Krankenkasse will Arbeitsvertrag?
Hallo,
ich habe meiner KV schon telefonisch meinen Wechsel von der Familienversicherung in die studentische KV gemeldet, da ich nun mehr als 520€ im Monat verdiene.
Mir wurde gesagt, man müsse prüfen, ob ich trotz >520€ noch in der Familienversicherung bleiben könne, nur damit ich jetzt, nachdem sich das Steuerbüro schon beschwert hat, weil ich noch in der Familienversicherung bin, einen Brief bekomme, in dem steht, dass ich, wenn ich mehr als 520€ verdiene, nicht mehr familienversichert bin...
Den Fragebogen, der bei lag, habe ich schon ausgefüllt - ich soll trotzdem noch eine vollständige Kopie meines Arbeitsvertrages postalisch hinschicken. Muss ich das? Kann ich Stellen schwärzen? Was geht die KV mein Arbeitsvertrag im Detail an (außer Gehalt, Arbeitsstunden und sowas, was ich alles schon angeben musste)?
3 Antworten
Muss ich das?
Ja.
Kann ich Stellen schwärzen?
Welche Stellen willst du denn schwärzen?
Oder mal anders gefragt: Als was arbeitest du denn? Wenn du mehr als 520 € verdienst, und abhängig beschäftigt bist, muss dein Arbeitgeber für dich Krankenkassenbeiträge abführen. Normalerweise meldet dein Arbeitgeber auch deine neue Stelle bei der Krankenversicherung an. Hier ist das offenbar nicht geschehen, daher wendet sich die Kasse an dich.
In der Familienversicherung kannst du nur so lange bleiben, wie du arbeitslos bist oder einen Minijob hast. Das ist bei dir offensichtlich nicht (mehr) der Fall.
Was geht die KV mein Arbeitsvertrag im Detail an
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, dessen Beiträge sich prozentual an deinem Gehalt orientieren. Die Kasse interessiert nicht nur dein Bruttolohn, sondern auch die Art der Beschäftigung, der Name des Arbeitgebers, Adresse des Arbeitgebers und vieles mehr. Das brauchen die, um die korrekten Beiträge von deinem Arbeitgeber einzufordern.
"Was geht es die Kasse an"? Das steht so im Gesetz. Ist deutsches Recht.
Um eben jenes zu beurteilen, müsste man der Krankenkasse aber den Arbeitsvertrag zukommen lassen. Oder nicht?
Zur Durchführung der Familien- oder studentischen Versicherung werden nur wenige bestimmte Informationen zum Beschäftigungsverhältnis benötigt. Ein einfacher Weg mag sein, den Arbeitsvertrag vorzulegen. Hingegen wurde die Beurteilung zur Versicherungsfreiheit schon vom Arbeitgeber durchgeführt.
Hingegen wurde die Beurteilung zur Versicherungsfreiheit schon vom Arbeitgeber durchgeführt
Die Beurteilung obliegt aber der Kasse.
Sonst kann ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch zum Polizist sagen: "Die Beurteilung, dass ich fit zum Fahren bin, habe ich schon selbst durchgeführt. Sie müssen mich nicht auf Alkohol testen".
In welchem Fall könnte man denn oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze in der KV bleiben?
In jedem Fall. In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht, das heißt, du wirst immer in der KV bleiben. Die Frage ist nur, wer zahlt, und wie viel.
sorry, verschrieben. Ich meinte "in der Familien-KV"
Die Beurteilung obliegt aber der Kasse.
Nein, das liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die Krankenkassen werden lediglich als Einzugsstellen der Beiträge tätig. Betriebsprüfungen finden regelmäßig seitens eines Rentenversicherungsträgers statt.
Sonst kann ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch zum Polizist sagen: "Die Beurteilung, dass ich fit zum Fahren bin, habe ich schon selbst durchgeführt. Sie müssen mich nicht auf Alkohol testen".
Einfach mal irgendwelchen Unsinn schreiben?!
Nein, das liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Die Kasse muss aber wissen, welche Summe der Arbeitgeber ihr schuldet. Dazu braucht sie Details, die z.B. im Arbeitsvertrag stehen.
Betriebsprüfungen finden regelmäßig seitens eines Rentenversicherungsträgers statt
Um Betriebsprüfungen ging es doch hier gar nicht.
Einfach mal irgendwelchen Unsinn schreiben?!
Ja, frage mich auch, warum du das tust.
Bri fehlender Pflichtversicherung über das Beschäftigungsverhältnis wird das Bruttoeinkommen um Werbungskosten bereinigt
Warum verfasst du keine eigene Antwort? Das alles hat nichts mit meiner Antwort zu tun, du befindest dich aber im Kommentarbereich eben selbiger.
Die Kasse muss aber wissen, welche Summe der Arbeitgeber ihr schuldet. Dazu braucht sie Details, die z.B. im Arbeitsvertrag stehen.
Der Arbeitgeber gibt in Eigenverantwortung seine Meldung ab und führt entsprechend seiner eigenen Meldung die Beiträge ab. Mit der Krankenversicherung versicherungsfreier Beschäftigter hat er jedoch grundsätzlich nichts zu tun: um Familien- oder studentische Versicherung muss der Studi sich selbst kümmern; dazu muss er bestimmte Auskünfte erteilen.
Mach eine Kopie vom AV und reiche diese Kopie bei deiner KV ein. Die wollen dich nicht "ausspionieren", die wollen zur Berechnung deiner KV lediglich nur deine dafür notwendigen Daten, mehr interessiert die nicht. Oder hast du was zu verbergen, nein, siehste ☝️
Wenn du mehr als 538 € verdienst, muss dein Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse anmelden. wenn der das bisher nicht getan hat, liegt der Verdacht nahe. dass er die Beiträge hinterzieht.
Doch hat er - daraufhin habe ich auch diesen Brief bekommen, in dem ich alles nochmal angeben muss + AV und so hinschicken. Dass ich über Minijob (in dem Brief stand übrigens ab 505€, dann hätte ich seit 2 Jahren Sozialversicherungsbetrug begangen) nicht mehr in der Familien-KV bleiben kann, habe ich der KV schon vor der neuen Arbeitsvertragsschließung selbst am Telefon erklären müssen, aber das "müsse man erst prüfen".
Zugegebenermaßen habe ich mich etwas über die Unfähigkeit der KV geärgert und darüber, dass ich jetzt schon vom Arbeitnehmer "Ärger" deswegen bekomme. Ich schicke den AV jetzt einfach vollständig hin und gut ist.
Der Höchstsatz für das Recht auf Familienversicherung, wird ja auch immer angepasst. Das muss dann geprüft werden, ob du tatsächlich VIORHER bereits versicherungspflichtig warst.
Und für die Richtigkeite der Abführung von Sozialabgaben ist der Arbeitgber verantwortlich. (Es sei denn du hast IHM gegenüber falsche Angaben getätigt)
Dies trifft nicht zu, soweit für das hier infrage stehende Beschäftigungsverhältnis wohl Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Möglichkeit der Durchführung der Familienversicherung auch oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze besteht.