Liegt hier möglicherweise eine Steuerhinterziehung vor?
Ich habe in Ebay einen Verkäufer gefunden der Feuerwerksartikel verkauft zu Preisen die teilweise höher als im Supermarkt sind. Er verkauft z.B. Lancelot Feuerwerksraketen die es im Aldi für 18€ gibt. Er startet sie mit einem Preis von 29€ und bietet Sofort-Kaufen an für 49€.
Oder dann verkauft er auch Kracher Inferno bei ihm Startpreis 10€ und Sofort-Kaufen 15€. Im Lidl gibt es das für 3€.
Wenn man die Bewertungen sich von dem Verkäufer anschaut alle positiv dann verkauft er wohl nur Feuerwerksartikel.
Mein Verdacht ist er kauft das Zeug im Supermarkt und denkt auf Ebay dann jemanden zu finden an den er es mit Gewinn verkaufen kann. Angemeldet ist er als privater Verkäufer.
Seht ihr das genauso wie ich? Sollte ich das mal an eBay melden?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
4 Antworten
wer so dämlich ist und solche Ware kauft, ist doch selbst Schuld.
Wenn er das im Supermarkt gekauft hat, wurde die Mehrwertsteuer auch abgeführt.
Erst wenn er die Ware verändert, ihr also einen neuen Wert gibt (nicht einen anderen Preis), ist Mehrwertsteuer fällig.
Der Kauf von Ware und der anschließende gewerbliche Weiterkauf ist gewerbepflichtig, umsatzsteuerpflichtig und in diesen Fällen auch Einkommenssteuerpflichtig. Wie gesagt, gewerblich, ich hab mir den Account jetzt aber nicht angeschaut.
ABER das hier ist was anderes. Schau dir das genau an. Das ist ein Vitrinen Atrappen Modell und keine echte Rakete....... Zumal der Verkauf nur an 3 Tagen vor Sylvester stattfinden darf, was eine Owi darstellen würde.
Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?
Vielleicht hat er es ja woanders erworben und hat erheblich mehr bezahlt.
Bloß weil ich ein Telefon für 300€ bei X kaufe und der Laden Y und Z es für 200€ anbieten muss ich doch....
Ach egal.
Eh alles nur Vermutung.
Der schlimmste Feind im Land ist und bleibt der ....
Sollte ich das mal an eBay melden?
eBay interessiert das nicht die Bohne, solange die Verkaufsprovision stimmt.
Früher gab es mal bei den Meldungen den Punkt "Privater Verkäufer handelt gewerblich", den gibt's nicht mehr.
Und nun rate mal, warum nicht. ,-)
Da musst Du schon die zuständigen Behörden oder das Finanzamt informieren, wenn Du unbedingt willst.
Preisgestaltung ist FREI, wenn er es ordnungsgemäß abrechnet.
muss er halt paar Dumme finden. Feuerwerksverkauf ist nur an ganz bestimmten Tagen erlaubt.
Komisch bei solchen Dingen da schreibt keiner das Gesetz rein das bei Gewinnabsicht ist.