund ein Wesenstest gemacht werden, wodurch bei bestehen ein Negativzeugnis ausgestellt wird.

Ahnungslos581 
Fragesteller
 10.11.2023, 14:25

Es ist mir durchaus bewusst welche Kategorie was bedeutet. Es geht mir darum, welchen Grund man angeben könnte damit es durch geht

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CaroBrck  10.11.2023, 17:17
@Ahnungslos581

Liebhaberinteresse sowie persönlicher Sicherheitsaspekt reichen nicht aus. Ein gefährdetes Grundstück hast du nicht (Sicherheitsgelände einer Firma) somit fällt dies auch weg. Der Hund ist auch kein Diensthund und du kein DHF also auch wieder ein Grund weniger. Bayern hat keine Lücken in der Verordnung geschaffen somit ist es als „Normalo“ schlichtweg nicht möglich diese Listenhunde in Bayern zu halten.
Es gibt Leute, die versuchen das zu umgehen, indem sie den Hund als OEB oder Ähnliches anzumelden aber eine Beschlagnahmung und bis zu 10.000€ Geldbuße sind dann die Folge.

Das Beste wäre persönlich ein neues gutes Zuhause für den Hund zu suchen mit der Möglichkeit Kontakt zu halten.

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Ein guter Grund wäre für mich, dass ihr dem Hund, der euch bekannt ist, ein gutes Heim geben wollt, nachdem er schon sein Herrchen verloren hat.

frodobeutlin100  10.11.2023, 11:09

das ist bei einem Listenhunf so gar kein Grund ... entscheidend ist - je nach Kategorie - der Wesenstest - und bei Kategorie 1 noch die zusätzliche Begründung - Deine reicht da bei Weitem nicht

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maja0403  10.11.2023, 11:12
@frodobeutlin100

Dann muss sich der FS etwas konstruieren. Letztendlich ist es ein Hund mit Bedürfnissen, egal ob das Wort Liste mitspielt oder nicht.

Dann gib dem FS doch mal Tipps, wie er begründen könnte.

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maja0403  10.11.2023, 11:20
@frodobeutlin100

Wobei die "Listenhundsituation" von Seiten des Hundes doch schon längst geklärt sein müsste. Es geht doch hier nur um den noch nicht erbrachten Nachweis der Sachkenntnis des zukünftigen Halters.

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Ahnungslos581 
Fragesteller
 10.11.2023, 11:29
@maja0403

Ich habe einen Sachkundenachweis. Mein Freund aber nicht, er würde ihn jedoch sofort machen. Das einzige Problem ist der Grund den wir angeben müssen für den Staat Bayern …

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Ich denke einen Respektableren Grund gibt es kaum.

Die Frage ist im Grunde Quatsch, die wollen damit die aussortieren, die z.B. einen gefährlich aussehenden Hund wollen, oder die "Respekt" durch den Hund erlangen wollen, als ob das jemand so zugeben würde...

frodobeutlin100  10.11.2023, 11:08

nur ist was man so "meint" rechtlich völlig irrelevant

es gekten nunmal Regeln für Listenhunde und die sind je nach Kategorie unterschiedlich

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