Krankschreibung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Also ab wann die Krankmeldung einzureichen ist.

Dem Arbeitgeber melden musst du es immer in jedem Fall.

Lunamuel 
Fragesteller
 29.03.2022, 10:37

Ich glaube ich sage ihm nicht Bescheid, weil er ist voll komisch was sowas angeht. Kann das auffliegen?

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LePetitGateau  29.03.2022, 10:38
@Lunamuel

Natürlich, weil die Schule deine Fehltage mitteilt und mitteilen muss.

Und das ist ein fristloser Kündigungsgrund.

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Crave672  29.03.2022, 10:43
@Lunamuel

Du musst es deinem AG sagen. Schon eine um ein paar Stunden verspätete Meldung kann eine Abmahnung zur Folge haben. Meldest du sowas gar nicht und es kommt später raus, was es wird, denn die Schule meldet deinem AG dein Fehlen, fliegst du wenn du Pech hast sofort ganz raus.

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Familiengerd  29.03.2022, 12:34
@LePetitGateau
Und das ist ein fristloser Kündigungsgrund.

Nicht immer gleich das schwerste Geschütz auffahren!

Ob das (nach der Probezeit) ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung ist und nicht lediglich für eine Abmahnung, hängt von den konkreten Umständen ab.

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Turbomann  08.04.2022, 07:49
@Lunamuel

Sorry, deine Arbeitsmoral ist komisch. Wenn man krank ist, dann geht man zum Arzt undlässt sich eine Bescheinigung geben, sofern man die am ersten Tag abgeben muss. Du bist Azubi und dann weist du auch, ab wann man eine Krankmeldung abgeben muss.

Zumindest ruft man an und sagt Bescheid und klar fliegt das auf und dann gibts Ärger.

Wenn du echt krank bist, dann wird auch der Arbeitgeber das akzeptieren.

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Du musst dich in so einem Fall auf jeden Fall krankmelden; und das bevor die Schule/Schicht beginnt, sowohl bei der Schule als auch beim AG. Falls das noch noch passiert ist, hol das unbedingt umgehend nach. Das kann nämlich eine Abmahnung geben, wenn du eine Erkrankung zu spät meldest. Und dabei kannst du dann auch direkt erfragen, was jetzt von dir benötigt wird.

Ob du eine AU benötigst hängt nämlich von deinem Arbeitsvertrag ab. Bei manchen AGs wird erst ab dem dritten Krankheitstag eine AU gefordert, bei anderen ab dem zweiten oder ersten.

Du kannst dich für 3 Tage selber Krank melden. Dazu musst nur deinen Arbeitgeber / Ausbildungsleiter anrufen.

Crave672  29.03.2022, 10:48

Nicht unbedingt, nicht wenige AGs verlangen schon eher eine AU. Das sollte die FS also unbedingt im Ausbildungsvertrag nachlesen oder beim AG nachfragen.

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Wenn du krank bist, dann wäre das sinnvoll. Ansonsten haste einen Fehltag