Kündigungsfrist verpennt um 4 Tage, Arbeitgeber droht mir und will mir Steine in den Weg legen?
Hallo, ich habe anfang Februar eine Arbeit angetreten, es war alles nicht so wie es im Vorstellungsgesrpäch vereinbart wurde, ich wollte heute zu Ende März Kündigen, da ich ab April eine neue Stelle habe. Ich habe die Kündigung abgegeben und mir wurde mitgeteilt, dass ich zu spät sei und ich erst zu mitte april aus dem Vertrag raus kann.
Ich habe die frist um 4 Tage verpennt, ich habe daraufhin meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 31.03 angeboten mit dem zusatz, dass ich auf meine mir zustehenden 5 Urlaubs tage verzichte. Daraufhin kam die fresche Antwort, es geht klar, wenn ich auf den halben Brutto lohn verzichte.
Es stimmt, in meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel, die besagt, dass ich Schadensersatz bei nicht einhaltung der frist zahlen muss.
Ist sowas überhaupt rechtens?
4 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Sprich mit dem neuen Betrieb drin Problem an und bitte dort um den 15.4.
Und für den aktuellen Betrieb würde mir das definitiv gerade mal so massiv auf den Magen und die Psyche schlagen das er die letzen Wochen AU bezahlt…
Schön die letzten Tage auf Gelben Zettel Zuhause bleiben
Das kann aber auch schnell mal maechtig in die Hose gehen! Bei Spontanerkrankungen in der Kuendigungsfrist schauen die Gerichte inzwischen schon recht genau hin, besonders wenn sich der Zeitraum der Arbeitsunfaehigkeit auch noch mit der Frist deckt und man zufaellig genau am ersten Tag nach Ablauf der Frist ploetzlich wieder gesund ist. Die haben naemlich inzwischen auch mitbekommen, dass manche Aerzte in solchen Faellen gern Gedaelligkeitsbescheinigungen ausstellen.
... geschieht solchen Firmen zurecht
Was soll das denn heissen? Wer will denn hier seine vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht erfuellen?
Eine solche Klausel ist rechtens, wenn die Hoehe der vereinbarten Vertragsstrafe angemessen ist. Als angemessen werden solche Vertragsstrafen regelmaessig dann betrachtet, wenn sie die Hoehe des Gehalts nicht uebersteigen, das sonst fuer den Zeitraum der Kuendigungsfrist bezahlt worden waere.
Kuendigungsfristen sind nun mal einzuhalten. Von beiden Seiten!
Innerhalb der Probezeit, kann man 14 tägig kündigen. Und drohen, sollte man sich von keinem Arbeitgeber, derart hat auch einmal vor Jahren ein Arbeitgeber versucht. Der hatte dann die Freiwillige Feuerwehr an der Backe.
Innerhalb der Probezeit, kann man 14 tägig kündigen.
Nur wenn ueberhaupt auch eine Probezeit und fuer diese dann auch keine andere Kuenddigungsfrist wirksam vereinbart wurde.
14-tägig kann man nicht kündigen, aber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten, wenn denn überhaupt eine Probezeit, und keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Was das mit der freiwilligen Feuerwehr angeht, nur weil dein ehemaliger Arbeitgeber auf Erfüllung des Arbeitsvertrages bestanden hat, so will ich hier mal keine Spekulationen anstellen, was genau damit gemeint ist.
Straftaten zu begehen, um jemanden eins auszuwischen, ist schon allerunterste Schublade, und wird dann auch richtig fett bestraft.
Selbstverständlich ist es das. Darum gibt es Fristen und darum gibt es Verträge.
Schön die letzten Tage auf Gelben Zettel Zuhause bleiben. Beschte geschieht solchen Firmen zurecht :D