Kurzzeitkennzeichen?
Hallo,
darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen, ein Auto von München nach Berlin fahren, wenn ich die Kennzeichen in Berlin geholt habe, wo auch mein Wohnsitz ist, und den Wagen in München gekauft habe?
5 Antworten
Ja, das geht.
Danke! Darf ich, wenn ich in Berlin zuhause angekommen bin, am nächsten Tag dann ein Ausflug mit der Familie nach Köln machen? Sofern eine gültige HU besteht?
Kurzzeitkennzeichen sind i.d.R. genau dafür da um ein Fahrzeuge von A nach B zu überführen. Sie sind Fahrzeuggebunden und das Fahrzeug benötigt eine gültige HU.
Natürlich, dafür sind die Kennzeichen da
Zum Überführen von M nach B darfst du es natürlich nutzen. Dafür ist es ja auch da. Einen Ausflug nach K oder wohin auch immer, darfst du damit jedoch nicht mehr machen. Du darfst aber z.B. im Umkreis von B noch eine "Probefahrt" machen.
Die KZK sind nur für ein Fahrzeug vorgesehen. Wenn es also nicht in M steht, kannst du auch von NL nach B damit fahren. Wobei es event. nicht gern gesehen wird von der NL-Police wenn du dort mit D-KZK fährst.
Klar geht das
Danke! Und wenn ich das Fahrzeug in den Niederlanden abhole? Darf ich die Kurzzeitkennzeichen benutzen, um von Berlin nach Amsterdam zu fahren, dort die Kennzeichen montieren und zurück nach Berlin fahren?
Danke! Und wenn ich das Fahrzeug in den Niederlanden abhole? Darf ich die Kurzzeitkennzeichen benutzen, um von Berlin nach Amsterdam zu fahren, dort die Kennzeichen montieren und zurück nach Berlin fahren?