Lehrer hat mich nicht beim Spicken erwischt.Darf er mir eine 6 geben?
Hey Leute, haben in der letzten Geschichtsstunde eine Quellenanalyse geschrieben und da hab ich, da ich irgendwie mit der Situation überfordert war, bei meinem Nachbarn abgeschrieben. Viele Sätze klingen verdächtig ähnlich. Jedoch bin ich sonst relativ gut in Geschichte. Jetzt meine Frage: Falls es ihm auffällt, (was ziemlich wahrscheinlich is, weil ja unsere Arbeiten aufeinander liegen und fast gleich klingen)kann er mir einfach eine 6 geben oder macht es Sinn sich zu beschweren, da wir ja im Grunde genommen alle die gleiche Quelle hatten und alles in etwa gleich klingt. Mach mir da echt sorgen, da ich jetz in der 11. Klasse bin und mir keine 0 Punkte leisten kann. Mich würde mal eure Meinung interessieren. :)
18 Antworten
Also eig kann er es nicht beweisen und bei unseren lehrern ist es immer so sie dürfen es nicht wenn sie uns nicht direckt dabei erwischen wo wir es machen .. :)
Theoretisch gesehen: Ja, dass kann er. Allerdings ist es bei wirklichen vielen so, dass manchmal fast der komplette Test zum verwechseln ähnlich ist, aber trotzdem nicht gespickt wurde. Meine Nachberin & ich haben sogar fast immer die gleiche Punktzahl, gruseliger weise auch in fast jedem Fach ...
Viel Glück, LG Kim :)
Eigentlich darf er das nicht, noch nicht!
Zu erst, wenn er dies bezüglich skeptisch wird, muss er zuerst mit euch beiden reden und es aufklären. Er hat ja keine Beweise und deswegen kein recht, dir eine 6 aufzusetzen. Also zu erst kommt das Gespräch und dann die 6, wenn es doch stimmen sollte und er es erfährt.
An deiner Stelle würde ich lieber nicht lügen und es deinem Lehrer gleich beichten, sonst gibt es später dann ganz schön Ärger. Jetzt eigentlich auch, aber dann doch nicht so schlimm, da du ja nicht gelogen hast.
LG
In manchen Bl kann man auch im Nachhinein einen Täuschungsversuch als ungenügend bewerten oder es ist dem Lehrer überlassen. Wie es sich mit dem Umgang mit dem Töuschungsversuch verhält hängt vom Schulrecht und der Prüfungsordnung oder Verordnungen des Kultusministeriums der jeweiligen Bundesländer ab. Bemühe dazu Googel. Die Beweislast liegt normalerweise beim Lehrer. Es gibt allerdings auch noch den den Anscheinsbeweis.
http://www.lehrersliebling.de/index.php?option=com_content&task=view&id=103&Itemid=34
Siehe Letzter Satz. Kannst dazu auch googeln Dann liegt bei Euch die Beweislast, dass ihr nicht abgeschrieben habt oder du, besser gesagt.
Bekommst du 0 Punkte mit Beweis oder Berufung auf den Anscheinsbeweis und das Schulrecht erlaubt es, kannst du nichts machen.
Warum gilt da die Unschuldsvermutung nicht? Das finde ich, sehr nett ausgedrückt, unfair.
Ja - jeder erwiesene Betrugsversuch darf mit der Note 6/ oder 0 Punkte bewertet werden, allerdings musst du da schon während der Arbeit in flagranti erwischt werden. Im nachhinein darf er dir keine 6 geben.
Was aber legitim ist, ist folgendes: wenn 2 Schüler die gleichen Fehler gemacht haben und der identische Blödsinn auf dem Papier steht, beide Schüler unangekündigt die Arbeit nachschreiben zu lassen und diese dann zu bewerten.
Das ist nicht richtig. Es ist durchaus erlaubt im Nachhinein bei vorliegendem Beweis ein Ungenügend zu verteilen- abhängig vom Bundesland natürlich. Es liegt natürlich auch im Ermessen der Lehrkraft, wie sie damit umgeht. ist ein Lehrer ganz hart drauf, beruft er sich auf den "Anscheinsbeweis". So einfach kann man das also nicht als ilegitim darstellen.
Ja, es gibt Lehrer, die das tun und auf die Unwissenheit ihrer Schüler hoffen, rechtlich zulässig ist das nämlich nicht und könnte angefochten werden. Die Ersatzleitung durch eine Nachschrift dagegen ist zulässig.
Wir haben Lehrer, die sehrwohl im Nachhinein eine 6 verteilt haben- und zwar an beide, da man es laut Lehrer ja möglich macht abzuschreiben.