Lieferung innerhalb von 14 Tagen?

4 Antworten

Entschädigen lassen kannst Du dich nur für einen konkret entstandenen Schaden.

Zudem sind solche Angaben zu undifferenziert. Ein Gericht würde das nicht Zusage, sondern als Orientierungswert werten. Erst wenn es deutlich Abweichungen gibt, kannst Du - bei den üblichen Kaufverträgen - ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Nein, kannst Du nicht. Zudem wird da kein verbindlicher Liefertermin bestätigt worden sein. Da steht immer. Voraussichtliche Lieferung am ...

Welchen Schaden hast du durch die verspätete Lieferung?

Schadensersatz gibt es dann, wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Und da muss dann auch irgendjemand erstmal haftbar sein.

Was du machen kannst: anrufen, nachfragen, abwarten. Dauert es dir zu lange, kannst du versuchen die Bestellung zu stornieren. Ist das nicht möglich, dann eben nach Erhalt widerrufen.