Folierte Rückleuchten, Fahrzeug beim Händler gekauft?
Hallo ich habe vor kurzem mein Fahrzeug beim Einem Händler gekauft. Das Fahrzeug hatte von vornherein schwarz folierte Rückleuchten. Leider war mir nicht bewusst das dies nicht erlaubt ist. Jetzt habe ich eine schöne Strafe plus Punkt bekommen. Mir wurde vom Händler nicht gesagt das dies nicht zulässig ist. kann ich dagegen vorgehen?
7 Antworten
kann ich dagegen vorgehen?
Ob du das kannst, weiß ich nicht. Ich könnte das.
Aber erfolgreich wird das nicht sein. Du bist für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich. Sind unzulässige Anbauteile an deinem Fahrzeug, ist das Bußgeld zu Recht ergangen.
Mir wurde vom Händler nicht gesagt das dies nicht zulässig ist.
Hast du denn explizit danach gefragt? Auch ein Händler weiß nicht alles. Er kauft ein Fahrzeug an, in dem technischen Zustand, in dem es ist, und verkauft das weiter. Er muss nicht wissen, ob alles den Zulassungsbestimmungen entspricht.
nein, als Fahrzeugführer bist du selbst für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
das sagt mir, dass eine HU nicht durchgeführt wurde. Zum Anmelden reicht der Aktuelle Bericht.
Der ‚aktuelle‘ ist ok ... der muss (bei uns!) noch mind.drei Monate gültig sein...
Das ‚zu alt‘ wird durch ‚den aktuellen‘ ja massiv eingeschränkt...
Hallo, das ist natürlich ein schwieriges Thema: Wenn es ein guter Händler ist, dann muss er schon ein Auto so übergeben das es der STVZO entspricht. Die Frage ist, hat er es selber gewusst ? Er kann Deine Punkte nicht übernehmen, da immer der Halter und Fahrer für die Verkehrsicherheit und vorschriftsmäßigen Zustand verantwortlich ist aber evtl. zahtl er Dir die Strafe aus Kulanz. Alles andere wäre durch einen Anwalt zu klären.
dann muss er schon ein Auto so übergeben das es der STVZO entspricht
Nö, muss er nicht.
natürlich muss er wenn er ein autorisierter Händler ist, der käufer verlässt sich ja darauf das er ein ordnungsgemäßes auto übergeben bekommt, oder er muss den käufer explizit darauf aufmerksam machen und es schriftlich vermerken, ansonsten ist es arglisitge täuschung und es kann bis zu einer wandlung kommen. Wo kommen wir denn dahin, das ein Händler, nicht zugelassen Autos verkaufen kann und damit den Käufer ins Messer laufen lässt???
An welcher Stelle der Frage steht da etwas von "autorisiertem Händler"? Ein normaler Gebrauchtwagen-Händler prüft doch nicht, ob das Fahrzeug, welches er ankauft, sich in zulassungsfähigem Zustand befindet. Der FS kann doch nicht sein eigenes Versäumnis auf den Verkäufer abwälzen. Ich kann in der Schilderung auch nichts von zugesicherten Eigenschaften lesen.
Was ist denn das für ein Quatsch, wenn jemand gewerblich etwas anbietet und verkauft, hat er auch Sorge dafür zu tragen, das die Ware dem Standart und Vorschriften entspricht. Dafür gibt es einen Verbraucherschutz, nicht umsonst, müssen viele Händler Ihre Ware zurück rufen. Ich als Kunde verlasse mich darauf das die Angaben des Verkäufers korrekt sind und die Ware so übergeben wird, dass man diese einsetzen kann. Natürlich muss er vor dem Verkauf prüfen ob das Fahrzeug der StVzO entspricht, der Laier der das Auto bei Ihm kauft, kann dies doch gar nicht beurteilen.
Den Mangel machst Du beim Händler geltend, dieser wird den Mangel im Zuge der Sachmängelhaftung beseitigen.
Bußgeld und Punkt übernimmt er aber nicht.
Du kannst den Händler auf Schadensersatz verklagen. Hoffentlich hast du eine RS-Versicherung. Sonst wird das teuer.
Wenn er nicht zu alt ist.