Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartal?
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht als Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartal. Mein Arbeitgeber meint, wenn man im Dezember kündigen würde, dann käme man zum Juli aus dem Vertrag. Im Internet lese ich aber, dass man bereits zum April aus dem Vertrag käme... was stimmt denn jetzt? Mein Arbeitgeber ist ein sehr großes Unternehmen mit >100.000 Angestellten...
7 Antworten
Da steht vermutlich nicht "Quartal" sondern Quartalsende?
Typischerweise gibt es eine Kündigungsfrist und einen Kündigungstermin. Hast Du etwa Kündigungstermin zum Quartalsende mit einem Monat Kündigungsfrist, dann kann zum Ende März (Termin) bis Anfang März (Frist) gekündigt werden.
Oft sind diese Bestimmungen auch verschieden für Dienstgeber und Dienstnehmer.
In Österreich wäre das definitiv nicht der Fall. Die DÜRFEN verschieden sein. Doch im Rahmen. Der DN darf nicht schlechter gestellt sein als der DG und die Fristen nicht schlechter als im Gesetz. Oder so. Doch bei einem so großen Konzern kann man davon ausgehen, dass er oft genug geprüft wurde.
Wenn du im Dez kündigst, sind 3 Monate zum Quartalsende dann 31.03.xxxx
Somit bist du zum 01.04.xxxx aus dem Arbeitsverhältnis.
Wichtig ist dabei, das die Kündigung bist spätestens 31.12.des Vorjahres beim Arbeitgeber eingegangen ist.
3 Monate sind 1 Quartal, Kündigung im Dezember - bist am 31.03 raus
die weiteren Termine wären Juni - September u. Dezember
3 Monate zum Quartal würde bedeuten Kündigung im Dezember (schriftlich vorliegend) zum 31.3. des Folgejahres.
Ein Quartal sind immer "3-Monats-Packen" im Jahr. Das erste Quartal besteht also aus Januar, Februar und März, das zweite aus April, Juni und Juli und so weiter.
Bei "3 Monaten zum Quartal" musst du also vor Beginn eines solchen Quartals deine Kündigung einreichen, um zum letzten des letzten Monats des Quartals aus dem Vertrag rauszukommen. Eine Kündigung im Dezember würde somit bedeuten, dass dein Vertrag zum 31.03. endet.
Wobei diese dann auch mal der Inhaltakontrolle der Gerichte zum Opfer fallen dürften, wenn sie den ArbG bevorzugen.