Küchenkauf Vertrag zuhause unterzeichnet, Widerrufsrecht?
Guten Tag, wir haben einen Kaufvertrag über eine Küche geschlossen. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgte allerdings nicht in den Geschäftsräumlichkeiten sondern per Mail von meinem Zuhause aus. Uns wurde zunächst nur die erste Seite zur Verfügung gestellt, welche keinerlei Informationen über die käufmännische Auflistung der einzelnen Schränke der Küche enthielt. Erst nach Unterzeichnung der ersten Seite erhielten wir den vollständigen Kaufvertrag, welcher nicht die vorab besprochene und verhandelte Küche enthielt. Hierin fehlte ein Auszugsschrank, uns wurde angeboten diesen hinzufügen, allerdings gegen einen Aufpreis. Mit dem Aufpreis sind wir allerdings nicht einverstanden, da in der von uns verhandelten Version dieser Auszugsschrank mit enthalten war und auch bei Verhandlung nochmals von der Küchenplanerin Am Telefon bestätigt worden war.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gemacht? Hat man hier ein Widerrufsrecht? Das Unternehmen fordert von uns nun 10% an Stornierungskosten.
Die Küche wurde vor Ort geplant, allerdings wurden bis zum Abschluss noch diverse Varianten und Änderungen erstellt.
Konkret wurde der Preis der Variante auch am Telefonat genannt und anschließend verhandelt, allerdings war im Kaufvertrag anschließend eine Variante mit einem günstigeren Ursprungskaufpreis enthalten.
1 Antwort
Hallo 123Unbekannter755,
wenn euch der Küchenhändler vorab informiert hat, dass ein Schrank fehlen wird, liegt hier eine Teilleistung vor. Ihr habt dann Anrecht, dass der Kaufvertrag erfüllt wird. Will sich der Küchenhändler entlasten, muss er beweisen, dass die Lieferung vollständig war, also dass von dem Schrank bei der Planung nie die Rede war. Diese Regelung gilt nur in den ersten sechs Monaten nach Erhalt der Ware.
Bei Reklamationen nach Ablauf der Frist, muss der Käufer die Unvollständigkeit der Lieferung bzw. hier Kaufvertrag beweisen.
Solltet ihr also innerhalb der ersten sechs Monate, nach Vertragsabschluss reklamiert haben, muss der Küchenhändler den Schrank kostenlos ergänzen.
Lg. Widde1985