Lehrerin möchte mir 6 geben , weil sie denkt dass ich ChatGpt in der Arbeit verwendet habe?
Hallo , heute wurde ich von meiner Englischlehrerin ein Gespräch geholt, weil sie denkt, dass ich während der Arbeit ChatGPT benutzt habe, obwohl ich mein Handy sogar in der Handybox abgegeben habe. Da die Arbeit schon fünf Wochen her ist, konnte ich mich nicht ganz an die Vokabeln erinnern, dass sie fragte, was das und das heißt konnte ich nicht antworten und sie sagt jetzt vier Wochen nach der Arbeit dass ich angeblich ChatGPT benutzt habe, kann sie mir eine sechs geben ?
4 Antworten
Wenn du das wirklich nicht benutzt hast, würde ich mich beschweren, am besten mit den Eltern.Sie kann dir keine 6 geben nur aufgrund einer Vermutung, vor allem nicht Wochen nach der Korrektur.
Du meinst also das du vergessen hast, was du vor ein paar Wochen gelernt hasst und über die du sogar eine Arbeit geschrieben hast.
OK, jetzt verstehe ich das sie die eine sechs geben will. :)
Tja, du kannst das versuchen mit deinem Rektor zu klären aber ich denke, das sieht schlecht für dich aus.
Naja, das vergesse ich auch oft. Das deutsche Schulsystem ist einfach so beschissen, ich hämmere den Stoff vorher in mein Hirn rein und danach purzelt alles wieder raus...
Plus Vokabeln sind manchmal echt eklig zu merken...
Nicht böse sein aber ich war wirklich kein guter Schüler. Aber was ich damals krampfhaft gelernt habe, das weiß ich nach schlapp 48 Jahren noch. Das hat nichts mit dem Schulsystem zu tun.
Ich wette, das du einfach nicht gelernt hast und das einfach nicht wußtest. Daran ist aber kein System Schuld sondern die Lust etwas lernen zu wollen. :)
Nein, das kann sie unter keinen Umständen. Des Weiteren gibt es Programme wie GPTZero, die teilweise erkennen können, ob ein Text wahrscheinlich von einer KI geschrieben wurde.
Ich nehme daher stark an, dass dies in deiner Klausur nicht zutreffen wird.
Der Fakt, dass du Wochen später die Vokabeln nicht mehr auswendig weißt, untermauert keinesfalls den Verdacht, dass es sich hierbei um eine Täuschungsversuch handelte.
Ich empfehle daher diesbezüglich das direkte Gespräch mit der entsprechenden Lehrerin und ggf. der Schulleiterin zu suchen.
Im absoluten Zweifel muss man nach Herausgabe des Zeugnisses die Note mit einem Widerspruch anfechten. Vorher ist dies nicht möglich, da die Note einer Klausur nicht als Verwaltungsakt zählt, aber das Zeugnis schon.
Ist der ja früh eingefallen 😂😂😂! Sicher nicht
Weil die Lehrerin nur mit 'ner Vermutung kommt?