Küchenkauf: Induktionsfeld vor Abnahme gesprungen. Was tun?
Hallo zusammen,
uns ist bei Lieferung unserer Küche etwas Ärgerliches passiert:
Sie ist angeliefert und aufgebaut worden. Es wurden dabei Mängel sowie einige Nacharbeiten protokolliert (u.a. war ein Element bereits beschädigt geliefert worden). Wasser und Strom sind noch nicht angeschlossen, entsprechende Geräte also auch nicht als "funktionstüchtig" abgenommen.
Soweit, so gut. Etwas 24h später knallt es in der Küche und das Induktionsfeld ist gesprungen.
Laut QS des Küchenhersteller unser Fehler, da etwas auf das Induktionsfeld gefallen ist. Dieses kann aber definitiv ausgeschlossen werden.
Ich bin ehrlich gesagt nicht bereit, den Schaden ggf über unsere Versicherung zu "übernehmen", da ich keinen Fehler unsererseits erkennen kann.
Wie ist eure Meinung?
(Persönlich tendiere ich dazu, im Zweifelsfall das Induktionsfeld als "nicht funktionstüchtig" nicht abzunehmen - hätte ich eine solche Handhabe?
1 Antwort
Wie Asurox schon schreibt, da der Schaden nicht im Protokoll auftaucht, weil er da ja auch noch nicht aufgetreten war, dürfte es sehr schwer, nervenaufreibend und mit hohem Aufwand (Gutachter, Rechtsanwalt etc.) verbunden sein, das entsprechend durchzusetzen. Deshalb, wenn Du schon eine Versicherung hast, die so etwas entschädigt, dann nutze sie, ist der einfachste und sicherste Weg. Wenn Du erst über einen Rechtsstreit versucht an Dein Geld zu kommen, ist Dir der Weg über die Versicherung genommen.