Letztes Gehalt wird nicht komplett ausgezahlt erlaubt?

6 Antworten

Abzüge, die gerechtfertigt sind, dürfen auch nur bis maximal zum Pfändungsfreibetrag erfolgen.

Außerdem ist ein Schaden an der rechten Seite des Fahrzeugs passiert, von dem der Chef zur Zeit meiner Anstellung wusste.

Es handelt sich um eine gefahren geneigte Tätigkeit. Insofern bedarf es schon eines besonders triftigen Grundes, den Schaden geltend zu machen. Das gelingt fast nie.

eine Polizeikontrolle gehabt, bei der ich 30 fehlende Kontrollblätter hatte, sowie zu viele Kontrollblätter dabei.

Jeder gewerbliche Führer von LKW oder Bussen muss wissen, dass die Tachoscheiben der letzten 28 Kalendertage grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Insofern ist die Zahl 30 etwas verwirrend.

Wie alt sind denn die Fahrzeuge? Wenn keine EG-Kontrollgeräte verbaut sind, darf der AG durchaus eine Mitschuld dabei haben.

Weiterhin wird wohl gegen beide AN und AG eine Strafe ergehen, es sei denn, der AG kann eine lückenlose Kontrolle und entsprechende Maßnahmen belegen. Da die Schaublätter im Unternehmen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden müssen und diese wohl nicht vollzählig sein können, wenn zu viele mitgenommen wurden, darf sich der AN auf einen Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes wohl auch noch zusätzlich freuen …
Die Strafe, die gegen jeden jeweils ergeht, muss der AG und der AN jeweils selber tragen.

Jetzt zu meiner Frage, ist das überhaupt rechtmäßig und erlaubt? Wenn nicht, was kann ich da machen und wenn doch warum?

Wenn das Geld nicht kommt, muss das Arbeitsgericht her. Auch bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses könnte dort noch Geld geholt werden. Selbst für den Fall, dass der AN gekündigt hat, könnte dies in Gründen, die der AG zu vertreten hat liegen und er sich damit Schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Jetzt zu meiner Frage, ist das überhaupt rechtmäßig und erlaubt?

Wir kennen Deinen Vertrag nicht und Eure Betriebsvereinbarungen. Wir wissen nicht, was da im Zweifel vereinbart wurde und was Du freiwillig unterschrieben hast.

Und wir wissen auch nicht, wie der Schaden oder die Strafe eingestuft werden, ob sie sagen dass Du da grob fahrlässig gehandelt hast.

Wenn nicht, was kann ich da machen und wenn doch warum?

Wende Dich bitte mit dem Thema an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir könne und dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

Wir wissen hier nicht, was du selber zu vertreten hast. Von daher ist es schon gerechtfertigt eine gewisse Summe einzubehalten.

Wenn das wirklich der Wahrheit entspricht ist es so natürlich nicht zulässig...die Firma muss ihre Strafe selbst zahlen u Unfallschäden trägt grundsätzlich die Firma, dafür sind sie versichert...natürlich nur solange der Schaden nicht grob fahrlässig entstanden ist...Du solltest dir schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

Ein Gehalt ist doch keine Kaution!

Zudem muss doch erst einmal die Höhe der Strafe von offizieller Seite schriftlich vorliegen.

Bloss auf Verdacht etwas einzubehalten, kommt einer Pfändung gleich und dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt.