Küchenkauf Vertrag zuhause unterzeichnet, Widerrufsrecht?


12.10.2023, 16:34

Die Küche wurde vor Ort geplant, allerdings wurden bis zum Abschluss noch diverse Varianten und Änderungen erstellt.

Konkret wurde der Preis der Variante auch am Telefonat genannt und anschließend verhandelt, allerdings war im Kaufvertrag anschließend eine Variante mit einem günstigeren Ursprungskaufpreis enthalten.

1 Antwort

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Hallo 123Unbekannter755,

wenn euch der Küchenhändler vorab informiert hat, dass ein Schrank fehlen wird, liegt hier eine Teilleistung vor. Ihr habt dann Anrecht, dass der Kaufvertrag erfüllt wird. Will sich der Küchenhändler entlasten, muss er beweisen, dass die Lieferung vollständig war, also dass von dem Schrank bei der Planung nie die Rede war. Diese Regelung gilt nur in den ersten sechs Monaten nach Erhalt der Ware.

Bei Reklamationen nach Ablauf der Frist, muss der Käufer die Unvollständigkeit der Lieferung bzw. hier Kaufvertrag beweisen.

Solltet ihr also innerhalb der ersten sechs Monate, nach Vertragsabschluss reklamiert haben, muss der Küchenhändler den Schrank kostenlos ergänzen.

Lg. Widde1985