Lehrer lässt Schüler eine Arbeit unvorangekündigt nacschreiben?
Hallo!
Ich war am Tag, wo die Arbeit (mündliche Prüfung) geschrieben werden sollte (Freitag) krankgeschrieben und entschuldigt. Mein Prüfungspartner hat der Lehrerin auch nochmal bescheid gesagt, dass ich fehle und ihm gesagt, dass die Prüfung dann am Donnerstag nach der 7/8 Stunde nachgeholt werden kann. Als ich Montags wieder in die Schule gegangen bin, kam sie in der 3/4 Stunde in englsich unvorangekündigt herein und hat mich die Prüfung dort nachholen lassen obwohl Sie uns vorher den Termin am Donnerstag genannt hatte.
Ist das überhaupt erlaubt? Mein Prüfungspartner konnte die Prüfung ja nur aufgrund meines Fehlens nicht antreten und er hatte ja somit nicht die gleiche Voraussetzung wie die anderen Schüler, die ja einen festen und geplanten Prüfungstermin hatten.
Schüler EF Gymnasium NRW, falls das hilft.
Danke im voraus!
4 Antworten
Das Verhalten der Lehrerin ist rechtlich fragwürdig. Nach der APO-SI müssen mündliche Leistungsüberprüfungen, die als Klassenarbeitsersatz gelten, angemessen vorbereitet werden. Wenn sie deinem Prüfungspartner bereits Donnerstag als Nachholtermin genannt hatte, war das eine verbindliche Terminankündigung.
Du hattest durch deine entschuldigte Krankheit das Recht auf einen Nachschreibetermin. Die unangekündigte Verlegung auf Montag ohne vorherige Information verstößt gegen das Prinzip der rechtzeitigen Ankündigung von Klassenarbeiten und deren Ersatzleistungen. Besonders problematisch ist, dass dein Prüfungspartner dadurch benachteiligt wurde - er hatte sich auf Donnerstag vorbereitet und konnte nicht unter den gleichen Bedingungen wie die anderen Schüler antreten.
Die Verwaltungsvorschriften zur APO-SI besagen, dass schriftliche Arbeiten "rechtzeitig angekündigt" werden müssen. Auch wenn dieser Begriff dehnbar ist, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung und Planbarkeit für alle Prüflinge. Eine bereits angekündigte Terminänderung ohne Vorankündigung ist nicht zulässig.
Du solltest das Gespräch mit der Lehrerin suchen und auf die bereits erfolgte Terminankündigung hinweisen. Falls nötig, können die Schulleitung oder Eltern einbezogen werden, da hier die Gleichbehandlung aller Prüflinge nicht gewährleistet war.
Die Situation, in der ihr euch befindet, wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die auf Grundlage der geltenden Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen zu klären sind. Die unangekündigte Verlegung des Prüfungstermins von Donnerstag auf Montag verstößt gegen das Ankündigungsgebot gemäß §6 APO-S I. Dieser Paragraph fordert, dass Leistungsüberprüfungen – einschließlich mündlicher Prüfungen als Ersatz für schriftliche Arbeiten – rechtzeitig angekündigt werden müssen. Der ursprünglich kommunizierte Donnerstags-Termin stellt eine verbindliche Zusage dar, die nicht einseitig geändert werden darf.
Die Durchführung der Prüfung in der letzten Englischstunde vor einer weiteren mündlichen Prüfung am Mittwoch verstößt zudem gegen die Planungssicherheit, die Schüler:innen gemäß §3 APO-S I zusteht. Die VVzAPO-S I 6.1.3 verbietet explizit, Prüfungen unmittelbar vor anderen Leistungsüberprüfungen anzusetzen. Indem die Lehrerin euch die letzte Vorbereitungsstunde nahm, behinderte sie eure Chancengleichheit – ein in §48 SchulG NRW verankerter Grundsatz.
Euer Recht auf Nachteilsausgleich nach §7 APO-S I wurde ebenfalls verletzt. Durch die Terminänderung konntet ihr euch weder inhaltlich vorbereiten noch psychisch auf die Prüfung einstellen, obwohl ihr euch auf den Donnerstag eingestellt hattet. Besonders problematisch ist, dass die Lehrerin gegen die in §6 Abs. 8 APO-S I festgelegte Höchstbelastungsgrenze verstieß, indem sie zwei mündliche Prüfungen innerhalb kurzer Zeit ansetzte.
Praktisch solltet ihr zunächst ein klärendes Gespräch mit der Lehrkraft suchen und auf die bereits erfolgte Terminankündigung hinweisen. Falls dies nicht fruchtet, könnt ihr unter Verweis auf §48 SchulG NRW die Schulleitung einschalten. Sollte die Prüfung bereits bewertet worden sein, besteht die Möglichkeit einer Anfechtung gemäß §6 Abs. 7 APO-S I. In extremen Fällen kann dies zur Annullierung der Prüfung führen.
Ihr hattet einen Termin für die mündliche Prüfung. Dieser war am Freitag angesetzt. Du konntest krankheitsbedingt nicht teilnehmen und deshalb konnte die Prüfung mit deinem Partner nicht durchgeführt werden.
Das ist soweit nachvollziehbar.
Allerdings musst du grundsätzlich damit rechnen, dass eine verpasste Prüfung am nächstmöglichen Schultag nachgeholt wird. Dass eure Lehrerin zunächst Donnerstag als neuen Termin genannt hat und euch dann doch am Montag prüfen ließ, war schlecht kommuniziert. Trotzdem musst du bedenken, dass du bereits am ursprünglichen Termin, also am Freitag, bereit gewesen sein solltest. Letztlich habt ihr durch die Verschiebung sogar das Wochenende zusätzlich zur Vorbereitung erhalten.
Wie gesagt: Die Kommunikation seitens der Lehrerin war nicht ideal, aber die grundsätzliche Erwartung, dass ihr ab Freitag vorbereitet hättet sein sollen, bleibt bestehen.
Das stimmt schon, aber wir waren beide nicht auf Montag eingestellt, da sie uns ja den Donnerstag genannt hat. Da geht man die Prüfung dann mit einer ganz anderen Haltung an, weil wir ja dann deutlich nervöser waren. Als ich sie darauf angesprochen habe, meinte sie nur, dass wir da halt Pech gehabt haben, weil es ihr eben am jetzt gerade lieber passt.
Verstehe ich, dass das für euch stressig war. Die kurzfristige Änderung war sicher ungünstig. Trotzdem galt ab Freitag prinzipiell Prüfungsbereitschaft. Die Kommunikation der Lehrerin war sicher nicht ideal, aber formal war die Nachprüfung am Montag nicht unzulässig.
Naja, ihr hättet ja schon am Freitag vorbereitet gewesen sein sollen.
Klar ist das doof, aber wird schon einen Grund gehabt haben.
Verboten ist das nicht
Du warst doch sicher für die Prüfung vorbereitet. Dann ist es völlig egal, an welchem Tag die Nachprüfung ist.
Ja, aber wenn vorher ein Termin ausgemacht wurde?
Das habe ich auch gedacht. Wir hatten einen Termin am Donnerstag, auf den wir uns eingestellt hatten. Da wir aber am Montag ohne Vorwarnung einfach aus dem Unterricht gezogen wurden (was ironischerweise sogar die letzte Stunde vor einer Englisch mündlichen Prüfung war) konnten wir die Inhalte vorher nicht nochmal durchgehen, da das für mittwoch, also den ursprünglich letzten Tag vor der Prüfung geplant war.