Kündigung?

3 Antworten

Sehr gehrte Herr ....,

Bezüglich unseres Anrufes möchte ich mich noch mal bei Ihnen bedanken, dass Sie mir erlaubt haben länger in der Wohnung zu bleiben.

Laut meiner Kündigung sollte ich die Wohnung am 31. 03.2023

Ich habe leider am Telefon nicht ganz verstanden, wie ich bezahlen muss.

Meine Frage ist, wenn ich bis 30.04.2023 in der Wohnung bleibe musst ich nur normal noch eine Mitte bezahlen oder muss ich noch ein mal erneut eine Kündigung schreiben mit 3 monatigem Frist? Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Meine Frage ist, wenn ich bis 30.04.2023 in der Wohnung bleibe, muss ich normal noch eine Miete bezahlen oder muss ich noch ein mal erneut eine Kündigung schreiben mit 3 monatigem Frist? Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Elena2010219  29.03.2023, 07:05

Komma nicht vergessen nach Anrede.

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 07:12

Vielen Dank 🙏

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 08:04

Meine Frage ist, wenn ich bis 30.04.2023 in der Wohnung bleibe musst ich nur normal noch eine Mitte bezahlen oder muss ich noch ein mal erneut eine Kündigung schreiben mit 3 monatigem Frist? 

Ist das besser ?

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 08:08
@hawreLaw

Meine Frage ist, wenn ich bis 30.04.2023 in der Wohnung bleiben darf, muss ich dann nur noch eine weitere Miete bezahlen oder muss ich noch einmal eine Kündigung schreiben mit einer 3 monatigem Frist und diese 3 Monate dann auch noch bezahlen?

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Sehr gehrte Herr ….

Bezüglich unseres Telefonates möchte ich mich noch mal bei Ihnen bedanken, dass Sie mir erlaubt haben länger in der Wohnung zu bleiben. 

Laut meine Kündigung sollte ich die Wohnung am 31.03.2023 verlassen.

Ich habe leider am Telefon nicht ganz verstanden, wie ich bezahlen muss. 

Meine Frage ist, wenn ich bis 30.04.2023 in der Wohnung bleiben darf, muss ich dann nur noch eine weitere Miete bezahlen oder muss ich noch einmal eine Kündigung schreiben mit einer 3 monatigem Frist und diese 3 Monate dann auch noch bezahlen?

sonnenperlchen  29.03.2023, 07:01

Hast du gut gemacht, korrigiere bloß noch mal den letzten Absatz, da sind einige Schnitzer drin☺️

Ach, hast du nun getan

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 07:14

Vielen Dank 🙏

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Sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmend  auf unser Telefongespräch¹ möchte ich mich noch einmal bei Ihnen bedanken, dass Sie mir erlaubt haben, länger in der Wohnung zu bleiben. 

Laut meiner Kündigung sollte ich die Wohnung am 31.03.2023 verlassen.

Ich habe leider am Telefon nicht ganz verstanden, wie nun der Ablauf ist. Muss ich, wenn ich bis zum 30.04.2023 in der Wohnung bleibe, nur ganz normal noch eine Miete zahlen, oder muss ich erneut eine Kündigung mit 3-monatiger Frist schreiben

Vielen Dank. 

Mit freundlichen Grüßen

Vorname u. Nachname

_________________________________________________________________________

¹ Ein Anruf ist nur einseitig: Die Person, die die Nummer wählt, ruft an. Beide führen ein Telefongespräch/Telefonat oder auch einfach ein Gespräch.

hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 08:21

Vielen Dank 🙏

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 08:26

Dankeschön deswegen möchte ich alles schriftlich machen

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spanferkel14  29.03.2023, 09:01
@hawreLaw

Ja, bei Kündigungen und überhaupt bei Verträgen ist es immer gut, etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Bei ganz wichtigen Dingen mache ich das auch per Einschreiben und bei Leuten, denen ich nicht vertraue, sogar per "Einschreiben mit Rückschein".

Aber ich denke, hier hast du nichts zu befürchten. Du zahlst einfach eine Miete mehr, und damit ist's gut. Ich hoffe, du hast beim Umzug einige Helfer und/oder Helferinnen.🏘️

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hawreLaw 
Fragesteller
 29.03.2023, 09:04

ja ich habe ein paar Freunde, danke für Ihre Hilfe 😊

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