Küche nicht nach Plan?
Hallo, wir haben eine Küche bestellt gehabt wofür ein Plan gemacht worden ist. Im Plan war enthalten beim Dunstabzug Abluft.
Übrigens war der Liefertermin der 30.12.2021
Jetzt ist die Küche immer noch nicht fertig und wir müssen übermorgen einziehen ins neue Haus! Übrigens kommt der Lieferant uns jetzt so dass er meint da kann kein Abluft kommen, da kommt Umluft es gehe anscheinend nicht anders.
Die Küche hat einen Gesamtwert von 19500€ und eine Anzahlung unsererseits wurde gemacht in Höhe von 3000€.
Wir wollen auf keinen Fall Umluft!! Können wir im schlimmsten Fall vom Kaufvertrag zurück treten? Oder welche Möglichkeiten haben wir denn da noch?
3 Antworten
Erste Frage: Was steht im Kaufvertrag bzw. den genauen Unterlagen? Ist da irgendwo explizit Abluft genannt?
Zweite Frage: Ist an der Stelle der Dunstabzugshaube eine ABluftöffnung nach außen im korrekten Durchmesser?
Wenn beides ja, dann habt ihr schon mal gute Karten. Wenn beides nein wirds schwerer.
Generell: Ihr könnt nicht einfach vom Vertrag zurück treten, erst Recht nicht da die Küche zumindest in Teilen ja für euch Maßgefertigt wird. Dazu müsste afaik eine deutliche Eisnchränkung / ein deutlicher Mangel vorliegen - ob dazu reicht, dass die Abzugshaube nur mit Umluft funktioniert wird im Zweifel ein Richter entscheiden müssen.
Schritt 1: Schreibt schriftlich den Verkäufer an (Lieferant ist nicht zuständig). Bestätigt nochmals, dass eine Abluftanlage explizit gewünscht und vereinbart war (am besten habt ihr letzteres irgendwo schriftlich). Er soll bitte dalegen, weshalb dies auf einmal nicht möglich wäre.
Schritt 2: Nehmt euch nen guten Anwalt. Bei dem Preis für die Küche nützt euch die kostenlose "Beratung" von Laien hier nicht viel. Macht ihr nen Fehler habt ihr tausende Euro verlust.
Wie das ganze letztlich ausgehen wird.. Keine Ahnung.
Hallo Ashura22,
irgendwie verstehe ich einige Beiträge nicht, denn zum einen sind die meisten Dunstabzugshauben für Um/Abluft ausgelegt und zum anderen sollte ein Küchenbauer in der Lage sein, eine Kernbohrung nach draußen zu fertigen, oder wenigstens in Auftrag zu geben! Da es sich um Euer Eigentum handelt, ist es weitaus einfacher, als wenn die Wohnung nur angemietet wäre!
Doch wie @Freestila schon schreibt, solltest Du Dir den Vertrag genau ansehen, bevor Du in den "Krieg" ziehst!
Können wir im schlimmsten Fall vom Kaufvertrag zurück treten
klar
Dann haste aber dementsprechend keine Küche ;)